Mietminderung? Kein Warmwasser beim Kochen

25. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Sari1409
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung? Kein Warmwasser beim Kochen

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Wenn ich koche oder etwas im Ofen zubereite, kann ich zur selben Zeit kein Warmwasser verwenden. Wäre das ein Grund für Mietminderung, wenn ja: wieviel Prozent wären ca. möglich?

Vielen Dank für eure Hilfe

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12 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)

Stromstärke reicht nicht aus ?

Wenn das der Zustand bei Anmietung ist, hat man keinen Anspruch
auf Verbesserung.
Allenfalls den Vermieter eine Modernisierung in Verbindung mit Mieterhöhung anbieten.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Hast Du einen DHE ?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.08.2012 17:44:40
Status:
Senior-Partner
(6927 Beiträge, 2508x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn das der Zustand bei Anmietung ist, hat man keinen Anspruch
auf Verbesserung. <hr size=1 noshade>


Das Gegenteil ist richtig.

Für schon bei Vertragsschluss/Übernahme vorhandene Mängel haftet der Vm. sogar ohne Verschulden, §§ 536 , 536a BGB .

Dann ist noch nicht einmal die Anzeige erforderlich, bevor gemindert werden kann.

Hier ist bisher aber offen, ob überhaupt ein Mangel vorliegt.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)

quote:
Wenn ich koche oder etwas im Ofen zubereite, kann ich zur selben Zeit kein Warmwasser verwenden.


Strom ist da.

Hat Vm im Mietvertrag stärkere V versprochen ?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6722 Beiträge, 2360x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wenn ich koche oder etwas im Ofen zubereite, kann ich zur selben Zeit kein Warmwasser verwenden. <hr size=1 noshade>

Leider steht nirgend warum es so ist.
Schlägt die Sicherung durch ?
Wenn die Elektritätsversorgung unzureichend ist:


quote:<hr size=1 noshade>Der Mieter hat grundsätzlich Anspruch auf eine Elektrizitätsversorgung, die zumindest den Betrieb eines größeren Haushaltsgeräts wie einer Waschmaschine und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte wie zum Beispiel eines Staubsaugers ermöglicht. Auf eine unterhalb dieses Mindeststandards liegende Beschaffenheit kann der Mieter nur bei eindeutiger Vereinbarung verwiesen werden. Dem genügt eine Formularklausel, nach der der Mieter in der Wohnung Haushaltsmaschinen nur im Rahmen der Kapazität der vorhandenen Installationen aufstellen darf, nicht (im Anschluss an BGH, Urteil vom 26. Juli 2004 - VIII ZR 281/03 , NJW 2004, 3174 ). <hr size=1 noshade>


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"Bewertungen freuen mich immer"

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)

quote:
eines größeren Haushaltsgeräts wie einer Waschmaschine und gleichzeitig weiterer haushaltsüblicher Geräte wie zum Beispiel eines Staubsaugers ermöglicht.


Es gibt auch ein Urteil über Stromleitungen, wonach der Vermieter die Stromleitungen bei Altbauten nicht unbedingt modernisieren muß.
Es kommt also darauf an, welche 2 Haushaltsgeräte (Wattzahlen) man gleichzeitig betreibt.
... Dafür sind die Mietpreise für Altbauten weit günstiger.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

Zu billig, wenn Du mich frägst.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)

quote:
Zu billig, wenn Du mich frägst.


Sehr wahrscheinlich. Den hat der TE leider nicht genannt.
Alles hat seinen Preis. Man bekommt nicht das Beste aber Billigste (ob in D oder in Indien/China !).

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

In der Regel sollte man das bekommen, was man selbst verdient hat.
Aber M wollen eben immer "das Beste oder nix" sind aber nicht bereit dafür zu zahlen, weil es eben auch am Verdienen hapert !

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1827x hilfreich)

quote:
In der Regel sollte man das bekommen, was man selbst verdient hat.


Wie schläft es sich denn so bei der Bahnhofsmission, Getrillter?

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2041x hilfreich)

quote:
Aber M wollen eben immer "das Beste oder nix" sind aber nicht bereit dafür zu zahlen, weil es eben auch am Verdienen hapert !


Manche können nicht dafür, dass am Verdienen hapert.

Aber zu viele von den Soz.Empfängern sind zu verwöhnt,
gar nicht arbeiten zu müssen, dass sie "denken"
auch die besten Wohnungen kostenlos zur Verfügung gestellt werden müssen, selbst um deren Pflege nicht kümmern zu müssen.

Nun sie wenden sich an die Falschen (Vermieter), anstaat an
den "Erfüllungspsflichtigen" Staat, oder vor allem an sich selbst.

1x Hilfreiche Antwort

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