Hallo,
ich habe folgendes Problem: Wenn ich koche oder etwas im Ofen zubereite, kann ich zur selben Zeit kein Warmwasser verwenden. Wäre das ein Grund für Mietminderung, wenn ja: wieviel Prozent wären ca. möglich?
Vielen Dank für eure Hilfe
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Mietminderung? Kein Warmwasser beim Kochen
25. Februar 2012
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Frage vom 25. Februar 2012 | 19:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung? Kein Warmwasser beim Kochen
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 26. Februar 2012 | 09:18
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2041x hilfreich)
Stromstärke reicht nicht aus ?
Wenn das der Zustand bei Anmietung ist, hat man keinen Anspruch
auf Verbesserung.
Allenfalls den Vermieter eine Modernisierung in Verbindung mit Mieterhöhung anbieten.
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#3
Antwort vom 26. Februar 2012 | 10:00
Von
Status: Lehrling (1358 Beiträge, 211x hilfreich)
Hast Du einen DHE ?
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#4
Antwort vom 26. Februar 2012 | 12:55
Von
Status: Senior-Partner (6927 Beiträge, 2508x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wenn das der Zustand bei Anmietung ist, hat man keinen Anspruch
auf Verbesserung. <hr size=1 noshade>
Das Gegenteil ist richtig.
Für schon bei Vertragsschluss/Übernahme vorhandene Mängel haftet der Vm. sogar ohne Verschulden, §§ 536 , 536a BGB .
Dann ist noch nicht einmal die Anzeige erforderlich, bevor gemindert werden kann.
Hier ist bisher aber offen, ob überhaupt ein Mangel vorliegt.
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#5
Antwort vom 26. Februar 2012 | 13:06
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2041x hilfreich)
quote:
Wenn ich koche oder etwas im Ofen zubereite, kann ich zur selben Zeit kein Warmwasser verwenden.
Strom ist da.
Hat Vm im Mietvertrag stärkere V versprochen ?
#6
Antwort vom 26. Februar 2012 | 17:49
Von
Status: Senior-Partner (6722 Beiträge, 2360x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich koche oder etwas im Ofen zubereite, kann ich zur selben Zeit kein Warmwasser verwenden. <hr size=1 noshade>
Leider steht nirgend warum es so ist.
Schlägt die Sicherung durch ?
Wenn die Elektritätsversorgung unzureichend ist:
quote:<hr size=1 noshade>Der Mieter hat grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgeräts wie einer Waschmaschine und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte wie zum Beispiel eines Staubsaugers ermöglicht. Auf eine unterhalb dieses Mindeststandards liegende Beschaffenheit kann der Mieter nur bei eindeutiger Vereinbarung verwiesen werden. Dem genügt eine Formularklausel, nach der der Mieter in der Wohnung Haushaltsmaschinen nur im Rahmen der Kapazität der vorhandenen Installationen aufstellen darf, nicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03 , NJW 2004, 3174 ). <hr size=1 noshade>
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"Bewertungen freuen mich immer"
#7
Antwort vom 26. Februar 2012 | 19:59
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2041x hilfreich)
quote:
eines größeren Haushaltsgeräts wie einer Waschmaschine und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte wie zum Beispiel eines Staubsaugers ermöglicht.
Es gibt auch ein Urteil über Stromleitungen, wonach der Vermieter die Stromleitungen bei Altbauten nicht unbedingt modernisieren muß.
Es kommt also darauf an, welche 2 Haushaltsgeräte (Wattzahlen) man gleichzeitig betreibt.
... Dafür sind die Mietpreise für Altbauten weit günstiger.
#8
Antwort vom 27. Februar 2012 | 11:52
Von
Status: Lehrling (1358 Beiträge, 211x hilfreich)
Zu billig, wenn Du mich frägst.
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#9
Antwort vom 27. Februar 2012 | 12:51
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2041x hilfreich)
quote:
Zu billig, wenn Du mich frägst.
Sehr wahrscheinlich. Den hat der TE leider nicht genannt.
Alles hat seinen Preis. Man bekommt nicht das Beste aber Billigste (ob in D oder in Indien/China !).
#10
Antwort vom 27. Februar 2012 | 12:56
Von
Status: Lehrling (1358 Beiträge, 211x hilfreich)
In der Regel sollte man das bekommen, was man selbst verdient
hat.
Aber M wollen eben immer "das Beste oder nix" sind aber nicht bereit dafür zu zahlen, weil es eben auch am Verdienen hapert !
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#11
Antwort vom 27. Februar 2012 | 13:53
Von
Status: Master (4821 Beiträge, 1827x hilfreich)
quote:
In der Regel sollte man das bekommen, was man selbst verdient hat.
Wie schläft es sich denn so bei der Bahnhofsmission, Getrillter?
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#12
Antwort vom 27. Februar 2012 | 14:13
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2041x hilfreich)
quote:
Aber M wollen eben immer "das Beste oder nix" sind aber nicht bereit dafür zu zahlen, weil es eben auch am Verdienen hapert !
Manche können nicht dafür, dass am Verdienen hapert.
Aber zu viele von den Soz.Empfängern sind zu verwöhnt,
gar nicht arbeiten zu müssen, dass sie "denken"
auch die besten Wohnungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen, selbst um deren Pflege nicht kümmern zu müssen.
Nun sie wenden sich an die Falschen (Vermieter), anstaat an
den "Erfüllungspsflichtigen" Staat, oder vor allem an sich selbst.
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