Mietminderung Boiler & Heizung defekt

13. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
Max H.
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung Boiler & Heizung defekt

Hallo,

in meiner Mietwohnung ist nun seit Wochen der Boiler im Bad defekt, darüber hinaus auch die Heizung im Bad.

Nun möchte ich eine Mietminderung.

Wie ist der Ablauf? Ich weiß bereits, dass ich die Minderung tageweise berechnen sollte, aber wie hoch kann die Mietminderung ausfallen? Wie bring ich das am besten meinem Vermieter bei?

Vielen Dank.
Schöne Grüße

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1310 Beiträge, 151x hilfreich)

Wann und wie wurde denn der Mangel mit dem Vermieter kommuniziert ?

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#2
 Von 
Max H.
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Direkt nach dem Ausfall von Heizung und Boiler wurde der Vermieter telefonisch benachrichtigt.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1310 Beiträge, 151x hilfreich)

Zitat (von Max H.):
Direkt nach dem Ausfall von Heizung und Boiler wurde der Vermieter telefonisch benachrichtigt.


Ok, schriftlich wäre besser, mit nachweisbarer Zustellung und Fristsetzung von 14 Tagen (?) ….
Dabei ankündigen, nach erfolglosem Ablauf der Frist selbst tätig zu werden, die Reparatur in Auftrag zu geben und die Kosten mit den Mietzahlungen zu verrechnen. Dazu kannst Du in diesem Schreiben auch gleich die Mietminderung ankündigen

Zitat (von Max H.):
Wie bring ich das am besten meinem Vermieter bei?


Wie gerade beschrieben.

Zitat (von Max H.):
Ich weiß bereits, dass ich die Minderung tageweise berechnen sollte, aber wie hoch kann die Mietminderung ausfallen?


Der Mangel ist quasi "Keine Heizung und kein Warmwasser im Bad" ?

Alle anderen Räume haben Heizung und Warmwasser (sofern vorhanden) ?

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#4
 Von 
Max H.
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Der Mangel ist quasi "Keine Heizung und kein Warmwasser im Bad" ?

Alle anderen Räume haben Heizung und Warmwasser (sofern vorhanden) ?


Genau so ist es!

-- Editiert von Max H. am 13.05.2020 11:26

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
philosoph32
Status:
Lehrling
(1310 Beiträge, 151x hilfreich)

Ausfall Warmwasserboiler im Bad 15% lt hier:

https://www.mietrecht.de/miete/mietminderungstabelle.html

Mit der Heizung finde ich das jetzt problematisch, da wir teileweise höhere Außentemperaturen haben und die Heizung evtl. derzeit nicht so ins Gewicht fällt.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Max H.
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Eines habe ich vergessen zu erwähnen:

Der Installateur wurde bereits beauftragt, war auch schon zwei mal da aber muss jetzt den Service des Boilerherstellers beauftragen weil er es nicht geschafft hat den Mangel zu beseitigen.

Inwiefern ändert sich dadurch etwas am Anspruch der Mietminderung?

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#7
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3433 Beiträge, 1943x hilfreich)

Dadurch ändert sich nichts.

Die Miete ist gemäß BGB § 536 für die Dauer der Gebrauchsbeeinträchtigung angemessen nach dem Grad der Gebrauchsbeeinträchtigung gemindert.
Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Vermieter den Mangel auch kennt - d.h. i.d.R. dass der Mieter seiner Mängelanzeigepflicht gem. BGB § 536c auch nachgekommen ist. Wegen der Beweisbarkeit ist schriftlich und mit beweisbarer Zustellung besser als nur telefonisch. Aber der Vermieter hat ja bereits reagiert und den Installateur in die Gänge gebracht.

zum Selbst-Nachlesen
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__536.html

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Max H.
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

der Vermieter war vom schreiben nicht begeistert, "so ginge das ja nicht" hieß es. Er wirft mir vor, dass ich ihm von der Verzögerung hätte bescheid geben sollen und ist mit der Minderung nicht einverstanden. Das wäre ich als Vermieter zugegebenermaßen auch nicht, dennoch steht mir eine Mietminderung zu. Vor Gericht möchte ich wegen der Sache aber auch nicht, wobei noch nicht die Rede davon war. Wie sind eure Erfahrungen, sollte ich auf mein Recht bestehen, obwohl ich ein gutes Mieter-/ Vermieterverhältnis anstrebe?

Inzwischen ist der Boiler übrigens repariert.

Schöne Grüße.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9685 Beiträge, 4411x hilfreich)

Zitat (von Max H.):
Er wirft mir vor, dass ich ihm von der Verzögerung hätte bescheid geben sollen
Wenn man es konfrontativ angehen möchte (würde ich nicht unbedingt empfehlen): Die Beaufsichtigung der Handwerker ist der Job des Vermieters. Er hätte sich darum kümmern müssen, dass die Arbeiten zügig abgeschlossen werden. Wenn er das nicht gemacht hat, kann er in den Spiegel schauen, um den Schuldigen zu finden. Die Aufgabe des Mieters ist es auf jeden Fall rechtlich gesehen nur, den Schaden zu melden. Damit hat dieser seine Pflicht erledigt.

Zitat (von Max H.):
der Vermieter war vom schreiben nicht begeistert
Das kann ich verstehen, du aber auch nicht. Ich würde es so versuchen: Es geht hier nicht um Verschulden. Der Vermieter ist nicht "Schuld" im klassischen Sinne an den Einschränkungen. Dennoch war die Wohnung, die er dir vermietet hat und für die er Miete bekommt, "defekt". Somit war die Wohnung in diesem Zeitraum nicht mehr soviel Miete wert, wie er erhalten hat.

Man kann auch mit einem Vergleich kommen: Wenn er einen Hotelaufenthalt in einem Hotel mit Pool bucht und dann ist der Pool nicht benutzbar, würde er dann auch den gleichen Preis für das Hotelzimmer zahlen wollen? Die allermeisten werden mit nein antworten. Bei einer Mietwohnung ist es nicht anders. Unwesentliche Einschränkungen muss der Mieter ohne Minderung hinnehmen. Aber kein Warmwasser und keine Heizung im Bad ist eben nicht unwesentlich.

Anbieten kannst du im aber, dass ihr bei einer Einigung die Mietminderung z.B. als Fixpreis von der Nettomiete berechnet. Normalerweise wird eine Mietminderung nämlich von der Bruttomiete gerechnet. Das wird dann bei der Nebenkostenabrechnung eine wilde Rechnerei. Wenn du dich nur mit der Nettomiete bereiterklärst, verzichtest du einerseits auf etwas Geld und andererseits ist dann die Sache endgültig abgeschlossen.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Max H.
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

nachdem ich dem Vermieter Angeboten habe einen fixen Betrag von der Nettomiete zu berechnen war dieser nicht einverstanden, dennoch habe ich nicht die volle Miete gezahlt, worauf der Vermieter nicht weiter reagierte.

Nun habe ich Sorge, dass der Vermieter Teile der Kaution einbehalten möchte. Darf er das? Muss er mich davon in Kenntnis setzen?

Schöne Grüße

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