Mietminderung? Baustelle schon 2 Monaten

28. Juli 2021 Thema abonnieren
 Von 
Sikuja
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung? Baustelle schon 2 Monaten

Guten Tag wir haben seit 2 Monaten jetzt einen Wasserschaden. Unser Kinderzimmer ist eine Wand komplett aufgerissen da wo die rohren entlang gehen. Dadurch können wir diese Zimmer nicht richtig benutzen da der Kleiderschrank mitten im Zimmer stehen muss. Im Badezimmer geht nur ein wenig Wasser am Waschbecken und anfangs kommt rost raus. Also leider auch nicht benutzbar, Desweiteren sind dort auch wo die rohren durchlaufen alles auf. Ich habe den Mieter angerufen und gefragt wann die Arbeiten weiter gehen sollen. Der meinte daraufhin das es nicht sein Problem wäre und wir uns mit der Firma auseinander setzen sollen. Die sind jetzt schon 3 Wochen nicht mehr gekommen. Desweiteren kommen und gehen sie wann sie Lust haben. Arbeiten 2 Tage dann hört man 3 tage nichts. Wir können doch nicht noch Monate in diesem Zustand hier leben. Haben wir ein Recht auf mietminderung zumindestens? Liebe Grüße

-- Editiert von Moderator topic am 30.07.2021 07:33

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Und der befragte Rechtsanwalt konnte die (Wunsch-)Antwort nicht liefern?



Zitat (von Sikuja):
Ich habe den Mieter angerufen und gefragt wann die Arbeiten weiter gehen sollen. Der meinte daraufhin das es nicht sein Problem wäre und wir uns mit der Firma auseinander setzen sollen.

Und Du bist jetzt wer genau? Vermieter, Hausmeister, Nachbar, Mitmieter ,,,


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sikuja
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry ich meinte natürlich den Vermieter angerufen :)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120114 Beiträge, 39831x hilfreich)

Zitat (von Sikuja):
Der meinte daraufhin das es nicht sein Problem wäre und wir uns mit der Firma auseinander setzen sollen.

Da ist er aber auf dem Holzweg. Natürlich ist er als Auftraggeber verantwortlich.



Zitat (von Sikuja):
Wir können doch nicht noch Monate in diesem Zustand hier leben. Haben wir ein Recht auf mietminderung zumindestens?

Ja klar.
Und von den paar EUR wird es dann besser?



Was war denn die Antwort vom Anwalt?
Kam da sowas wie "Ankündigung der Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete" drin vor?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4593 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Sikuja):
Wir können doch nicht noch Monate in diesem Zustand hier leben. Haben wir ein Recht auf mietminderung zumindestens?


Ja klar.
Und von den paar EUR wird es dann besser?


Nein, aber es könnte durchaus ein Ansporn für den Vermieter sein sich anständig um seine Obliegenheiten zu kümmern.

Ich würde idr hier den Gang zum Fachmann empfehlen, wenn die OnlineBeratung nicht ausreichend war.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47618 Beiträge, 16830x hilfreich)

Zitat (von Sikuja):
Haben wir ein Recht auf mietminderung zumindestens?


Ja

1x Hilfreiche Antwort

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