Mietminderung - In wie weit kann man hier eine Mietminderung veranlassen??

18. Februar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Kate
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 15x hilfreich)
Mietminderung - In wie weit kann man hier eine Mietminderung veranlassen??

Hallo ....

eine Frage...mein Freund ist letztes Jahr umgezogen in eine neue Wohnanlage und vier Wochen nach Einzug wurde direkt vor seinem Haus der Bauabschnitt 5 - also ein neues Wohnhaus - begonnen. Seine Vermieterin ( die Eigentümerin) hätte angeblich nichts davon gewußt, dass nunmehr seit Oktober jeden morgen um 7 UHr die Bagger ihren Tag beginnen. In wie weit kann man hier eine Mietminderung veranlassen?? Und in welcher Höhe ist es zulässig? Er zahlt 500,- Euro Kaltmiete...

Danke für die Tipps! :-)



-----------------
"die Kate bedankt sich :-)"

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kate
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 15x hilfreich)

ich wäre Euch sehr dankbar für e3inen klitzekleinen TIP :-o) danke im Voraus

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kate
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 15x hilfreich)

kann mir den hier keiner einen TIP geben??

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)


Denke, dass da wenig Chancen bestehen.
Der Vermieter kann ja nichtstun, um den Lärm zu unterbinden.
Won daher kann man ihm auch keine Untätigkeit vorwerfen.
------
Keine Mietminderung bei

Lärmbelästigung, wenn der Vermieter unschuldig ist, also keinen Einfluss auf den
Lärm nehmen kann.
z.B.:
AG Osnabrück, Urteil vom 17.07.1987 - 31 C 282/87 , WM 1987, S. 384
(Mietminderung wegen Lärmbelästigung aus einer Nachbarwohnung, auch wenn der Vermieter nicht in der Lage ist, den Lärm zu unterbinden.).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kate
Status:
Beginner
(73 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank :-) und wenn der Vermieter vor Einzug scghon darüber BEscheid wußte kann man auch nix machen??

-----------------
"die Kate bedankt sich :-)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Lourdes
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Seit ca. 6 Monaten wohnt 2 (!!!) Geschosse über mir eine junge Frau, die vorzugsweise ab 22.00 Uhr die Musik so laut aufdreht, dass die Bässe in meiner Wohnung nicht zu überhören sind. Mehrmaliges Ansprechen brachte nichts, ein Brief an die Hausverwaltung machte dem Lärm ebenso wenig ein Ende. Bin ich nun berechtigt, die Miete zu mindern? Und falls ja, um wieviel?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.757 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen