Mietminderung, aber Vermieter droht mit Wohnungsverkleinerung!!

30. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12303.09.2023 09:13:06
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)
Mietminderung, aber Vermieter droht mit Wohnungsverkleinerung!!

Hallo, also ich kündigte demVermieter schriftlich eine Mietminderung an wegen undichter Fenster, wovon er schon seit meinem Einzug ( 2016) wusste. Und setzte ihm eine Frist bis zum 07.02.2020. Nun kam heute ein Mitbewohner meines Vermieters, um nach den Fenstern zu schauen.Er brachte ein Schreiben vom Vermieter mit . Darin kündigt mein Vermieter an, wenn ich Mietminderung mache, das er dann ein Zimmer meiner Wohnung aberkennt und als Eigenbefarf nutzt. (Bild 1)

https://ibb.co/wrthVSz

https://ibb.co/xHWB7R6






-- Editiert von Hondo2019 am 30.01.2020 16:20

-- Editiert von Hondo2019 am 30.01.2020 16:21

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8371 Beiträge, 3744x hilfreich)

Ich weiß nicht, ob dein Vorgehen bzgl. der undichten Fenster und der Mietminderung korrekt war, aber dein Vermieter ist ja ein lustiges Kerlchen: Sein Androhung ist völliger Unsinn und nicht durchsetzbar.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30525 Beiträge, 5451x hilfreich)

Wo spielt denn das? Der Vermieter will die Miete in seltsamer Währung.

Das Amt, welches auch immer, sieht jedenfalls in Deutschland für eine Einzelperson nie 60 qm als angemessen an.
Es sind max. 45 bzw. max 50 qm.

Was könnte der Vermieter denn wegen der Fenster tun? Neue einbauen?
In ein Haus von Baujahr 1958?

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#3
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Was ist das denn für ein Vermieter?

Er schreibt ihnen das er erpresserisch eine vorgeschobene Eigenbedarfskündigung anstrebt, dem Amt (welches?) gegenüber wissentlich falsche Angaben gemacht hat und obendrein auch noch einen Dachdecker schwarz beschäftigt hat. Der Vermieter ist entweder sehr naiv oder sehr abgebrüht.

Kurzum, hier scheint überhaupt nichts legal zu sein!

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#4
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1711 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Der Vermieter ist entweder sehr naiv oder sehr abgebrüht.

Kurzum, hier scheint überhaupt nichts legal zu sein!


Diese Trottel gibt es eben auf beiden Seiten. Man kann sich manchmal nur noch wundern.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6285 Beiträge, 2290x hilfreich)

Die Sache mit der Mietminderung könnte aber auch scheitern ! Wenn ich da lese

Zitat:
schriftlich eine Mietminderung an wegen undichter Fenster, wovon er schon seit meinem Einzug ( 2016) wusste

Wenn es die Mängel schon bei Vertragsabschluss gab schließt § 536b BGB das Recht auf Mietminderung aus !!

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116323 Beiträge, 39247x hilfreich)

Man hat offenbar gar keine 74 m² gemietet, sondern nur 64m²? Man nutzt also 10m² "illegal"? Da braucht es doch gar keinen Eigenbedarf.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Wenn es die Mängel schon bei Vertragsabschluss gab schließt § 536b BGB das Recht auf Mietminderung aus !!


Seit wann der Mangel vorliegt ist unerheblich, relevant ist der Zeitpunkt an dem der Mieter davon Kenntnis nimmt.

Zitat (von Hondo2019):
ich kündigte dem Vermieter schriftlich eine Mietminderung an wegen undichter Fenster, wovon er schon seit meinem Einzug ( 2016) wusste


Das "er" bezieht sich hier augenscheinlich auf den Vermieter.

Hat der der Mieter bei Abschluss des Mietvertrages den Mangel nicht selbst erkannt, bzw. wurde er vom Vermieter nicht darauf hingewiesen so verjährt der Anspruch auf Mietminderung i.d.R. erst nach drei Jahren.

siehe auch: https://www.mietminderung.org/mietminderung-verwirkung/


-- Editiert von pk2019 am 30.01.2020 19:20

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#8
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6285 Beiträge, 2290x hilfreich)

Erstens denke ich, dass der Mieter den Mangel schon bemerkt haben könnte / ihn bemerken mußte.
Wenn er weiß, dass der Vermieter den Mangel kennt, spricht dies dafür dass er über den Mangel bei der Wohungsübergabe mit dem Vermieter gesprochen haben könnte.
Zum anderen wissen wir nicht, wie offensichtlich der Mangel ist.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#9
 Von 
guest-12303.09.2023 09:13:06
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

@ Spezi-2 Der Mangel betrifft die Fenster in Bad und Küche. In der Küche das Fenster ist am schlimmsten. Der Flügel ist extrem schief, so dass man bei geschlossenem Fenster durch den entstandenen Spalt zwischen Rahmen und Flügel eine Zeitschrift ohne Probleme durchschieben kann. Und der Fensterflügel im Bad ließ sich von Anfang an nur auf Kippen stellen. Ganz auf bekommt man es nicht,da der Flügel unten auf der Fensterbank aufliegt. ( Aussen unter der fenster befinde sich ein Riss in der Wand. Denke das es dadurch abgesackt ist) Und nachdem ist schon öfters den vernmieter darauf ansprach und keine Reaktion kam, kündigte ich eine Mietminderung an.

@ der Vermieter ist Arzt.
Und das jetzt auf einmal die Wohnung 370 statt 360€ kostet ist mir auch neu. Wurde über Mieterhöhung nicht informiert. Es gibt hier noch andere ungereimtheiten. So,sind schon seit Einzug die Klingel und das Flurlicht ohne Funktion.Wo nichts unternommen wird. Das Amt wußte wie groß die Whg, ist. Diese Mietbescheinigung war ja für das Amt. Weil 64qm wären dann ja auch zu groß. Und da die Miete im rahmen lag, wurde dem zugestimmt.
Und wenn er das Zimmer am Anfang der Whg. wirklich als eigenbedarf nutzen sollte, dann muß er ja bestimmt auch den Strom umklemmen lassen, weil sich der Sicherungskasten im Flur direkt gegenüber von diesem Zimmer befindet. Ebenso mein Telefonanschluß. (Bild)

https://ibb.co/q0CcYyX

-- Editiert von Hondo2019 am 30.01.2020 20:11

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#10
 Von 
guest-12314.08.2020 22:54:59
Status:
Praktikant
(769 Beiträge, 114x hilfreich)

@Hondo2019

Der Vermieter kann ohnehin nicht ein einzelnes Zimmer in der der vermieteten Wohnung kündigen, auch nicht im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung.

Theoretisch könnte er den Mietvertrag für die gesamte Wohnung mit der Begründung Eigenbedarf kündigen. Dagegen könnten sie dann gerichtlich vorgehen und vor Gericht würde ihm sein Schreiben um die Ohren gehauen und hätte obendrein wahrscheinlich auch noch strafrechtliche Konsequenzen für ihn. Voraussetzung ist natürlich das belegt werden kann das das Schreiben (entsprechend ihrem ersten Link) auf wirklich von ihm stammt.

Aber auch hier gilt, mit Anwalt oder Gericht droht man nicht, man versucht eine vernünftige Regelung zu finden und wenn dies nicht gelingt stellt man seine Forderungen (ggf. mit Fristsetzung), und erst wenn das nicht wirkt geht man, dann allerdings ohne weitere Ankündigung, zu Anwalt und/oder Gericht.

Wenn sie diesen Weg bestreiten sollten werden sie aber mit Sicherheit gefragt werden warum sie die Beseitigung des Mangel, der ihnen ja spätestens kurz nach Bezug aufgefallen sein müsste, erst nach zwei Jahren einfordern. Ich möchte aber auch darauf hinweisen das der Vermieter ggf. hier einen Schaden geltend machen, wenn er darlegen kann das ihm der Mangel bis dato unbekannt war und durch die verspätete Meldung sich der Schaden am Fenster unnötig vergrößert hat. Als Mieter sind sie nämlich grundsätzlich dazu verpflichtet ihnen bekannte Mängel zeitnah dem Vermieter zu melden.

-- Editiert von pk2019 am 30.01.2020 20:52

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46715 Beiträge, 16558x hilfreich)

Das einfachste, was der Vermieter hier machen kann ist das Durchsetzen einer Mieterhöhung.

Ihm könnte "plötzlich" auffallen, dass die Wohnung ja 74m² groß ist und nicht wie "angenommen" nur 64m². Wenn die ortsübliche Vergleichsmiete mehr als 4€/m² beträgt, dann kann der die Miete leicht um 15% oder sogar 20% erhöhen und schwupps hat er die Mietminderung wieder rein. Der Mieter hat obendrein ein Problem mit dem Amt, weil seine Wohnung zu groß ist.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116323 Beiträge, 39247x hilfreich)

Zitat (von hh):
Der Mieter hat obendrein ein Problem mit dem Amt, weil seine Wohnung zu groß ist.

Und wenn die jetzt noch größer wird, braucht der Vermieter eventuell keinen Eigenbedarf geltend machen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
guest-12303.09.2023 09:13:06
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von pk2019):
Ich möchte aber auch darauf hinweisen das der Vermieter ggf. hier einen Schaden geltend machen, wenn er darlegen kann das ihm der Mangel bis dato unbekannt war und durch die verspätete Meldung sich der Schaden am Fenster unnötig vergrößert hat. Als Mieter sind sie nämlich grundsätzlich dazu verpflichtet ihnen bekannte Mängel zeitnah dem Vermieter zu melden.

@pk2019
Es gibt Zeugen die bestätigen können, das die fenster schon bei Einzug marode waren. Ebenso, das der Vermieter Flurlicht und Gegensprechanlage instand setzen lassen wollte, was aber bisher nicht geschah. ( das erzählte er auch anderen Mietern die hier einzogen.)

So der Mitbewohner vom vermieter war letzte Woche am 31.01.2020 da! Er muß alles machen weil er umsonst bei dem vermieter wohnt !
Er entfernte dann an den Fenstern, auf der Fensterbank teilweise den Hoizrahmen. Und sagte er käme Samstag(01.02.2020) wieder. Leider kam weder er noch der Vermieter! Nun sitze ich hier mit noch schlimmeren fenster. Is klar, er hat ja die volle Mieter wieder erhaltern. ( leider Dauerauftrag)

-- Editiert von Hondo2019 am 07.02.2020 09:33

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(30525 Beiträge, 5451x hilfreich)

Zitat (von Hondo2019):
der Mitbewohner vom vermieter war letzte Woche am 31.01.2020 da!
Na, das ging immerhin recht schnell. Am 30. hast du hier geschrieben. 1 Tag später kommt jemand...
Zitat (von Hondo2019):
Er entfernte dann an den Fenstern, auf der Fensterbank teilweise den Hoizrahmen.
Und nun? Bleibt die Glasscheibe übrig?

Bitte doch mal ein Foto von den schlimmen Fenstern.
Danke.

Und was bezahlt dir das Amt? Volle Miete?
Daueraufträge kann man ändern--- für den Folgemonat.

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