Mietminderung Dachgeschossaufbau- Bruttowarmmiete?

27. September 2016 Thema abonnieren
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)
Mietminderung Dachgeschossaufbau- Bruttowarmmiete?

Allo alle! Eigentlich wird ja die Mietminderung auf die Bruttowarmmiete bezogen, aber heute laß ich in einem Blatt der Mieterberatung dass Fassadenbau auf die Nettokaltmiete bezogen wird? Bei uns: Gerüstaufbau, Dachetage wird augegestockt, Fassage gestrichen und ausgebessert- also Dreck im Treppenhaus, Baulärm etc.- meine HV hat mir 20 % angeboten, auf die NettoKALTmiete- das stimmt doch nicht oder? ich habe jetzt, obwohl wir nicht direkt unter der Dachetage wohnen, mit BGH Urteilen begründet ( eins 60% und eins 80%)- 60% gefordert- in der Hoffnung das es etwas mehr wird als 20%. Ich musstagsüber in der Wohnung Berichte und Gutachten schreiben was ab jetzt nicht mehr möglich ist. Da auch der Innenhof (Altbau) neu gemacht wird, sind auch die Fahrradstellplätze weg. Die Haustür steht wegen der Bauarbeiter den ganzen Tag sperrangelweit offen- man kommt kaum rein wegen angelehnten Rampen etc.- ich weiß dass sowas immer individuell ausgehandelt wird. leider sind die Berliner Gerichtsurteile alle sind so dolle, orientiert sic hdas Gericht nur DARAN- falls es vor Gericht geht? Wohnen in Berlin. Lg, E.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

Zitat (von pusteblume 108):
meine HV hat mir 20 % angeboten, auf die NettoKALTmiete-


Stimmt natürlich nicht. Mietminderung bezieht sich immer auf die Miete + Betriebskosten.

Nach Mietminderung fragt man nicht, man nimmt sie selbst vor.

Ist aber für Laien ein heikles Unterfangen und kann schnell mal zu Mietschulden führen.

Darum bitte fachliche Hilfe von einem Anwalt für Mietrecht in Anspruch nehmen. Auch wenn das etwas kostet.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#2
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Danke. Meine Frage ist jetzt: Wenn der Vermieter 20% auf die Nettokaltmiete anbietet- darf ich dann einfach die Summe auf die Bruttowarmmiete abziehen ( ich habe dies der Hausverwaltung schon geschrieben) oder darf ich erst mal nur die Summe abziehen die die HV angeboten hat und eben weiter "Unter Vorbehalt" die Miete überweisen?

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#3
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1951x hilfreich)

Ein Angebot kann immer nur exakt so angenommen werden, wie es auch geäußert wurde.
Eine Abänderung stellt ein neues Angebot an die andere Partei dar.
Also wirst Du jetzt erstmal abwarten müssen, ob Dein Vermieter Dein Gegenangebot auch annimmt.
Grundsätzlich ist eine Einigung über das, was beide für angemessen erachten, empfehlenswert, denn das nimmt dann auch das Risiko in Mietzahlungsverzug zu geraten aus der Angelegenheit.

Andererseits kann Dich aber niemand hindern, einfach abzuziehen soviel Dir angemessen erscheint.
Dabei besteht dann immer die Gefahr, dass der Vermieter die Mietminderung eben als unangemessen, überhöht erscheint und er auf Zahlung klagt. Dann legt ein Gericht für beide Parteien bindend fest, was es für angemessen erachtet. Zusätzlich fallen dann natürlich noch die Verfahrenskosten an (Anwälte, Gericht), die der Unterliegende zu tragen hat.

Da der angemessene Minderungssatz immer Ermessenssache im Einzelfall ist, kann Dir hier niemand etwas genaueres sagen.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12326.05.2020 10:03:24
Status:
Schüler
(240 Beiträge, 28x hilfreich)

Danke! Dann werde ich auch erst mal unter Vorbehalt nur die angebotenen 20% auf Nettokaltmiete abziehen!

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