Mietmangel beseitigen??!!??

1. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
genervtvommieter
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 60x hilfreich)
Mietmangel beseitigen??!!??

Hallo,
also folgendes Problem,
Mieterin hat die Miete um 10 % gekürzt, weil der Teppichboden, welcher vom Voreigentümer verlegt worden ist verschlissen ist. Dies ist zunächst einmal eine unstrittige Tatsache! Da ich in dieses Mietverhältnis als Käufer eingetreten bin, war mir beim Kauf diese Tatsache nicht bekannt. Die Mieterin hat mir aber auch keine Mitteilung gemacht sondern war von Anfang an auf Konfrontation aus. So hat Sie einfach die Miete um 100 € gekürzt ohne irgendeine Mitteilung. Als ich Sie per Einschreiben / Einwurf darauf hinweisen wollte, kam das Einwurfeinschreiben ungeöffnet zurück mit dem Postvermerk Annahme verweigert! Mir blieb nichts anderes übrig als einen Anwalt mit einem Mahnverfahren zu beauftragen. Im Gerichtstermin wurde dann bei der Feststellung der Tatsächlichen Miethöhe angegeben, dass die Miete um eben 10% gemindert ist. Dieser Termin war Mitte August. nach Zustellung des Urteils ( die Mieterin mußte die zu unrecht einbehaltene Miete zahlen ) habe ich dann Anfang Oktober der Mieterin per Einschreiben/Einwurf mitgeteilt, dass ich den Teppich gerne austauschen würde und der Mieterin die Wahl lasse ob Sie lieber wieder Teppich oder laminat haben möchte. Ich bat um eine Terminvereinbarung bis Ende November.
Auch dieses Einschreiben kam zurück.
Da die Vermieterin mit mir keinen Kontakt aufnehmen möchte, kann ich ihr ja auch nicht mitteilen, dass ich den Mietmangel beseitigen möchte. da ich den Einschreibbeleg über die Zustellung und das Anschreiben noch habe, sehe ich eigentlich nicht ein, dass ich weiterhin die Mietminderung so akzeptiern kann, da ich wie gesagt den Minderungsgrund längst beseitigt hätte. Die Annahmeverweigerung des Schrifstückes durch die Mieterin stellt eigentlich eine nebenvertragliche Pflichtverletzung dar, so dass ich hierfür nicht verantwortlich bin!
Bringt es was wenn ich die Mieterin erneut anschreibe? Ich glaube nicht, denk mal auch dieses Schreiben würde wieder zurückkommen.
Wie kann ich weiter vorgehen, wie gesagt, der Mangel wäre eigentlich von meiner Seite längst behoben.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo genervtvommieter.

Ich stimme Volker7 zu.

In diesem (vom Gerichtsvollzieher zugestellten) Schreiben würde ich aber gleichzeitig eine Begehung der Wohnung zu einem bestimmten Termin ankündigen. Das ist Dein gutes Recht und geht dann in einem Aufwasch.
Deine Mieterin ist verpflichtet, einmal jährlich eine Wohnungsbegehung zuzulassen.
Vielleicht kann anlässlich dieses persönlichen Kontaktes dann auch der Grund für die Sturheit der Mieterin festgestellt und friedlich ausgeräumt werden.

Solltest Du vom Mieter verursachte Schäden in der Wohnung feststellen: Sofort dokumentieren (Kamera ?) und Frist zur Beseitigung setzen.

Die Kosten für die nicht angenommenen Einschreiben und die Zustellung per Gerichtsvollzieher hat Deine Mieterin zu tragen, da auch sie für die Entstehung verantwortlich ist.

Manche lernen´s erst, wenn´s teuer wird ;)

Viel Erfolg

RobertRatlos

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#3
 Von 
genervtvommieter
Status:
Beginner
(78 Beiträge, 60x hilfreich)

also zunächst mal hab ich einen Beleg das das Schreiben bei der Mieterin angekommen ist! (Quittung des Einschreiben/Einwurf). Auch online Verfolgung besagt nur, dass das Schriftstück eingeworfen ist! Es gibt kein Vermerk, dass das Schriftstück zurück gesandt wurde!
Diesen Umstand kann ich ja auch verschweigen! Dann kann ich einen Zeugen benennen, welcher bestätigt, welchen Inhalt das Schriftstück hatte ( Wurde nach Diktat von de Sekretärin getippt und zum Versand gebracht! )

Ich denk mal die Mieterin muß jetzt erstmal beweisen, dass sie das Schriftstück nicht erhalten hat und das kann Sie nicht, denn Sie hat es erhalten und am nächsten Tag ungeöffnet zur Post gebracht! Ob Sie vom Inhalt Kenntnis hat interessiert mich persöhnlich nicht!

Ich denk aber da ich Ihr zwei Monate Zeit gegeben habe um einen Mietmangelbeseitigungstermin zu nennen und Sie dies nicht tat, hat sie meiner nach da Sie bei Beseitigung eines Mietmangels ( also keine Renovierung oder Modernisierung, welche Sie nur dulden muss ) eine sog. Vorbereitungspflicht hat, diese verwirkt und somit keinen Anspruch mehr auf das Recht zur Mietminderung!

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