Mietminderung? - Ist hier noch eine schriftliche Anzeige der Mängel nötig?

16. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)
Mietminderung? - Ist hier noch eine schriftliche Anzeige der Mängel nötig?

Hey ihr Fories,
jetzt hab ich auch mal wieder eine Frage, hoffe ihr könnt mir da helfen. Sorry für den langen Text:)

Also wir wohnen mit unserem Vermieter im Haus, soweit auch ein relativ gutes Verhältnis, im Mietvertrag ist die Einbauküche mit drin(also mitgemietet). So jetzt haben wir innerhalb echt kurzer Zeit mehrer Schäden gehabt. Die Spülmaschine hat nicht mehr abgepumpt(war also nicht mehr zu benutzen), die Dunstabzugshaube ist kaputt gegangen(durchgebrannt?) und das schlimmste von allem bei jedem starken Wind hat es uns das Küchenfenster aufgedrückt.
Wir haben das im Dezember unserem Vermieter mündlich gesagt, er kam und hat es sich angeschaut. Zum Fenster meinte er, dass da wohl der Zapfen(??) zu kurz sei und er da noch mal einen Freund fragen wolle, seit dem ist nichts mehr passiert. Das Fenster haben wir mit Panzertape zugeklebt damit es nicht dauernd aufgedrückt wird, jetzt können wir es momentan garnicht öffnen(seit Dezember). An der Dunstabzugshaube hat er selbst dran rumgefummelt, die geht wieder aber allenfalls nur noch mit halber Kraft und er meinte er will ne neue reinmachen, seit dem ist auch nichts mehr passiert. Jetzt das Beste Spülmaschine hat er auch selbst dran rumgefummelt, dann musste er ein Teil bestellen. Danach gings immer noch nicht, dann kam er wieder. Hat wieder dran rumgefummelt, jetzt wird das Wasser in der Maschine nicht mehr heiss.. Also spülen immer noch nicht wirklich möglich.
So jetzt meine Frage können wir da Miete mindern und wenn ja wieviel? Ist hier noch eine schriftliche Anzeige der Mängel nötig? Ich meine er weiss von den Mängeln und pfuscht halt immer wieder selbst dran rum und das halt in größeren Abständen. Ich bin langsam echt mit meiner Geduld am Ende und hätte gerne mal wieder ein vollfunktionsfähige Küche.

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21 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

quote:
Also wir wohnen mit unserem Vermieter im Haus
Zweifamilienhaus?
quote:
soweit auch ein relativ gutes Verhältnis
:) Noch!

Als Anhaltswert könnte z.B. die folgende Liste dienen!
Klick -> Mietminderung-Kueche

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#2
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Ja ein Zweifamiliehaus.

Vielen Dank JJ

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#3
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#4
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Dann auch immer BGB

quote:
§ 573a Erleichterte Kündigung des Vermieters

(1) Ein Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen kann der Vermieter auch kündigen, ohne dass es eines berechtigten Interesses im Sinne des § 573 bedarf. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate.



im Hinterkopf behalten!

JJ

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#5
 Von 
guest123-2217
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 68x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

@JJ das hab ich im Hinterkopf, aber da unser Mietvertrag bis zum 31.08.2009 befristet ist und dann wohl seine Tochter einziehen wird. Denke ich nicht das der uns so schnell kündigt und selbst wenn so what? Deshalb vermute ich dauern die Reparaturen auch so lange, denn dann hängt der ne neue Dunstabzugshaube rein und wir müssen sie bezahlen, Kleinreperaturklausel.

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#7
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Meine Frage ist aber, der Vermieter weiß ja nachweislich(sonst hätte der ja nicht dauernd dran rumrepariert) von den Schäden muss ich es dann eine schriftliche Aufforderung schicken? Und ich meine er hatte jetzt drei Monate zeit, wenn ein Fachmann gekomen wäre ...

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#8
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#9
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Danke für eure Antworten.

ich hab aber grad noch was gefunden, was mir in dem Zusammenhang auch wichtig erscheint

quote:
Kann ein Schaden nicht mehr repariert werden und ist deshalb eine Neuanschaffung erforderlich, oder ist die Reparatur teurer als 75 EUR, muss sich der Mieter im Rahmen der Reparaturklauseln nicht daran beteiligen.




Heißt das, dass wenn der Vm wie geplant eine neue Dunstabzugshaube einbauen will(hat er angekündigt, klar das Töchterchen solls schön haben) wir nichts dran bezahlen müssen??? Denn das hat er schon mal so nebenbei anklingen lassen.

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#10
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#11
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Nee ich meinte bei der Neuanschaffung, da sind wir auch raus aus der Nummer oder? So hab ich das jedenfalls verstanden

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#12
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#13
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Ach und ein bisschen stolz bin ich schon, denn meine Antwort von Andy war schon ein bisschen auf mich zugeschnitten:) Er hat mich nicht an die Experten vom MSB vewiesen;)

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#14
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

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#15
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Nein ich glaub er mag mich ;)

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#16
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

So wollte auch mal wieder einen kurzen Zwischenstand posten: Es ist noch nichts passiert! Im Gegenteil vor zwei Wochen kam er und meinte wir sollen die Terasse freiräumen er will die abdampfen. Haben wir soweit auch getan und waren dann in Urlaub. Als wir zurückkamen stand er im Hof und meinte, dass am Samstag die Terasse machen will weil die noch nicht frei gewesen wäre. Mein Freund hat ihn dann gleich darauf angesprochen, wann er mal wieder nach der Spülmaschine schaut und er meinte am selben Tag. Gut die Terasse wurde gemacht, für die Spüle hatte er wieder keine Zeit, wollte er dann Dienstag machen. Seit Dienstag pfuscht er bei sich an der Treppe am Putz rum, an unserer Spülmaschine ist nach wie vor nichts passiert. Sollte bis zur nächsten Miete, also 01.05., nix passiert sein werde ich jetzt definitv die Miete kürzen, auch ohne schriftliche Anzeige. Denn mittlerweile kann er nicht mehr behaupten, erhätte es nicht gewusst! Mit kommt es echt so vor, wie wenn er damit warten will bis wir eh ausziehen!

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#17
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#18
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Nein, da wollte er sich ja auch drum kümmern! Das ist ja das was mich so wild macht, der weiß das seit Dezember. Immer heißt es " Ja ja er kümmert sich drum" und dann kommt er mit irgendeinem anderen Schrott und unsere Küche ist eine einzige Baustelle! Die Terasse abdampfen? In der Küche drückt es bei Sturm das Fenster auf, die Mieter zahlen für eine Spülmaschine die sie nicht nutzen können, aber heyyy wenigstens sind die Fließen auf der Terasse heller geworden! Na das entschädigt doch! Ironie off!

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#19
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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#20
 Von 
Sabbele1984
Status:
Lehrling
(1001 Beiträge, 224x hilfreich)

Nein Morthi ich würd liebend gerne mein Fenster reparieren, aber ich will dass das ordentlich gemacht ist. Weder mein Freund noch ich kennen uns wirklcih damit aus, wenn nachher das Fenster ganz kaputt ist haben wir den Salat. Und ehrlich es kann doch nciht sein, dass der alles anfängt sich dann drum "kümmern will" und nichts aber auch rein garnichts passiert.

Ich meine du kennst mich, ich bin mit Sicherheit keine die dem VM nur ans Bein pinkeln will. Aber es geht mir vorallem auf den Keks, dass der ständig neue "Baustellen" anfängt und das alte ignoriert!

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#21
 Von 
guest-12324.08.2009 16:50:38
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 2536x hilfreich)

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