Mietminderung, wie hoch darf sie sein ?

23. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
Davidson33
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung, wie hoch darf sie sein ?

Hallo ich hoffe das ich hier Hilfe finde.

Zu Situation wir leben leider schon 5 Monate in dieser Wohnung.
Mittlerweile sind Mängel und auch verstecke Mängel aufgetaucht.

Leider finden wir zurzeit keine andere Wohnung und trotz mehrfacher bitte an den Vermieter (Mail und Briefe mit einschreiben und Rückschein) wurde nichts verbessert bzw. nicht einmal auf die Anfrage reagiert.

Die Mängel sind Folgende:


- Teile der Wände wurden Wohl überstrichen obwohl diese Schimmeln.
(Siehe Bild https://ibb.co/6BxRcFw )

- Es sind zwar Mülltonen vorhanden, jedoch nur insgesamt zwei 40 L Tonnen für 9 Parteien.
(Die Leerung erfolgt alle 14 Tage.)

- Das Wasser ist immer wider Kalt und wird nicht warm, genauso die Heizung die Nur Sporadisch Funktioniert.

- Winterdienst Fehlanzeige, es wurde trotz dem Schnee diese Woche nicht 1 mahl geräumt oder gesträut (Also von der Haustür bis zur Straße) der Winterdienst & Putzdienst im Treppenhaus ist laut Mietvertrag in den Nebenkosten berechnet.
(Mittlerweile machen wir die Mieter dieser Arbeit selber.) Auch andere Mieter haben dies Probleme die leider nicht gelöst wurden, jedoch hatte leider noch kein eine Mietminderung gemacht.

Wie hoch dürfte diese unter in diesem Umständen ausfallen ?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Davidson33):
Wie hoch dürfte diese unter in diesem Umständen ausfallen ?

Wenn man mal davon absieht, das eine Mietminderung die Probleme nicht beseitigt, wird das hier keiner serös beantworten können. Zumal man bei zu viel Minderung auch die Kündigung wegen Mietschulden droht ...



Zitat (von Davidson33):
trotz mehrfacher bitte an den Vermieter (Mail und Briefe mit einschreiben und Rückschein) wurde nichts verbessert bzw. nicht einmal auf die Anfrage reagiert.

Auf bitten muss auch keiner reagieren noch sie erfüllen.

Wie wäre es denn mal mit einer gerichtsfesten Mängelmeldung nebst in Verzug setzen und Androhung der Selbstvornahme / Klage?



Zitat (von Davidson33):
Teile der Wände wurden Wohl überstrichen obwohl diese Schimmeln

Definitiv Schimmel oder Fogging?



Zitat (von Davidson33):
- Es sind zwar Mülltonen vorhanden, jedoch nur insgesamt zwei 40 L Tonnen für 9 Parteien.
(Die Leerung erfolgt alle 14 Tage.)

Ja und? Warum soll das ein Mangel sein?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von Davidson33):
der Winterdienst & Putzdienst im Treppenhaus ist laut Mietvertrag in den Nebenkosten berechnet.
(Mittlerweile machen wir die Mieter dieser Arbeit selber.)

..und berechnet dem VM diese Arbeiten. Der M hat die Möglichkeit den Rechnungsbetrag von der Mietzahlung abzuziehen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4604 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Davidson33):
Winterdienst Fehlanzeige, es wurde trotz dem Schnee diese Woche nicht 1 mahl geräumt oder gesträut (Also von der Haustür bis zur Straße) der Winterdienst & Putzdienst im Treppenhaus ist laut Mietvertrag in den Nebenkosten berechnet.


Was steht denn dazu so im Mietvertrag?

Zitat (von Davidson33):
- Es sind zwar Mülltonen vorhanden, jedoch nur insgesamt zwei 40 L Tonnen für 9 Parteien.
(Die Leerung erfolgt alle 14 Tage.)


Da müsstest du erst mal nachschauen wieviel L pro Kopf in eurer Kommune Pflicht sind, und dann kommt es ja auch noch darauf an, wie viele Mieter in dieser Liegenschaft überhaupt offiziell gemeldet sind. Erst wenn du das weißt, dann kannst du mit Sicherheit sagen, ob es tatsächlich zu wenig Tonnen sind, idR sorgt die Kommune schon selber dafür, das ausreichend Restmüllbehälter zur Verfügung gestellt werden.

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