Mietminderung - Höhe

23. April 2007 Thema abonnieren
 Von 
tom2009
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)
Mietminderung - Höhe

Guten Abend,

mein Vermieter verspricht mir seit einiger Zeit einen Außenjalousie auf seine Kosten zu installieren. Leider hat er dies nach mehrmalige Aufforderung nicht getan.

Nun möchte ich eine Mietminderung machen, finde dazu aber nix im Inet. Wer kann mir helfen?

Danke


Tommi77

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hallo Tommi,

so, wie Du das schilderst, ist die Jalousie ein Gimmick.
Dessen Ausbleiben stellt keinen Mietmangel dar.

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#2
 Von 
tom2009
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

Auch wenn der Vermieter und der Makler uns bei Übergabe der Wohnung die Sachen versprochen haben und dies im Übergabeprotokoll festgehalten wurde? Gibt es vielleicht irgendeine Tabelle, welche Minderungshöhe man ansetzen kann?

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#3
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hallo Tommi,

in jedem zweiten Satz von Dir steht 'Mietminderung'; Du scheinst ja echt heiß zu sein.

Wären ein paar Details zum Sachverhalt nicht sinnvoller ?

Ist die Jalousie Vertragsinhalt ?

Du schreibst von 'einer Außerjalousie' und anschließend 'die Sachen'.

Worum geht es denn nun eigentlich ?

Was steht denn genau im Übergabeprotokoll ?

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#4
 Von 
tom2009
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

Zur Übergabe wurde festgehalten, dass die 2 fehlenden außenjalousien noch angebracht werden. dies ist nach über einem jahr immer noch nicht geschehen. Leider. Immer wieder wurde mir versprochen, die fehlenden jalousien noch zu installieren, selbst mit der firma hatte ich kontakt, die mich aber immer wieder vertröstet. ich weiß nun auch nicht mehr weiter.

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#5
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Hallo Tommi

Schon etwas schriftlich unternommen ?

Inwiefern stellt das Fehlen der Außenjalousien einen Mietmangel dar ?

Wohnt Ihr im EG mit Sichtkontakt zu den Passanten ?

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#6
 Von 
tom2009
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

Wohnen im Dachgeschoss und die Außenjalousie soll lediglich ein bissl wärme abhalten. (denn im Sommer ist es verdammt warm) Schriftlich haben wir es nur auf dem Übergabeprotokoll festgehalten und meine über 50 festgehaltenen Telefonate.

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#7
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

meine über 50 festgehaltenen Telefonate

Wie denn ? Strichliste ?

Wieviel Jahre geht das denn schon ?

Na gut, der Sommer steht vor der Tür;
also erst mal schriftlich die Installation anmahnen; mit Fristsetzung und evtl. dezentem Hinweis auf eine mögliche Mietminderung.

Direkte Minderung bringt Dir ja nichts; verhärtet nur die Fronten und was willst Du schon mit dem Geld anfangen ? Ventilator kaufen ?

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#8
 Von 
tom2009
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

geht seit über einem jahr, telefonate habe ich mir alle aufgeschrieben, wollte eigentlich 30 % Mietminderung machen. kann mir ja dann selber die jalousien dranbringen lassen und die kosten von der miete abziehen.

oder gibt es irgendein urteil hierzu?

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#9
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

kann mir ja dann selber die jalousien dranbringen lassen und die kosten von der miete abziehen

Damit kannst Du ja auch 'drohen'. Aber mach alles schriftlich (Eigenaufzeichnungen bringen nur etwas, wenn es um Lärmbelästigung geht).

Ps. 30 % kriegst Du nicht durch.

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#10
 Von 
tom2009
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 7x hilfreich)

was denkst du bekomm ich durch ? 5-10% oder eher 5 %

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#11
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Warte doch erstmal die Reaktion auf Dein Schreiben ab, bevor Du Dir darüber Gedanken machst.
Du willst doch nicht vor Gericht, sondern in den Schatten.
Bei einer Eigeninstallation mit Mietverrechnung ist das doch ohnehin egal.

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