Mietminderung Balkon zurückgewiesen

27. Mai 2007 Thema abonnieren
 Von 
ettolharas
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung Balkon zurückgewiesen

Hi,
wir haben ein Problem mit unserer Terrasse. Ein paar Tage nach Einzug in die neue Wohnung im 1. Stock sagten uns unsere Vermieter, dass ein Balken des Balkons der zur Terrasse führt morsch sei und wir deshalb außen ums Haus über eine Leiter auf die Terrasse müssen. Sie wollten den Schaden gleich reparieren lassen. Dass ist jetzt 2 MOnate her und sie sagen sie hätten dem Handwerker vor 2 Monaten 1000 Euro vorschuss gegeben und ihn seit dem nicht mehr erreicht... Jetzt möchten wir mit einer Mietminderung um 15% drohen, wenn in den nächsten 2 Wochen nichts passiert. Was tun wir aber, wenn wir einen Brief zurückkriegen, dass die Vermieter diese Mietminderung nicht anerkennen? Das blöde ist auch noch, dass die Vermieter mit im Haus wohnen und wir riesen Stress vermeiden wollen.

Kann uns jemand helfen??? Wäre echt super nett!!!

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9 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 58x hilfreich)

Was sagt den der VM zur Situation?

Handwerker lassen schon mal auf sich warten. Immer schwierig, wenn man dann schon eine Anzahlung gemacht hat. Da heißt es dann: sich gedulden bis der Handwerker kommt, oder einen anderen beauftragen und seiner Vorauszahlung hinterher rennen.

Die Terrasse ist über einen Balkon zu erreichen? Also aus der Wohnung führt eine Tür auf einen Balkon, über den man dann die Terrasse erreicht, oder wie? Hm, okay. Wie groß ist denn die Terrasse? Ist die Terrasse mit vermietet? Steht das im Mietvertrag?

Eine Mietminderung von 15% würde ich als VM dafür wohl nicht akzeptieren.

feuerelfe

-----------------
"Man sagt: Zyniker sind Realisten, die sich trauen, die Wahrheit zu sagen."

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. den stress habt ihr doch schon, indem ihr die mietminderung angekündigt habt ... glaubt ihr im ernst, die stimmung wird besser, wenn ihr die sache stillschweigend aufgebt? wenn euch an der beziehung zum vm gelegen ist, solltet ihr euch mit einer guten 'erklärung' oder noch besser entschuldigung zurückziehen - oder ihr zieht die sache durch. 15 % halte ich allerdings auch für üppig ..

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#4
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

----wir haben ein Problem mit unserer Terrasse. Ein paar Tage nach Einzug in die neue Wohnung im 1. Stock sagten uns unsere Vermieter, dass ein Balken des Balkons der zur Terrasse führt morsch sei und wir deshalb außen ums Haus über eine Leiter auf die Terrasse müssen.-----

Hab ich as jetzt richtig verstanden: Wenn ihr auf euren Balkon im I. OG wollt, müßt ihr über eine Leiter, von außen, da hoch?

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#6
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Nach BGB darf der Mieter bei einem Mangel die Miete mindern. Eine Mietminderung 'beantragt' man aber nicht beim VM und der muss die dann genehmigen!!! Man mindert und basta- ob die Minderung ggf. zu hoch war oder anders nicht angemessen muss im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden- das zur Minderung.
Ich würde allerdings lediglich für den Zeitraum mindern, an dem der Balkon zu nutzen gewesen wäre. Bei uns hats die letzten Tage ziemlich geregnet....

-----------------
"MfG
Susanne"

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Die Frage ist doch hier, der Balken ist doch nicht von einem auf den anderen Tag verfault, ich gehe mal eher davon aus, das der Vermieter da arglistig etwas verschwiegen hat, sonst hätte er bei der Besichtigung darauf hingewiesen.
Wohnt außer dem Vermieter und dir noch mehr Mieter mit im Haus (ist wichtig, da er sonst ein einfacheres Kündigungsrecht hat).
Ansonsten würde ich einfach jedes Mal wenn ich den Vermieter treffe in das Horn stoßen: Ach, sie Armer, sind die Handwerker immer noch nicht am Arbeiten. Mensch , wie ärgerlich, 1.000,- € weg und noch keine Leistung.....
irgendwann wird der dann den Wink verstehen.
Allerdings - vielleicht ist die Geschichte vom Vermieter wahr?

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#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47655 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zur Höhe der Mietminderung sei darauf hingewiesen, dass für einen nicht nutzbaren Balkon je nach Ursache in Urteile 3-15% Mietminderung zugestanden wurden.

Ihr könnt Eure Terrasse nutzen, müsst jedoch Unannehmlichkeiten in Kauf nehmen. Die mögliche Quote für eine Mietminderung dürfte da wohl eher bei 3% als bei 15% liegen.

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#9
 Von 
guest123-1299
Status:
Student
(2376 Beiträge, 252x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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