Angenommen, in einer großen deutschen Stadt gibt es ein vierstöckiges Haus.
In den Stockwerken 1,2 und 3 sind jeweils Wohngemeinschaften.
Die Bewohner dieser Wohngemeinschaften haben jeweils einen Mietvertrag mit einer Agentur, die wiederum die drei Wohnungen direkt vom Besitzer angemietet hat.
Das bisher unbewohnte Erdgeschoss wird plötzlich kernsaniert. Dadurch entsteht erheblicher Baulärm und Schmutz im Treppenhaus. Das Öffnen der Fenster auf der Hausseite auf der die Schuttcontainer stehen, ist durch die teilweise Staubentwicklung tagsüber kaum möglich.
Die Lärmbelästigung ist vor allem im 1. Stock von erheblicher Bedeutung.
Auf Anfrage bei der Vermietagentur,ob aufgrund des Baulärms eine Mietminderung möglich sei, teilt diese mit, dass im Vetrag zwischen Agentur und Hauseigentümer geregelt sei, dass diese Bauarbeiten stattfinden würden.
In den Verträgen der Einzelmieter mit der Agentur werden diese Bauarbeiten jedoch nicht erwähnt.
Rechtliche Beurteilung:
Haben die Einzelmieter gegenüber der Agentur einen Anspruch auf Mietminderung?
Mietminderung Baulärm - Haben Einzelmieter gegenüber der Agentur einen Anspruch auf Mietminderung?
27. Juni 2011
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Frage vom 27. Juni 2011 | 20:52
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung Baulärm - Haben Einzelmieter gegenüber der Agentur einen Anspruch auf Mietminderung?
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#1
Antwort vom 27. Juni 2011 | 22:32
Von
Status: Weiser (17785 Beiträge, 8029x hilfreich)
Ja, die Bewohner dürfen die Miete mindern. Da es aber keine allgemein gültigen Sätze gibt, wäre hier die Mitgliedschaft in einem Mieterschutzbund sinnvoll. Der kann weiterhelfen. Reicht ja, wenn ein Bewohner Mitglied wird.
-- Editiert am 27.06.2011 22:33
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