Mietminderung? - Die Wohnung renoviere ich selbst, krieg dafür Mietfrei?

19. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
gerd.phil
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung? - Die Wohnung renoviere ich selbst, krieg dafür Mietfrei?

Hallo,

ich habe vor zwei Wochen einen Mitevertrag unterschrieben. Die Wohnung renoviere ich selbst, krieg dafür Mietfrei, wenn die Arbeiten abgeschlossen sind. Nun sind aber im Mietvertrag einige Arbeiten vermerkt, die die Hausverwaltung selbst übernehmen will (wände verputzen und die Beseitigung eines Wasserschadens/ über mir ist eine Dachterasse). Ein Zimmer ist nun aber nicht bewohnbar, da es vollkommen getrocknet wird. Dabei verschiebt sich auch die Renovierungszeit.
Nun ist es so, dass dieser Wasserschaden in diesen Ausmaßen vor der Übergabe nicht bekannt war. Die Hausverwaltung hat gesagt, das Dach wird provisorisch abgedichtet, wegen der Kälte. Es wird nun alles geregelt.

Ich will hier nur fragen wieviel ich als Entschädigung fordern kann, die gesamte Monatskaltmiete, oder nur die anteilige für das Zimmer, dass nicht bewohnbar ist? Die Hausverwaltung hat mir schon zugesichert, mir entgegenzukommen "mit einem Angebot, dass beide Seiten zufreidenstellt". Ich muss nun schriftlich eine Forderung einreichen.
Soll ich die gesamte Monatsmiete einfordern, da dass Zimmer wohl einen ganzen Monat nicht bewohnbar ist?

Vielen Dank,
beste Grüße!

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Die anteilige Monatsmiete bzw. das nichtbewohnbare Zimmer würde ich abziehen !

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

quote:
das nichtbewohnbare Zimmer würde ich abziehen !




Dann soll man in dem Zimmer auch gar nichts einstellen bzw.
lagern.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

Sie sollten sich in diesem Fall nicht vom Vermieter "über den Tisch" ziehen lassen. Wasserschäden gehen meist auch mit Schimmel einher! Lassen Sie sich rechtssicher von einem Experten vor Ort beraten, zB vom örtl. Mieterbund.

Nur so werden Sie ihre Rechte in Anspruch nehmen können!

Christine

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0x Hilfreiche Antwort

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