Hallo,
überall steht etwas über Kürzungsgründe und Höhe, aber von welcher Miete darf gekürtzt werden? Kaltmiete, Kaltmiete und Nebenkosten aber ohne Heizung oder gar Warmmiete?
Es gibt wohl unterschiedliche Urteile, kennt sich jemand aus?
Gruß
Mietminderung - Kaltmiete, Kaltmiete und Nebenkosten aber ohne Heizung oder gar Warmmiete?
1. März 2005
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Frage vom 1. März 2005 | 22:33
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung - Kaltmiete, Kaltmiete und Nebenkosten aber ohne Heizung oder gar Warmmiete?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 1. März 2005 | 23:26
Von
Status: Praktikant (567 Beiträge, 225x hilfreich)
Kaltmiete!
#2
Antwort vom 3. März 2005 | 14:51
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Was macht Sie so sicher? Wo kann man das nachlesen? Ich finde widersprüchliche Urteile zu allen 3 Möglichkeiten!
Gruß
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#3
Antwort vom 3. März 2005 | 15:05
Von
Status: Lehrling (1286 Beiträge, 181x hilfreich)
Hallo Silvi4,
es gibt in der Tat unterschiedliche Auffassungen, i.d.R. wird aber die Nettokaltmiete als Berechnungsgröße festgelegt. Haben Mieter und Vermieter eine Inklusiv-, also Bruttomiete vereinbart, ist es unstrittig, dass die im Mietpreis enthaltenen Betriebskosten mit zur Miete zählen; vgl. Schmidt-Futterer, Mietrecht, 8. Aufl., § 536 BGB
Rn 324 ff.
MfG Gruwo
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