Mietmangel durch Marder – nun Sachschaden an Gartenbeleuchtung

27. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
Dsquare
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 14x hilfreich)
Mietmangel durch Marder – nun Sachschaden an Gartenbeleuchtung

Guten Tag,

Mietmangel durch Marder auf dem Dachboden wurde dem Vermieter angezeigt mit Bitte sich darum zu kümmern. Mietzahlungen erfolgten seitdem (Juli) nur noch unter Vorbehalt. Dokumentation von nächtlicher, erheblicher Lärmbelästigung sowie des Marderbefalls als solchen (schwarzer Kot auf Terrassen, tote Vögel und Federn mit Spur von Garten bis Dachboden, Videos der Marder selbst) wurde vorgenommen.

Das noch viel ärgerlichere als die nächtliche Ruhestörung selbst und dem Fakt, dass der Vermieter der Sache nicht zu genüge nachkommt, ist nun der Sachschaden an der smarten Gartenbeleuchtung (Philips Hue Lightstrip Outdoor, ca. 185 Euro). Das Kabel vom Netzteil zum Lightstrip wurde komplett durchgebissen. Die Verbindungskabel zum Verteilerstück (T-Stück) sind an diversen Stellen mehrfach an- und durchgebissen.

Sind diese Schäden durch den immer noch vorherrschenden Marderbefall als Schadensersatz geltend zu machen oder habe ich einfach "Pech"?

Der Vermieter hat lediglich in Eigenregie zwei Ultraschallgeräte o.ä. auf dem Dachboden aufgehängt. Die Marder befinden sich unter dem Dach, also über den Sparren (nicht im ausgebauten Dachboden/Wohnraum selbst). Ich höre sie jeden Tag über die Regenrinnen ein- und aussteigen. Sonst keinerlei Anstrengung etwas gegen den Marderbefall zu tun.

Vielen Dank.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4556 Beiträge, 552x hilfreich)

Du bist nicht versichert?

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#2
 Von 
Dsquare
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Du bist nicht versichert?

Welche Versicherung würde greifen – Hausrat? Eine Hausratversicherung deckt üblicherweise nur einen Versicherungsfall innerhalb der Wohnung. Außenbereiche, Terrassen und Gärten, selbst befriedet, genießen üblicherweise keinen Versicherungsschutz.

Das fällt bei mir also leider raus.

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#3
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3512 Beiträge, 557x hilfreich)

Zitat (von Dsquare):
Der Vermieter hat lediglich in Eigenregie zwei Ultraschallgeräte o.ä. auf dem Dachboden aufgehängt.

Der Vermieter soll mit dem zuständigen Jagdverband Kontakt aufnehmen, selbige stellen eine Marderfalle auf und holen die Falle mit Tier dann ab. Das Tier kommt wieder in Freiheit natürlich nicht der bisherigen Umgebung.
Dann sollte man die Lücke schließen, damit die Tiere keinen Zugang mehr haben.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wenn bekannt ist, dass dort ein Marder ist und man diese Leckerei trotzdem draußen lässt, durfte eine Versicherung ohnehin von der Zahlung befreit sind. So ein bisschen Eigenverantwortung gibt es schon noch ...
Du zahlst die gesamte Miete unter Vorbehalt? Dann zahlst du sie nicht und der Vermieter könnte längst kündigen.
Wenn er denn aktiv wird, kann das auch in diese Richtung gehen, das sollte man nicht unterschätzen.

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#5
 Von 
Dsquare
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von quiddje):
Wenn bekannt ist, dass dort ein Marder ist und man diese Leckerei trotzdem draußen lässt, durfte eine Versicherung ohnehin von der Zahlung befreit sind. So ein bisschen Eigenverantwortung gibt es schon noch ...

Achsoo, dann sollte ich jetzt also sämtliche Verkabelung im Garten deinstallieren und warten bis der Vermieter endlich aktiv wurde? Und im Sommer hätte ich natürlich auch die Poolpumpe deinstallieren und mit sämtlicher Verkabelung in mein Schlafzimmer verstauen sollen. Auch die Gartenmöbel hätten vorsichtshalber besser ins Esszimmer vorrübergehend verstaut werden müssen, damit der Marder hier keine Schäden anrichtet. Die Stromverkabelung generell – nicht nur die Beleuchtung – hätte ebenso teilweise ausgegraben werden und deinstalliert werden müssen, damit die "freigelegten Stromkabel" nicht noch einladend auf den Marder wirken. Alles meine eigene Schuld, etwas Eigenverantwortung!

Sorry, aber was ein Quatsch.

Falls die Versicherung nicht greift, ja, wie gesagt, leider Pech für mich. Ich denke der Vermieter wird dafür auch nicht zur Verantwortung gezogen werden können, obwohl er vom Marderbefall weiß und nichts sinnvolles gemacht hat.

Zitat (von Loni12):
Der Vermieter soll mit dem zuständigen Jagdverband Kontakt aufnehmen, selbige stellen eine Marderfalle auf und holen die Falle mit Tier dann ab. Das Tier kommt wieder in Freiheit natürlich nicht der bisherigen Umgebung.
Dann sollte man die Lücke schließen, damit die Tiere keinen Zugang mehr haben.

Danke. Das werde ich noch einmal weitergeben, damit keine weiteren Schäden entstehen. Ich bezweifle aber, dass es den Vermieter interessiert. Die Lücken findet er nicht, da gibt es wohl zu viele. Auch die Verkleidung vom Dachüberstand unten drunter ist an vielen Stellen großflächig abgerissen – sehr schöne Zugänge – und seit Jahren nicht repariert. Das möchte er aber nicht neu verkleiden lassen. Am liebsten möchte er keinen Cent zahlen. Von den Ultraschallgeräten aus dem Discounter mal abgesehen.

Finde ich etwas fahrlässig, aber wie gesagt, ich glaube ja leider selbst nicht, dass er hierfür zur Verantwortung gezogen werden kann.

Zitat (von quiddje):
Du zahlst die gesamte Miete unter Vorbehalt? Dann zahlst du sie nicht und der Vermieter könnte längst kündigen. Wenn er denn aktiv wird, kann das auch in diese Richtung gehen, das sollte man nicht unterschätzen.

Ich habe mir vorbehalten die Miete zu kürzen und zahle diese deswegen nur noch unter Vorbehalt. So hat es meine Anwältin selbst an die Gegenseite geschrieben. Falls die Miete deswegen nicht als "offiziell gezahlt" gilt, erwarte ich einen Hinweis von meiner Anwältin. Dafür wird sie ja engagiert. Ich kann nicht jeden Rechtsvorgang kennen. Gekündigt ist aber generell schon wegen Eigenbedarf, der jetzt im Rechtsstreit geklärt werden muss.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Dsquare):
Mietmangel durch Marder auf dem Dachboden wurde dem Vermieter angezeigt mit Bitte sich darum zu kümmern.

Bitten muss niemand befolgen.
Hat man irgendwann auch mal eine (gerichtsfeste) Forderung gestellt?



Zitat (von Dsquare):
Sind diese Schäden durch den immer noch vorherrschenden Marderbefall als Schadensersatz geltend zu machen oder habe ich einfach "Pech"?

Der Vermieter ist wohl raus, denn zum einen dürfte es nicht beweisbar sein, das die unerwünschten Untermieter das waren.
Zum anderen weil es sich da um eine offensichtlich unsachgemäße Verlegung handelt, da sollte man wegen des Schadenersatz an den herantreten der das verlegt hat. Es sei denn man hat denjenigen Beauftragt das ganz genau so zu verlegen, dann wäre es "selber schuld".
Sollte das verlegen eine Gefälligkeit gewesen sein, dürfte "Pech gehabt" gelten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Dsquare
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Bitten muss niemand befolgen.
Hat man irgendwann auch mal eine (gerichtsfeste) Forderung gestellt?

Ja. Die Bitte ist nur meine Formulierung hier im Forum.

Zitat (von Harry van Sell):

Der Vermieter ist wohl raus, denn zum einen dürfte es nicht beweisbar sein, das die unerwünschten Untermieter das waren.
Zum anderen weil es sich da um eine offensichtlich unsachgemäße Verlegung handelt, da sollte man wegen des Schadenersatz an den herantreten der das verlegt hat. Es sei denn man hat denjenigen Beauftragt das ganz genau so zu verlegen, dann wäre es "selber schuld".
Sollte das verlegen eine Gefälligkeit gewesen sein, dürfte "Pech gehabt" gelten.

Die Lightstrips sind per Netzteil in eine Outdoorsteckdose anzuschließen. Hier muss in dem Sinne nichts "verlegt" werden. Stecker in Steckdose, 5m Lightstrip unter eine Gartenbank/Hochbeet aus verputzten Betonschalungssteinen mit Holzdeck angeschraubt, fertig. Entsprechend muss das Kabel inkl. Netzteil an gewissen Stellen auch sichtbar sein. Entsprechend kommt der Marder an diese Stellen auch problemlos heran. Er bräuchte ja auch einfach nur zur Gartensteckdose spazieren.

-- Editiert von User am 27. November 2022 17:10

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4556 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von Dsquare):
Achsoo, dann sollte ich jetzt also sämtliche Verkabelung im Garten deinstallieren und warten bis der Vermieter endlich aktiv wurde?


Die Frage ist, ob der VM im Garten überhaupt tätig werden muss. Ich bin mir da nicht sicher.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Dsquare):
Ja. Die Bitte ist nur meine Formulierung hier im Forum.

Hat man dort auch die Selbstvornahme drin gehabt?



Zitat (von Dsquare):
Entsprechend kommt der Marder an diese Stellen auch problemlos heran.

Richtig, und die Verlegung* eines "nackten" Kabels an solchen Stellen ohne Marderschutz gilt als "unsachgemäß".

* es ist egal ob man es nur hinhängt, gilt alles als "Verlegung"


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Dsquare
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 14x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Hat man dort auch die Selbstvornahme drin gehabt?

Habe ich jetzt mal gegoogelt. Nein, davon war keine Rede, weder in meiner ersten Mängelanzeige noch in der Aufforderung durch meine Anwältin dem nachzukommen (mit Vorbehalt der Mietkürzung).

Wie sieht es generell aus. Kann ich jetzt "problemlos" eine Feststellungsklage wegen des Mietmangels stellen und die Miete rückwirkend (seit Mängelanzeige im Juli) zurückfordern, wenn das Gericht eine angemessene Höhe bestätigt hat?

Oder ist es im ersten Schritt ohne Feststellungsklage möglich und sinnvoll einfach eine angemessene Höhe selbst festzulegen (Vgl. ähnliche Urteile bei Marderbefall: 10-20%) und die Summe bei der nächsten Mietzahlung einzubehalten?

BTW:
Bleibt das Recht auf Mietmangelbeseitigung bestehen, auch wenn der Mietvertrag gekündigt wurde und eine Räumungsklage vor Gericht ansteht? Auch bezogen auf eine etwaige Feststellungsklage.


Zitat (von Harry van Sell):
Richtig, und die Verlegung* eines "nackten" Kabels an solchen Stellen ohne Marderschutz gilt als "unsachgemäß".

* es ist egal ob man es nur hinhängt, gilt alles als "Verlegung"

Danke für den Hinweis. Dann habe ich die Lightstrips tatsächlich "unsachgemäß" verlegt und habe – auch unabhängig davon wie wir festgestellt haben – Pech. Dann deinstalliere ich die restliche Beleuchtung wohl tatsächlich in den kommenden Tagen, mind. über den Winter.


-- Editiert von User am 27. November 2022 17:52

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119585 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Dsquare):
Habe ich jetzt mal gegoogelt. Nein, davon war keine Rede, weder in meiner ersten Mängelanzeige noch in der Aufforderung durch meine Anwältin dem nachzukommen (mit Vorbehalt der Mietkürzung).

Dann würde ich überlegen nun eine gerichtfeste Aufforderung zur Mängelbeseitigung mit Ankündigung der Selbstvornahme zu machen und das dann durchziehen.



Zitat (von Dsquare):
sinnvoll einfach eine angemessene Höhe selbst festzulegen (Vgl. ähnliche Urteile bei Marderbefall: 10-20%)

Stellt sich die Höhe als nicht angemessen heraus, hat man Mietschulden was dann zur (firstlosen) Kündigung führen würde - dann hat sich die Frage mit den Eigenbedarf erledigt.

Insofern wäre in die Klage auf Mängelbeseitigung auch die Feststellung der Höhe der Mietminderung sinnvoll.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4556 Beiträge, 552x hilfreich)

Inwieweit gehört der Dachboden denn zur Mietsache?

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38384 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich weiß nicht, warum man nicht auf die einfachste Lösung kommt. Dem Vermieter gerichtsfest unter Fristsetzung auffordern, endlich Maßnehmen einzuleiten, die helfen, Frist setzen, ankündigen, dass man nach Ablauf der Frist auf Kosten des Vermieters selbst Initiative ergreifen und die Kosten vom Mietzins abziehen würde. Ein paar € Mietminderung tun dem Vermieter in der Regel nicht weh. Aber, wenn da unkontrollierbare Kosten auf ihn zukommen, dann sieht das doch anders aus.

wirdwerden

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