Mietminderung Keller

17. März 2006 Thema abonnieren
 Von 
Cryingroses
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)
Mietminderung Keller

Hallo,
Wir sind im November 2005 in unsere Wohnung in einem Plattenbau eingezogen. Bei der Wohnungsübergaben wurde vom Hausverwalter festgestellt, das alle Keller belegt sind (also scheinbar jemand 2 Kellernieschen beansprucht)und er dafür sorgen will, dass uns der Keller, welcher auch im Mietvertrag zur Nutzung ausgewiesen ist, zur Verfügung gestellt wird. Bis heute ist allerdings auch nach mehreren Aufforderungen unsererseits nicht viel passiert bis auf einen Aushang der Wohnungsgenossenschaft im Hausflur mit der Bitte an den Mieter, der 2 Keller belegt einen bis zum 5.12.2005 zu räumen, ansonsten würde das die Genossenschaft übernehmen. Wie gesagt ist seit dem nichts weiter unternommen worden, obwohl man uns zugesichert hat, sie würden sich darum kümmern und zurück rufen.
Dadurch, dass wir die Sachen, die ursprünglich in den Keller sollten, nun in der Wohnung lagern müssen kann das dritte Zimmer gar nicht bzw nur Teilweise genutzt werden.
Nun zu meinen Fragen. welcher paragraph regelt dies bzw auf welche rechtliche Grundlage kann man sich bei der Mietminderung berufen?
Kann man die Wohnfläche, die auf Grund dessen nicht genutzt werden kann(ca 6m2) in die Mietminderung mit einbeziehen also von der bisher gezahlten Kaltmiete abziehen?
und außerdem, wie hoch kann die Mietminderung sein?ich habe etwas von 10% gelesen, ist das so korrekt?
Vielen Dank im Vorraus
Gruß CryingRoses




28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 278x hilfreich)

3-5%

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#2
 Von 
Cryingroses
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

nur 3-5%
Hier mal ein paar Auszüge aus den Ünersichten, sie ich gefunden habe:

Mietverein-München.de:Wird dem Mieter der Keller entzogen - 10 % Mietminderung

all-in.de: Keller nicht nutzbar (5-10 %)

Verbraucher-urteile.de: Keller wird Ihnen entzogen: 10 % - AG Köln (AZ: 218 C 102/81)

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#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 278x hilfreich)

Mietverein-München.de:Wird dem Mieter der Keller entzogen - 10 % Mietminderung

wurde nicht entzogen (Mieterverein :) )

all-in.de: Keller nicht nutzbar (5-10 %)

Ist doch kein Keller da der nutzbar wäre

Verbraucher-urteile.de: Keller wird Ihnen entzogen: 10 % - AG Köln (AZ: 218 C 102/81)

wurde nicht entzogen (Urteil von 1981)

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#4
 Von 
Cryingroses
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

der keller ist ja eben da, nur dass er belegt und verschlossen ist, in dem Aushang stand ja sogar die Kellernummer drin. Immerhin bezahlen wir schon seit 5 Monaten die Miete dafür und haben nichts davon. also doch Keller nicht nutzbar.

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#5
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 278x hilfreich)

Dann ran an den Keller, Schloss wechseln, den Mist rausräumen, eigene Sachen reinräumen und feddich...

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#6
 Von 
Cryingroses
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

nein, das ist deren Aufgabe, ich handel mir nicht noch stress mit demjenigen ein, dem das Zeug gehört.
Kann mir bitte noch jemand ein paar Tips zu den anderen Fragen geben? herzlichen Dank

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#7
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 278x hilfreich)

ich glaube, hier wird eine Minderung bevorzugt, anstelle eines Kellers.

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#8
 Von 
1968alex
Status:
Lehrling
(1101 Beiträge, 124x hilfreich)

@det11

seit wann darf man einfach das Eigentum anderer entfernen. Ich würde mich das auch nciht trauen wer weiss was es dan fü reine Anzeige gibt ???

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#9
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 278x hilfreich)

nicht entfernen, einlagern und in Rechnung stellen! (zur Not auch im Keller)

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#10
 Von 
Cryingroses
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Beides wäre mir am liebsten.
sicher möchte ich eine entschädigung dafür, dass ich das ganze zeug hier oben lagern muss und daher das zimmer nicht nutzen kann. aber deswegen vergreif ich mich noch lange nicht an fremden eigentum, das können die erledigen, schließlich ist es ihre pflicht.

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#11
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 278x hilfreich)

gut dass ich nicht sone Mieter hab...

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#12
 Von 
Cryingroses
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

bei den heutigen verhältnissen kann es sich nunmal nicht jeder leisten monatelang für etwas zu bezahlen, was man nicht nutzen kann. ich muss auch sehen, wie ich mit meinem Geld hinkomme und da ist es für mich selbstverständlich, dass ich das haben will, was mir laut Mietvertrag zusteht.
Die haben mich damit schon genug verschaukelt, dass sie nach einem Monat ein schreiben geschickt haben, dass sie die Miete wegen der vorangegangenen Modernisierung erhöhen wollen. wobei ich dazu sagen muss, dass mir, als ich mir die wohnung angeschaut habe niemand gesagt hat(trotz nachfragen), dass es nicht bei der Miete bleibt. also ist es vielleicht jetzt verständlich, dass ich darauf bestehe!



-- Editiert von CryingRoses am 17.03.2006 12:13:54

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#13
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 214x hilfreich)

Warum nimmst Du das Zeugs nicht raus und stellst es in den Gang, oder wo immer ein Stück Platz ist? Niemand wird Dich dafür belangen, ich schwöre. Nimm Dir einen Zeugen hinzu, laß ihn unterschreiben, daß Du nichts entwendet hast, nichts zerstört hast. Und gut ist.

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#14
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

hallo, ich würde das Zeug im Keller nicht anrühren, du könntest wegen Diebstahl/Unterschlagung angezeigt werden.

Teile der Verwaltung schriftlich mit, dass dir der Kellerraum bis.....(14 Tage Zeit einräumen) besenrein zu übergeben ist.
Ansonsten Androhung wegen Mietminderung.

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#15
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 214x hilfreich)

Das glaub ich nicht, Eirene.
Unsere Ex-Mieter hatten nämlich während wir sanierten, klammheimlich was in unseren Keller gestellt. Da sie den Keller nicht gemietet hatten, und wir dort Leitungen verlegen mußten, haben wir sie gebeten, das Zeugs rauszuräumen. Es war durchweg Müll, was da stand. Trotz mehrfacher Ansprache, schriftlicher Abmahnungen, und zu guter Letzt anwaltlicher Schreiben haben die sich nicht gerührt. Wir haben dann selbst alles rausgeräumt, und ihnen vor ihren Treppenaufgang gestellt, wo es dann noch über Monate lag und sich vermehrte.
Um ganz sicher zu gehen, würde ich vielleicht noch ein Schreiben im Treppenhaus aufhängen, daß ich alles rausräume meinetwegen innerhalb zwei Wochen, und dann wie oben mit Zeugen tatsächlich räumen.
Auch das hatten wir getan, nach Rücksprache mit unserem Anwalt. Wir haben schriftlich angekündigt, daß wir das alles nach draußen räumen. Die wurden aber plötzlich ganz fix.
Nebenher gesagt, haben wir eine Anzeige nach der anderen bekommen, und auch Polizeieinsätze für frei erfundene Sachen. Da wäre es für diese Leute ein leichtes gewesen, uns auch fürs Rausräumen anzuzeigen. Unser RA hatte uns auch gesagt, daß wir nicht dulden müssen, wenn diese Leute unsere Räume beschlagnahmen. Von ihm kam der Rat, alles rauszuräumen.
Das ist der Grund, weshalb ich mir so sicher bin.

Mariangel

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#16
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

man weiß aber nicht, was diese Leute im Keller lagern, vielleicht etwas wertvolles dabei. Oder beim Ausräumen geht etwas kaputt. Ich wäre da sehr vorsichtig.

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#17
 Von 
Cryingroses
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

welcher paragraph regelt dies bzw auf welche rechtliche Grundlage kann man sich bei der Mietminderung berufen?
Kann man die Wohnfläche, die auf Grund dessen nicht genutzt werden kann(ca 6m2) in die Mietminderung mit einbeziehen also von der bisher gezahlten Kaltmiete abziehen?
und außerdem, wie hoch kann die Mietminderung sein?ich habe etwas von 10% gelesen, ist das so korrekt?
Gruß CryingRoses

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#18
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 278x hilfreich)

geht doch nur ums geldsparen :(

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#19
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

schau dir mal folgenden § an:
§ 536
Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängel



(Ich persönlich würde 10% mindern. Die Mietminderung wird von der Bruttomiete gemacht)

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#20
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 278x hilfreich)

Eirene123, wenn man persönlich nicht betroffen ist kann man die Tipops genen, stimmts?

(ich glaub wir werden nie gute Freunde)

dennoch einen schönen sonntag,

det11

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#21
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4091 Beiträge, 630x hilfreich)

@depp11

ich suche mir meine Freunde selber aus.

Da du solche Tipps nicht geben kannst, kann ich ja nachvollziehen, du armer leitgeprüfter Vermieter.

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#22
 Von 
mariangel
Status:
Praktikant
(604 Beiträge, 214x hilfreich)

Wenn schon mindern, dann höchstens 5 Prozent. Mehr fände ich bei 6 qm Keller unangemessen hoch.
Ich hab zur Selbsthilfe geraten, das ist beim Thread-Eröffner wohl nicht gut angekommen. O.K. Ich sehe da keine großen Gefahren drin. Außerdem wäre das Ausräumen eines 6 qm großen Raumes wesentlich schneller und problemloser über die Bühne gegangen als der ganze bisherige Affentanz. Was soll da schon drinnen sein. Wenn es sonst keine Sorgen gibt....?
Ist meine Meinung.
Mariangel

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#23
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 278x hilfreich)

Ach eirene

die rechtschreibung...........

wird schon noch, immer schön dranbleiben :)

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#24
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

Mal bitte sachlich bleiben. Maßgeblich dürfte der Mietvertrag sein.

Steht im Mietvertrag etwas von einer konkreten Keller-Nummer oder einem konkreten Raum? Wenn nicht, dann kann man nicht einfach irgendeinen zufällig benannten Keller ausräumen. Wurde der Schlüssel des Kellerraums vom Vermieter übergeben? Wenn nicht, dann kann man nicht einfach ein Schloss knacken und sich gewaltsam Zutritt verschaffen.

Also, Brief an den Vermieter, Fristsetzung, Mietminderung androhen, ob 5 oder 10% dürfte wohl egal sein, ggf. nochmals im Internet nach einschlägigen Quellen suchen. Mietminderung erst ab Fristablauf. Sehr wahrscheinlich wird der Vermieter das nicht abwarten und rechtzeitig für einen Kellerraum sorgen.

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#25
 Von 
feuerelfe
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 61x hilfreich)

Wenn im Mietvertrag eine Kellernummer zugeteilt ist und Ihr einen Schlüssel zu diesem Keller habt, würde ich den Keller einfach ausräumen und selber nutzen - fertig.
(Sehe ich wiedermal genauso wie mariangel - Grüß dich:))

Evtl könnte man zuvor die Hausverwaltung informieren, daß ihr den Keller nun selber ausräumt, da trotz Ihrer Aufforderung vom Dezember nichts passiert ist, und die Sachen im Kellergang abstellt.
Evtl. weiter parallel dazu Aushang in's Treppenhaus. Info, daß der Keller mit Nummer ... fremdgenutzt wird, dieser geräumt werden muß, wenn nicht geräumt wird, bla,bla

Wahrscheinlich ist der Keller aber nur zugemüllt und keiner, einschließlich wohl auch die Hausverwaltung - sonst hätte sie es schon getan, seit Dezember, will es kostenpflichtig? ausräumen.

Dann wäre eine Minderung evtl. sogar angenehmer ;) .
Um auf Nummer sicher zu gehen würde ich persönlich aber auch nur eine Minderung von 5% geltend machen, fände ich bei 6 m² angemessen.
Hier den Prozentsatz festzulegen finde ich schon etwas schwierig, denn
10 % wenn der Keller entzogen wird
war ja noch nie vorhanden!?
5 % bei eingeschränkter Nutzungsmöglichkeit
wurde ja noch nie genutzt, da nicht möglich!?

Grüße Feuerelfe


-- Editiert von feuerelfe am 19.03.2006 19:37:55

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#26
 Von 
guest-12317.06.2011 15:13:44
Status:
Beginner
(75 Beiträge, 19x hilfreich)

Wie sind die Keller denn verschlossen? Habt Ihr denn einen Schlüssel dafür? Wir z.B. hätten in so einem Fall keinen Schlüssel gehabt, da die Keller per vom Mieter beschafften Vorhängeschlössern verschlossen sind... Da wäre mit aufschließen und räumen net viel gewesen ^^

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 278x hilfreich)

...@depp11

ich suche mir meine Freunde selber aus....

Eirene, das wünsch ich Dir auch. (guggst du Schreibfehler in meinem Nick)

War ja meinerseits auch kein Angebot, auf freundschaftlicher Basis aufeinander einzuhacken :)

det11 (mit einem t)

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Cryingroses
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo, nach längerer Pause mal wieder was von mir. Zuerst einmal vielen Dank für eure Antworten.
Die Keller werden von den Mietern selbst mit Vorhängeschlössern verschlossen, daher auch keine Schlüsselübergabe.
Zitat: geht doch nur ums geldsparen
von det11 - 18.03.2006 15:55:16
Es geht nicht ums Geldsparen, es geht darum, dass ich das Eigentum nutzen will, welches ich ich seit einem halben Jahr auch bezahle, oder würdest du dir ein Auto kaufen, dass du dann nicht selbst fährst??? Ich bin 20 Jahre alt und studiere. also kannst du dir vielleicht vorstellen, dass ich froh bin, wenn ich mir am Ende des Monats noch etwas zuessen leisten kann, daher finde ich deine Äußerungen mehr als unangebracht. kann ja sein, dass du nicht jeden Cent drei mal umdrehen musst, bei mir sieht das jedoch anders aus!!! Wie ich schon geschrieben habe, hat mich der Vermieter schon mit einer Mieterhöhung nach einem Monat kräftig über den Tisch gezogen. Daher fände ich es besser, wenn du ein bischen mehr Verständnis für Menschen aufbringen könntest, die es sich nicht leisten können jeden Monat Geld für etwas hinzublättern, wovon sie am Ende nichts haben :(
Danke

0x Hilfreiche Antwort

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