Hallo ....
eine Frage...mein Freund ist letztes Jahr umgezogen in eine neue Wohnanlage und vier Wochen nach Einzug wurde direkt vor seinem Haus der Bauabschnitt 5 - also ein neues Wohnhaus - begonnen. Seine Vermieterin ( die Eigentümerin) hätte angeblich nichts davon gewußt, dass nunmehr seit Oktober jeden morgen um 7 UHr die Bagger ihren Tag beginnen. In wie weit kann man hier eine Mietminderung veranlassen?? Und in welcher Höhe ist es zulässig? Er zahlt 500,- Euro Kaltmiete...
Danke für die Tipps! :-)
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"die Kate bedankt sich :-)"
Mietminderung - In wie weit kann man hier eine Mietminderung veranlassen??
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ich wäre Euch sehr dankbar für e3inen klitzekleinen TIP :-o) danke im Voraus
kann mir den hier keiner einen TIP geben??
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Denke, dass da wenig Chancen bestehen.
Der Vermieter kann ja nichtstun, um den Lärm zu unterbinden.
Won daher kann man ihm auch keine Untätigkeit vorwerfen.
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Keine Mietminderung bei
Lärmbelästigung, wenn der Vermieter unschuldig ist, also keinen Einfluss auf den
Lärm nehmen kann.
z.B.:
AG Osnabrück, Urteil vom 17.07.1987 - 31 C 282/87
, WM 1987, S. 384
(Mietminderung wegen Lärmbelästigung aus einer Nachbarwohnung, auch wenn der Vermieter nicht in der Lage ist, den Lärm zu unterbinden.).
Vielen Dank :-) und wenn der Vermieter vor Einzug scghon darüber BEscheid wußte kann man auch nix machen??
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"die Kate bedankt sich :-)"
Seit ca. 6 Monaten wohnt 2 (!!!) Geschosse über mir eine junge Frau, die vorzugsweise ab 22.00 Uhr die Musik so laut aufdreht, dass die Bässe in meiner Wohnung nicht zu überhören sind. Mehrmaliges Ansprechen brachte nichts, ein Brief an die Hausverwaltung machte dem Lärm ebenso wenig ein Ende. Bin ich nun berechtigt, die Miete zu mindern? Und falls ja, um wieviel?
Und jetzt?
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