Mietminderung Abstellraum

7. Januar 2022 Thema abonnieren
 Von 
kxshtn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung Abstellraum

Guten Tag,

ich hoffe wirklich sehr das diese Frage so noch nicht woanders gestellt wurde.
In meinem Mietvertrag wurde ein Abstellraum als Mietgegenstand genannt.
Nach meinem Einzug habe ich Festgestellt das der Abstellraum im Haus nicht vorhanden ist.
Also habe ich die Hausverwaltung gefragt wo sich der Abstellraum befindet oder um eine Mietminderung gebeten.
Die Antwort lautete das es ein Fehler war und es im Haus keinen Abstellraum gibt und dieser Fehler sonst schon lange aus dem Mietvertrag gestrichen worden wäre. Und das ein Abstellraum nicht Verpflichtend in einem Mietvertrag ist.
Auf eine Mietminderung wurde nicht eingegangen.

Hat man Recht auf eine Mietminderung?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von kxshtn):
Hat man Recht auf eine Mietminderung?
Wahrscheinlich ja. Aber dazu müsste man mehr Details kennen. Wurde die Wohnung vorher besichtigt und dabei irgendetwas zu diesem Abstellraum gesagt? Steht im Mietvertrag einfach nur Abstellraum oder ist da auch eine Größe oder Lage angegeben?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
kxshtn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bei der Wohnungsbesichtigung war der Abstellraum kein Thema, allerdings war dort auch nur ein Hausmeister zugegen der direkt meinte das ich mich bei Fragen direkt an die Hausverwaltung wenden soll da er nur gebrochen Deutsch spricht.
Da mir die Größe des Abstellraums nicht wichtig ist da ich da einfach nur meine 4 Winterreifen unterbringe, habe ich das nicht weiter verfolgt. Aus heutiger Sicht natürlich etwas blauäugig.
Im Mietvertrag steht einfach nur "Abstellraum" keine genaue Größe & Lage.
2 Zimmer, Küche, Bad/WC, Abstellraum, Gartenterrasse.
So ist des im Mietvertrag definiert.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38352 Beiträge, 13981x hilfreich)

Mich würde zusätzlich interessieren, was auf den Punkt mit "Abstellraum" gemeint ist. Der eigene Keller kann wohl nicht gemeint sein. Also, Raum für Fahrräder, Kinderwagen, oder was?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9870 Beiträge, 4477x hilfreich)

Zitat (von kxshtn):
2 Zimmer, Küche, Bad/WC, Abstellraum, Gartenterrasse.
Naja, wenn das so formuliert ist, hätte das schon auffallen können. Denn so klingt es zumindest für mich, als ob der Abstellraum in der Wohnung wäre. Da die Wohnung besichtigt wurde, hätte der Mietinteressent es eigentlich merken müssen.

Ich will mich jetzt nicht eindeutig festlegen. Dem Vermieter würde ich empfehlen, mit offensichtlichen Irrtum zu argumentieren. Folgt man dem, dann gäbe es keine Mietminderung. Der Mieter kann dagegenhalten, dass der Abstellraum ja auch irgendwo anders sein könnte und es daher nicht offensichtlich war, dass es keinen gibt. Wirklich viel Mietminderung wird es dadurch aber auch nicht geben. Eine Größe ist ja nicht angegeben. Was kostet so 1m^2 Nicht-Wohnraum in der Gegend? 5 Euro pro Monat?

Kurzum: Ja, das ist doof. Der Fehler liegt beim Vermieter. Bis zu einem gewissen Grad hat sich der Mieter das aber auch selber zuzuschreiben. Er hätte vor Anmietung auch nachfragen können. Ich weiß nicht, ob ein Streit in dieser Sache wirklich sinnvoll wäre.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von kxshtn):
Im Mietvertrag steht einfach nur "Abstellraum" keine genaue Größe & Lage.
2 Zimmer, Küche, Bad/WC, Abstellraum, Gartenterrasse.

Die Angabe im MV "Abstellraum" genügt, um den auch beanspruchen zu können. Der Fehler liegt hier eindeutig beim Vermieter und es könnte zu einer Mietminderung reichen, wenn dieser nicht vorhanden ist. Dazu kommt der Verweis des Hausmeisters....

Zitat (von kxshtn):
allerdings war dort auch nur ein Hausmeister zugegen der direkt meinte das ich mich bei Fragen direkt an die Hausverwaltung wenden soll da er nur gebrochen Deutsch spricht.

Im Streitfall wieder eine Sache für den Richter. Es wurde schließlich schon wegen 20Pfennig ein Gericht bemüht. Tatsache, kein Witz.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4534 Beiträge, 545x hilfreich)

Keine Kammer auf der Terrasse? Mein Abstellraum ist auch nicht in der Wohnung, sondern auf dem Balkon, oder in der Diele eine kleine Fläche, wo man schlicht keine Türen drangemacht hat, das ließe sich auf Wunsch ja nachholen. Du lagerst deine Reifen in der Wohnung? Wäre das dann überhaupt noch ein vertragsgemäßer Gebrauch der Wohnung?


-- Editiert von Solan196 am 07.01.2022 13:34

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

@TE:
Auch kein Kellerraum vorhanden?

ICH würde dem Vermieter vorbehaltlich eine Mietminderung von zB 2-3% wegen des mitgemieteten, aber nicht vorhandenen Abstellraums mitteilen.
ICH würde zur Begründung anführen, dass ich mir nun einen Ersatzraum mieten müsste, um Dinge unterzubringen.

Ob DIR mit einer vom Vermieter akzeptierten Mietminderung geholfen ist?

Zitat (von kxshtn):
Die Antwort lautete das es ein Fehler war und es im Haus keinen Abstellraum gibt und dieser Fehler sonst schon lange aus dem Mietvertrag gestrichen worden wäre.
In deinem MV ist er aber noch drin. Warum wurde das nicht schon längst rausgestrichen?
Wie lange wohnst du schon dort?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
kxshtn
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Gemietet habe ich die Wohnung seit 1.1.22
Also der Termin an dem sie Bezugsfrei sein sollte.
Es gab bereits kleinere Probleme mit dem Vermieter da Steckdosen & Lichtschalter noch nicht Fertig montiert waren zum 1.1, und eine Alte Küche noch in der Wohnung stand die bereits zum 1.1 raus sein sollte.
Und ich habe mich erstmal darum gekümmert das der Vermieter das diese Woche regelt. Was er soweit auch macht.
Das war auch erstmal nicht weiter Problematisch da ich erst mitte des Monats die Wohnung nutzen wollte, und ich wollte auch nicht direkt zu kleinlich sein. Deshalb ist das mit dem Abstellraum auch erstmal untergegangen.

Bzgl. der Fragen ob der Abstellraum woanders ist:
Nein, es gibt generell keinen für meine Wohnung. Es steht aber im Mietvertrag.

Eine Mietminderung wäre ok, da ich für das ersparte Geld recht günstig bei mir auf der Arbeit was Mieten könnte zum Abstellen von Sachen.

Ich danke euch schon mal für eure Meinungen!


-- Editiert von kxshtn am 07.01.2022 16:33

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Also, mich würde erstrmal interssieren wie der Absatz im Mietvertrag in dem der Abstellraum steht genau und zwar wörtlich steht, vollständig lautet. Da steht nämlich nicht einfach "2 Zimmer, Küche, Bad/WC, Abstellraum, Gartenterrasse". Sowas steht vielleicht in einer Anzeige aberimMietvertag gibt es einen Absatz der die Mietsache beschreibt. Wie lautet dieser Absatz völligständig wörtlich.
Zu Höhe der Mietminderung.
In der Wohnflächenverordnung seht im § (3) Abs. 2:
Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
1. Zubehörräume, insbesondere:
a) Kellerräume,
b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
c) ...d.) e.) f.) undG.) ...
Für die Ermittlung der Wohnläche würde also nur die Grundfläche von innerhalb der Wohnfläche liegenden Abstellräumen zählen.

Gibt es Angaben zur Größe der Wohnung nach Wohnfläche ? Daraus könnte man den m² Preis errechnen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Für die Ermittlung der Wohnläche würde also nur die Grundfläche von innerhalb der Wohnfläche liegenden Abstellräumen zählen.
Ja, so ist das. Aber wer fragt denn hier nach der Wohnfläche? Und wer fragt hier nach dem m²-Preis von irgendwas?
--------------------------------------------------------------------
Zitat (von kxshtn):
Eine Mietminderung wäre ok, da ich für das ersparte Geld recht günstig bei mir auf der Arbeit was Mieten könnte zum Abstellen von Sachen.
Dann bleibe ich bei meinem Vorschlag Mietzahlung unter Vorbehalt und Minderungansatz von 2-3 oder auch 5%.
Zumal der Vermieter offensichtlich gelogen hat oder sich dumm herausgeredet hat. Du hast ja schließlich einen ganz neuen Mietvertrag.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4534 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und wer fragt hier nach dem m²-Preis von irgendwas?


Wie willst du denn dann deine

Zitat (von Anami):
Mietminderung von zB 2-3%


berechnen??

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Leo4):
Die Angabe im MV "Abstellraum" genügt, um den auch beanspruchen zu können.

Nein, absolut nicht.



Zitat (von Anami):
Aber wer fragt denn hier nach der Wohnfläche? Und wer fragt hier nach dem m²-Preis von irgendwas?

Einfach mal nach oben scrollen, da kann man es nachlesen



Zitat (von Anami):
Zumal der Vermieter offensichtlich gelogen hat

Zum einen wäre mal interessant, wieso das offensichtlich sein soll.

Wenn es jedoch tatsächlich "offensichtlich gelogen" ist, Pech für den Mieter, er hätte dann absolut keinen Anspruch gegen den Vermieter.



Zitat (von Anami):
Du hast ja schließlich einen ganz neuen Mietvertrag.

Irrelevant.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Einfach mal nach oben scrollen, da kann man es nachlesen
Der Fragesteller fragt nicht nach Wohnfläche oder m²-Preis von irgendwas.
Der fragt, ob Mietminderung möglich wäre.
Zitat (von Harry van Sell):
Irrelevant.
Das sehe ich nicht so. Der Abstellraum steht schließlich drin im Mietvertrag.

Zitat (von kxshtn):
Im Mietvertrag steht einfach nur "Abstellraum" keine genaue Größe & Lage.
2 Zimmer, Küche, Bad/WC, Abstellraum, Gartenterrasse.
So ist des im Mietvertrag definiert.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4534 Beiträge, 545x hilfreich)

Zitat (von kxshtn):
keine genaue Größe & Lage.
2 Zimmer, Küche, Bad/WC, Abstellraum, Gartenterrasse.


Aber Keller habt ihr auch?

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Aber Keller habt ihr auch?
Vermutlich nicht, sonst könnte der TE seine Winterreifen doch dort unterbringen... :wink:

Zitat (von Solan196):
Wie willst du denn dann deine
Ich würde die Mietminderung nicht berechnen, ich würde unter Vorbehalt zunächst die volle Miete zahlen und eine Minderung von 2-3 oder gar 5% fordern.
Ob eine Minderung in der Höhe gerechtfertigt ist, müsste doch ein Mieter nicht wirklich selbst berechnen/ermitteln/berechnen. Oder?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ob eine Minderung in der Höhe gerechtfertigt ist, müsste doch ein Mieter nicht wirklich selbst berechnen/ermitteln/berechnen. Oder?


Wer denn sonst?

Wenn er sich mit den VM nicht auf eine angemessene Minderung einigen kann wird er sie wohl früher oder später einseitig festlegen müssen. Über die Rechtmäßigkeit würde dann im Streitfall ein Gericht entscheiden.

PS: Letztendlich handelt es sich beim fehlenden Abstellraum aber nicht um einen behebbaren Mangel, eher um das unabänderbare Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft. Die "Minderung" wäre also nicht temporärer Natur, also eine dauerhafte Mietpreisreduzierung. Wenn die angegebene Wohnfläche stimmt würde ich das Recht auf eine Mietpreisreduzierung verneinen und eher von einem Sonderkündigungsrecht ausgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119470 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Letztendlich handelt es sich beim fehlenden Abstellraum aber nicht um einen behebbaren Mangel, eher um das unabänderbare Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft.

Das steht noch nicht fest.



Zitat (von Anami):
Der Abstellraum steht schließlich drin im Mietvertrag.

Das das nicht unbedingt was hilft, steht ja schon weiter oben.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Wer denn sonst?
Na, ggfls. eben das Gericht.
Zitat (von Alter Sack):
und eher von einem Sonderkündigungsrecht ausgehen.
Echt? Der Mieter ist zum 1.1.22 eingezogen bzw. zieht gerade ein, weil der Vermieter zum 1.1. eben nicht nur keinen korrekten MV gemacht hat, sondern die Wohnung auch noch nicht fertig ist...
Zitat (von Alter Sack):
Wenn er sich mit den VM nicht auf eine angemessene Minderung einigen kann
Ob das klappt, wird sich doch erst zeigen, nachdem er dem Vermieter sein *Begehren* mitgeteilt hat.
Nichts anderes habe ich empfohlen.

Ob sich die Parteien dann auf eine dauerhafte Reduzierung oder dauerhafte Minderung von x% einigen können, steht in den Sternen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Na, ggfls. eben das Gericht.


Deine in #15 getätigte Aussage nicht wirklich zielführend.

Zitat (von Anami):
Ich würde die Mietminderung nicht berechnen, ich würde unter Vorbehalt zunächst die volle Miete zahlen und eine Minderung von 2-3 oder gar 5% fordern.


Falsche Reihenfolge! Kein Gericht wird eine Mietminderung im Vorfeld festlegen. Ein Gericht befasst sich erst mit der Angemessenheit einer Mietminderung wenn der Mieter seine Miete tatsächlich gekürzt hat (und dazu muss er nun einmal einen seiner Meinung nach angemessenen Betrag von der Miete abziehen) und der Vermieter anschließend gegen diese Kürzung klagt.





0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Leider ist mein Beitrag in # 9 wohl nicht richtig verstanden worden.
Man muß die Berechnung einer Mietminderung hier an der Höhe der Wohnungsmiete messen.
Die Miete eines fehlenden Abstellraumes würde ich höchstens mit 15/20 % der Quatratmetermiete des normalen Wohnraumes bewerten.
Als Beispiel angenommen, die reine Wohnungskaltmiete einer 60 m² großen Wohnung beträgt 600,00 € bedeutet, dass pro m² 10 € gezahlt werden. 20% von 10 € sind 2 €.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von Alter Sack):
Kein Gericht wird eine Mietminderung im Vorfeld festlegen.
Natürlich nicht, behaupte ich doch nicht. Wie kommst du nur darauf? Die von mir vorgeschlagene Reihenfolge beginnt ganz vorne und nicht ganz hinten beim Gericht.

Ob mein Vorschlag in #15 zielführend ist, weiß ich auch nicht. Ich kenne den Vermieter nicht und weiß nicht, ob und wie er reagiert.
Das gilt es abzuwarten, falls der Mieter ... nicht rumrechnet, sondern dem Vermieter freundlich, sachlich schreibt.
Zitat (von Alter Sack):
und dazu muss er nun einmal einen seiner Meinung nach angemessenen Betrag von der Miete abziehen
Ja, das wäre dann bei meiner Reihenfolge der nächste Schritt. Wenn der Vermieter zB gar nicht auf das Mieterschreiben reagiert oder abweisend reagiert ...wenn man sich also nicht gütlich schnell einigen kann.

Auch, wenn wir hier in einem Rechtsforum sind, beginnt und endet nicht jede unterschiedliche Ansicht von Mieter und Vermieter mit einem Rechtsstreit. Man darf durchaus pragmatisch an solche Dinge herangehen.
-------------------------------
Zitat (von Spezi-2):
Man muß die Berechnung einer Mietminderung hier an der Höhe der Wohnungsmiete messen.
Wieso MUSS man das? Und vor allem, WER muss das tun?

Zitat (von Spezi-2):
Die Miete eines fehlenden Abstellraumes würde ich höchstens mit 15/20 % der Quatratmetermiete des normalen Wohnraumes bewerten.
Du kannst das ja gern so tun. MUSS ein Mieter auch so vorgehen?
Vielleicht geht es bei einem fehlenden Abstellraum nicht nur um die reine Fläche /Preis?
Ist das nicht die im MV zugesicherte Eigenschaft der Wohnung? So wie sie auch 2 Zimmer und ne Gartenterrasse haben sollte?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.729 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen