Mietminderung Abwasser tagüber für 3 Wochen nicht möglich

3. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
test121212
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung Abwasser tagüber für 3 Wochen nicht möglich

Hi,

angenommen der Vermieter informiert den Mieter über einen Aushang im Treppenhaus über eine Instandhaltung der Abwasserrohre. Dabei darf der Mieter werktags tagsüber(7h/Tag) lang kein Abwasser produzieren, Toilettengang nur nach Rücksprache (Angabe einer Telefonnummer). Die Maßnahme dauert 4 Wochen.

Hat hier der Mieter das Recht auf Mietminderung, und wenn ja, wie hoch? Denn prinzipiell darf er die Toilette nach Rücksprache verwenden. Jedoch Händewaschen, Kochen, Waschmaschine, Spülmaschine nicht.

Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1712 Beiträge, 272x hilfreich)

Zitat (von test121212):
Toilettengang nur nach Rücksprache (Angabe einer Telefonnummer). Die Maßnahme dauert 4 Wochen

Na hoffentlich weiß der Darm immer genau wann er entleert werden will bzw. muß. Wenn es nur um "Wasserlassen" geht, kann man das ja auch mal im Garten/Hof/in einer Ecke bewerkstelligen. Dürfte aber für Frauen nicht einfach sein.
Und was ist eigentlich, wenn jemand mal um 3 h nachts das Bedüfnis hat und die Telefonnummer nicht ans Telefon geht? Eine Lachnummer. :grins:
Das gäbe eine gewaltige Mietminderung.

-- Editiert von User am 3. November 2022 19:38

-- Editiert von User am 3. November 2022 19:39

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#2
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)

Zitat (von test121212):
Dabei darf der Mieter werktags tagsüber(7h/Tag) lang kein Abwasser produzieren


Damit dürfte nachts um 3 kein Problem sein. Es geht "nur" um 7 Stunden während der normalen Arbeitszeiten.
Das dürfte zu bewerkstelligen sein. Die restlichen 24 Stunden gibt es ja keine Einschränkung. Dann wäscht man die Wäsche halt mal um 19 Uhr oder stellt die Spülmaschine erst um 20 Uhr nach dem Essen an

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4557 Beiträge, 552x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Damit dürfte nachts um 3 kein Problem sein. Es geht "nur" um 7 Stunden während der normalen Arbeitszeiten.
Das dürfte zu bewerkstelligen sein. Die restlichen 24 Stunden gibt es ja keine Einschränkung. Dann wäscht man die Wäsche halt mal um 19 Uhr oder stellt die Spülmaschine erst um 20 Uhr nach dem Essen an


Sehe ich genauso, an den WEn wir auch nicht gearbeitet, da könnte man die Wäsche machen. Allerdings bleiben mir nur 17 Stunden übrig :???:

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von test121212):
Hat hier der Mieter das Recht auf Mietminderung

Durchaus, ja.



Zitat (von test121212):
wie hoch?

In DE ist die Rechtsberatung in konkreten Einzelfällen per Gesetz den Rechtsanwälten vorbehalten.
Des weiteren ist eine zu hohe Minderung gleich zu wenig gezahlter Miete und somit ein Kündigungsgrund.
Da würde ich versuchen einen Anwalt zu finden der das kompetent macht.

Das geht z.B. gleich hier https://www.frag-einen-anwalt.de/
oder hier: https://www.123recht.de/forum_forum.asp?forum_id=79


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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