Mietminderung Baulärm - Muss sich Vermieter / Wohnungsverwaltung melden?

2. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
guest123-623
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 3x hilfreich)
Mietminderung Baulärm - Muss sich Vermieter / Wohnungsverwaltung melden?

Hallo,

ich habe zum 01.03.2006 meine Kaltmiete um 15 % gekürzt, da in unserer unmittelbaren Umgebung (< 10 m) ein neues Krankhaus gebaut wird und in ca. 300 m Entfernung eine weitere Grossbaustelle ist. Bauzeit ca. 9 Monate für den Krankenhaus-Rohbau. (Bauzeit: Mo-Sa 06-20 Uhr) Mein Vermieter bzw. die Wohungsverwaltung hat auf mein Schreiben vom Februar 2006 (Ankündigung der Mietminderung zum 01.03.2006) nicht reagiert. Die gekürzte Miete habe ich jetzt zum 3. mal überwiesen.

1. Sind 15 % angemessen?
2. Muss sich der Vermieter/Wohnungsverwaltung melden?
3. Gilt die Mietminderung, sollte sich der Vermieter/Wohnungsverwaltung nicht melden, als anerkannt?
4. Kann er in 4 Monaten sagen er ist damit nicht einverstanden?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46693 Beiträge, 16553x hilfreich)

zu 1.: Das ist aus dem Forum heraus nur sehr schwer zu beurteilen. Wenn das streitig ist, dann kann der genaue Wert auch vom Richter abhängen. Siehe auch:
http://www.hanhoerster.de/html/mietminderung_baulaerm.htm

zu 2.: Nein

zu 3.: Nein

zu 4.: Ja, und auch noch in 2 Jahren.

Es ist daher angebracht, eine gute Beweislage herzustellen für den fall, dass dem Vermieter erst nach Beendigung der Bauarbeiten einfällt, dass er mit der Mietminderung nicht einverstanden ist.

Du solltest aber auch wissen, dass der Vermieter jetzt seinerseits einen Schadenersatzanspruch in Höhe Deiner Mietminderung gegen die Baufirma bzw. deren Auftraggeber hat. Wahrscheinlich wird sich der Vermieter zunächst einmal daran halten.

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