Hallo,
ich habe ein problem mit meiner Miete. Ich habe vor einiger Zeit die Miete gekürzt, da folgende Mändel durch eine Überschwemmung meiner Wohnung entstanden sind: die Steckdosen funktionieren nur noch teilweise, da die Wände feucht sind;die Rigipsdecke reißt; die Fliesen im Bad sind gerissen und durch eine falsch installierte Rückstauklappe dringt immer noch Wasser in die Wohnung ein.
Die Mängel sind bis zum heutigen Tag nicht richtig beseitigt worden. Es war lediglich ein Fliesenleger da, der ein paar Bodenfliesen im Bad ausgewechselt hat.
Nun will der Vermieter die Mietminderung im vollen Umfang erstattet haben und droht mit fristloser Kündigung, wen ich den Rückstand nicht binnen 14 Tagen ausgeglichen habe.
Kann mir jemand sagen, ob das zulässig ist?
Gruß Ilona
-- Editiert von loony88 am 16.04.2004 11:02:00
Mietminderung - Kann mir jemand sagen, ob das zulässig ist?
16. April 2004
Thema abonnieren
Frage vom 16. April 2004 | 11:00
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung - Kann mir jemand sagen, ob das zulässig ist?
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#1
Antwort vom 18. April 2004 | 10:23
Von
Status: Schüler (198 Beiträge, 18x hilfreich)
Hallo,
das kommt daruf an, ob Du den Vermieter vor der Mietminderung über die Mängel informiert hast, ihm Zeit gegeben hast, die Mängel zu beseitigen und es kommt auch auf die Höhe der geltend gemachten Mietminderung an.
Viele Grüsse
Jan
#2
Antwort vom 9. Mai 2004 | 12:41
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Vollkommen richtig. Vorher bitte immer erst informieren und gleich mit einer Mietkürzung im angemessen Rahmen bei Nichterfüllung reagieren.
Grüße
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#3
Antwort vom 9. Mai 2004 | 12:42
Von
Status: Frischling (31 Beiträge, 0x hilfreich)
Dann kann man gleich die Miete kürzen ohne nochmals zu mahnen.
Und jetzt?
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