Mietminderung/ Ausschluss im Mietvertrag

7. Oktober 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.07.2012 19:44:45
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietminderung/ Ausschluss im Mietvertrag

Hallo liebe Forenmitglieder,

in meiner Wohnung in Berlin Mitte ist jetzt im dritten Jahr in Folge eine Baustelle, mit zum Teil erheblichen Baulärm bis hin zu Vibrationswellen meiner Möbel.

Der Vermieter hatte im Jahr 2005, um sich abzusichern, neben der Miethöhe einen Mietminderungsausschluss in den Vertrag geschrieben, mit folgendem Wortlaut:

"§2 Miete, Mietzahlung

Dem Mieter ist bekannt und der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass im Stadtgebiet von Berlin zur Zeit und auch künftig umfangreiche Baumaßnahmen stattfinden bzw. mit Sicherheit zu erwarten sind. Die sich daraus ergebenden Wirkungen auf die Mietsache in Form von Lärm, Schmutz- und Staubbelästigungen oder auch Erschütterungen sowie andere Immissionen durch Baumaßnahmen im Stadtbereich, bei der Errichtung, dem An-, Um- oder Ausbau von Gebäuden sind bei der Ermittlung der Gesamtmiete einbezogen worden und vermindern deshalb die vorstehend vereinbarte Miete nicht. Der Mieter mietet die Wohnung in Kenntnis dieser Umstände an.

Derzeit befinden sich folgende Baustellen im direkten Wohnumfeld bzw. die Einrichtung von Baustellen steht unmittelbar bevor:

- keine "

Bedeutet dieser Passus, dass ich als Mieter wirklich keinen Anspruch auf Mietminderung habe? Immerhin hat man im Jahr 2005 keine Baustellen im direkten Wohnumfeld gesehen.

Ich würde mich über eine Expertenantwort oder Hinweise freuen.

LG
Treatinews

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Für eine Expertenmeinung solltest du einen Anwalt befragen.
Meiner Meinung nach könnte dieser Teil für den Vermieter kritisch sein:

quote:
und vermindern deshalb die vorstehend vereinbarte Miete nicht.
.
Ohne diesen Teil wäre davon auszugehen, dass in die Miete sowieso schon mit einbezogen worden ist, dass mit erheblicher Bautätigkeit zu rechnen ist und daher die Miete bewusst niedrig angesetzt ist.
Da durch den o.g. Teil eine Mietminderung aber quasi ausgeschlossen wird, was der Gesetzgeber nicht erlaubt, könnte es sein, dass damit der komplette Passus unwirksam wird.




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#2
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

s. § 536 BGB (Mietminderung)
s. § 536b BGB (Kenntnis des Mieters vom Mangel ...)

Ich halte diesen Passus für nicht rechtswirksam, da er zu weit gefasst ist.

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#4
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Als Nichtjurist halte ich den Passus eigentlich für wirksam, da er gerade NICHT zu weit gefasst ist. Mietminderung aus anderen Gründen als den Bauarbeiten ist ja nicht ausgeschlossen.

Helfen kann da wohl nur ein Anwalt, aber ich würde mir wenig Hoffnungen machen. Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, Miete wegen Bauarbeiten in der Mieteinheit vertraglich um 50% gekürzt. Ist bei Gericht so durchgegangen.

Frage ist natürlich, ob die Miete TATSÄCHLICH günstiger ist als sonst ortsüblich.

Aber was anderes, was sind "Vibrationswellen meiner Möbel"?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
Als Nichtjurist halte ich den Passus eigentlich für wirksam, da er gerade NICHT zu weit gefasst ist.



Stadtgebiet von Berlin !!!!


Diese Klausel wird vor keinem deutschen Gericht Bestand haben.

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#6
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Stadtgebiet von Berlin !!!!

quote:
Mietminderung aus anderen Gründen als den Bauarbeiten ist ja nicht ausgeschlossen.

Ruhig mal weiterlesen (und dann kombinieren).





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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)

quote:
quote:Stadtgebiet von Berlin !!!!


quote:Mietminderung aus anderen Gründen als den Bauarbeiten ist ja nicht ausgeschlossen.


Ruhig mal weiterlesen (und dann kombinieren).




Die Klausel wird trotzdem keinen Bestand haben.

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