Hallo,
seit fast 4 Wochen ist unser Fahrstuhl defekt. Genauer die Sensorleiste. Manchmal benötigt es nur 2-3 Versuche bis die Tür schließt, dann wieder 10 oder mehr Versuche. Und das natürlich in jedem Stockwerk, in dem er stoppt...
Ist eine Mietminderung angebracht in diesem Fall? Ich wohne im vierten Stock, das Auto parkt auf -2 (also 6 Stockwerke). Der Hund darf wegen einem Hüftschaden keine Treppen steigen.
Anbei ein Video...
https://goo.gl/photos/Sj23QhugEsBHoepu6
VG und Danke
Jan
-- Editier von moskito2803 am 16.03.2017 13:16
Mietminderung 4 Wochen defekter Fahrstuhl?!
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatIst eine Mietminderung angebracht in diesem Fall? :
Ja, eindeutig. Mietminderungestabellen gibt es im Internet/Google.
Seit wann weiß der Vermieter/die Hausverwaltung von dem Mangel? Eine Mietminderung lässt die Tür auch nicht schneller schließen und die Berechnung des Mangels sollte man dann aber einem Anwalt für Mietrecht überlassen, für Laien dürfte das Thema zu heikel sein.
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Der Vermieter weiß es seit mehr als 3 Wochen. Wir haben einen Hausmeister und mittlerweile hängt der zweite Zettel, dass es bald gefixt ist. Mittlerweile stehen auf dem Zettel so tolle Kommentare wie "Make elevators great again"....
Meine Miete wird per Lastschrift eingezogen und ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Macht es Sinn den Vermieter einfach um 10% beim nächsten Einzug der Miete zu bitten und andernfalls auf rechtliche Schritte zu verweisen?
Der Vermieter weiß es seit mehr als 3 Wochen. Wir haben einen Hausmeister und mittlerweile hängt der zweite Zettel, dass es bald gefixt ist. Mittlerweile stehen auf dem Zettel so tolle Kommentare wie "Make elevators great again"....
Meine Miete wird per Lastschrift eingezogen und ich habe eine Rechtsschutzversicherung. Macht es Sinn den Vermieter einfach um 10% beim nächsten Einzug der Miete zu bitten und andernfalls auf rechtliche Schritte zu verweisen?
Ich habe Bilder von vor 4 Wochen bzgl. der Mitteilung durch den Vermieter im Fahrstuhl. Vermieter wurde jedoch nicht von mir informiert oder ermahnt, da man sich damals ja offensichtlich des Problemes bewusst war...Jetzt nervt es mich aber...
- Würde eine Mietminderung greifen ab damals, oder erst ab Meldung beim Vermieter (also in ein paar Tagen)?
- Ist ein Aufzug, der zwar noch läuft, aber eben sehr eingeschränkt genutzt werden kann, ausreichend für eine Minderung? In der Regel benötigt die Tür 3 - 10+ Versuche zum schließen...
VG
Jan
Ich würde da ohne Anwalt nicht einfach die Mieter mindern.
Ich hab mir das Video angeschaut und bin schon beim Zugucken rasend geworden vor Ungeduld. Nichtsdestotrotz funktioniert der Aufzug ja noch. Daher wüsste ich nicht, wieviel Mietminderung angemessen wär. Und wenn man einfach eigenmächtig die Miete mindert pi mal Daumen, kann das auch schnell nach hinten losgehen.
ZitatMacht es Sinn den Vermieter einfach um 10% beim nächsten Einzug der Miete zu bitten und andernfalls auf rechtliche Schritte zu verweisen? :
Es würde wohl eher Sinn ergeben, sich erst mal vom Anwalt beraten zu lassen.
Denn der Aufzug ist noch in Betrieb, und man hat wohl keine Zusicherung im Mietvertrag wie schnell sich eine Türe schließen muss.
Unberechtigte Mietminderung kann auch mal ein Kündigungsgrund werden.
Ich werde jeden Tag rasend. Man stelle sich mal vor, der Fahrstuhl stoppt 2x pro Fahrt :-)
Tatsächlich ist es ja so, dass er läuft...und eine Zusicherung, wie schnell ein Fahrstuhl ist, gibt es im Vertrag nicht..
Ich werde erst mal nichts mindern. Vermieter verweist ohnehin darauf, dass Ihm der Mangel nicht mitgeteilt wurde, wobei ich das schon frech finde, denn der Zettel kam immerhin vom Vermieter....
Ich denke das verläuft im Sande...:-)
Danke für Eure Feedbacks. Hat geholfen!
-- Editiert von moskito2803 am 17.03.2017 11:16
Die braucht man auch nicht. Der Vermieter muss mindestens den Zustand bei Anmietung erhalten, denn das ist der vertragsgemäße Zustand. Wenn bei Anmietung die Tür schneller geschlossen hat, dann muss der Vermieter das auch nach Anmietung sicherstellen.Zitatnd man hat wohl keine Zusicherung im Mietvertrag wie schnell sich eine Türe schließen muss. :
Mal abgesehen davon das es ein Irrglaube ist, der Vermieter könne alles beliebig bestimmen, was nicht explizit im Mietvertrag steht. Wenn etwas nicht explizit im Mietvertrag vereinbart wurde, so wird im Zweifel ein Richter beurteilen, was in der Gegend diesbezüglich üblich ist und mit was der Mieter rechnen durfte. Und mit so einer Fahrstuhltür muss keiner rechnen. Das ist ganz offensichtlich ein Defekt, welcher behoben werden muss. Zumal das sogar ein Sicherheitsrisiko sein kann, wenn da irgendwas an den Sensoren nicht stimmt.
ZitatIch werde erst mal nichts mindern. Vermieter verweist ohnehin darauf, dass Ihm der Mangel nicht mitgeteilt wurde, wobei ich das schon frech finde, denn der Zettel kam immerhin vom Vermieter.... :
Nach § 536 BGB greift eine Mietminderung ab dem ersten Tag der Tauglichkeitseinschränkung. Wenn durch eine ausbleibende Mängelanzeige der Vermieter den Mangel nicht beheben konnte, dann ist eine Mietminderung erst ab Mängelanzeige möglich (§ 536c (2) BGB ). Wenn der Vermieter jedoch vom Mangel weiß, dann kann er sich nicht mit einer mangelnden Anzeige herausreden. Denn dann war er ja nicht durch mangelnde Kenntnis an der Beseitigung gehindert.
Das Problem könnte nur sein, dass hier offenbar Hausmeister und Hausverwaltung informiert waren. Nur war dadurch auch der Vermieter informiert?
Mietminderung ist ein problematisches Mittel. Ein Schreiben mit Fristsetzung zur Mängelbeseitigung wäre vermutlich hilfreicher. Darin kann man auch ankündingen, nach Verstreichen der Frist einen Anwalt mit der Einreichung einer Klage zu beauftragen. Vielleicht bringt das ja mal Aktion in die Sache.
Ich kann nachvollziehen, dass einen da das Fahrstuhlfahren rasend macht.
Allerdings dürfte eine angemessene Mietminderung das kaum ausgleichen - wenn schon bei einem komplett unbrauchbaren Briefkasten lediglich 2% als angemessene Minderungsquote zugestanden wird.
Dazu noch das Risiko und die Folgen, falls evtl. ein Gericht dann feststellt, die beanspruchte Mietminderung wäre überhöht und der Mieter damit in Mietzahlungsverzug ...
Trägt denn der Zettel im Fahrstuhl ein Datum?
Ansonsten wäre ja ggf. auch durch Zeugen (Hausmeister, andere Bewohner) beweisbar, seit wann der Vermieter vom Mangel weiss.
Man könnte z.B. dem Vermieter schreiben (beweisbarer Zugang!):
Ihre Bemühungen den Mangel (Beschreibungen) abzustellen dauern ja inzwischen schon seit .... an und blieben bekanntlich bisher erfolglos.
Das Betreten und Verlassen meiner Wohnung (4. Stock) ist nach wie vor ein zeitraubendes Glücks- und Geduldsspiel.
Bekanntlich ist nach BGB § 536
meine Miete aufgrund der Tauglichkeitsminderungen für die Dauer der Einschränkung angemessen gemindert.
In der Hoffnung darauf, damit etwas zur Beschleunigung der Mängelbeseitigung einzuwirken, kündige ich Ihnen außerdem einen Mietzurückbehalt in Höhe von .....€/Monat an - sofern der Mangel nunmehr nicht bis zum nächsten Mietzahlungstermin endgültig beseitigt ist.
Da Sie die Mietzahlungen per Lastschrift einziehen, wollen Sie dies bitte ab der nächsten Mietzahlung berücksichtigen.
Mietzurückbehalt = zusätzliches Druckmittel, Betrag auf eigenes Risiko! - nach erfolgter Mängelbeseitgung ist der Zurückbehalt an den Vermieter nachzuzahlen
http://www.mietminderung.org/mietminderung-und-zurueckbehaltungsrecht/
Damit wäre dann erstmal der Ball beim Vermieter (wgn des Minderungssatzes) und man könnte sich in der Zwischenzeit überlegen, ob man nach dem nächsten (ggf. übernächsten) Mieteinzug zum Anwalt geht und härtere Geschütze auffährt.
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