Mietminderung - Können wir die Miete sofort kürzen? Wenn ja um wieviel Prozent?

8. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Kraje1412
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung - Können wir die Miete sofort kürzen? Wenn ja um wieviel Prozent?

Hallo,

wir sind am 01.02.2008 in eine neue Wohnung gezogen!
Die Wohnung hat 2 Badezimmer und eins davon ist bis heute nicht fertig gestellt. Dazu kommt noch der Mann der hier den Laminat gelegt hat, hat Nägel in die Heizungsleitung gehauen als er die Fussleisten verlegt hat, wodurch jetzt ein Wasserschaden im Arbeitszimmer ist. Mauer aufgerissen wegen trocknen etc.

Können wir die Miete kürzen?
Wenn ja um wieviel Prozent?

Habe echt die Sch.... voll von dem ganzen Dreck und immer Handwerker im Haus.

Vielen Dank für eure Hilfe!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Habt ihr das schriftlich im MV stehen, dass das Badezimmer innerhalb einer Frist fertig gestellt werden muss?

Der 01.02. ist noch gar nicht so lange her, und ich würde schriftlich dem VM mitteilen, dass das Bad und der Wasserschaden behoben werden muss (wie vertraglich vereinbart?). Du bittest um Stellungnahme und setzt eine Frist, da Du sonst gezwungen wärst, die Miete um xy% zu kürzen. Wie viel weiß ich im Moment nicht.

Dem VM muss Zeit gegeben werden, darauf zu reagieren und die Mängel zu beheben, bevor die Miete gekürzt werden kann.

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Wie viel weiß ich im Moment nicht.

Wann können wir denn damit rechnen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

---Dem VM muss Zeit gegeben werden, darauf zu reagieren und die Mängel zu beheben, bevor die Miete gekürzt werden kann. ----

Quatsch Dinsche

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2352x hilfreich)

Die Miete kann rein rein rechtlich sofort gekürzt werden, wenn die Wohnung nicht im vertragsgemäßen zustand ist, da die Mietminderung kraft Gesetzes eintritt.

Trotzdem würde ich es machen, wie dinsche es vorgeschlagen hat. Vermieter schriftlich aufforden, die Wohnung fertig zu machen, und ankündigen, nach Fristablauf die Miete zu mindern. Meistens werden lahme Vermieter dann munter..

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