Hallo,ihr lieben Leute
1.Sorry für die vielen Rechtschreibfehler die da kommen werden!!
Nun zum Problem,meine Nachbarin hat folgende Mängel in ihrer Wohnung:Fenster sind undicht,Küche fällt fast zusammen(steht im mietvertrag ist eigentum des VM)Stromleitungen gehn in 2 Räumen nicht(wenn mann den lichtschalter fürs Licht betättigt geht auch der strom der steckdosen nicht mehr)Toilette tropft(rohr ist wohl undicht)Die toilette hat ausserdem ein kleines schräges Dachfenster welches risse hat(bei regen tropft es rein)
und es fehlen 2 Türen in der Whg .Kann sie auf rund der Mängel die Miete mindern,wenn ja gibt es eine vorlage um wieviel!!Kann sie diese sofort bei meldung des VM mindern oder ab wann? Danke für die hilfreichen Tipps im voraus!Und bitte nicht schon wieder so extrem über mein Deutsch herziehn
Mietminderung - Miete sofort bei Meldung des VM mindern oder ab wann?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Also ich muß schon sagen, das ist schon eine Zumutung. Haben Sie denn keine Leertaste auf ihrer Tastatur?
Wurden dem Vermieter denn die Mängel schon schriftlich angezeigt?
Das kann sich nur um eine Erfindung handeln, und hier gibt sich jemand extrem große Mühe, die Rechtschreibung so mies wie nur möglich zu gestalten.
Dazu kann ich nur sagen:
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Ja letzte Woche schriftlich!!!(Die Mängel sind aber schon länger so) Die Vermieterin hat immer gesagt nächste woche,nächsten monat und meine Polnische Nachbarin hat nie was dagegen getan ,ich glaube sie hat nicht soviel ahnung davon.Ich habe ihr dann was aufsetzen lassen das sie darum bittet die Mängel endlich bis ende des Monats zu beseitigen,jedoch hat sie den Brief persöhlich abgegeben:
Nein Dinsche ,kein irrtum habe die bude selbst gesehn,war grausamm,morgen habe ich auch n digicam gebe dir gerne Bilder....Und nochmal sorry für das unmögliche Deutsch ich habe kein Rechtschreibprogramm,werde mir aber bestimmt eins zulegen!!
--- editiert vom Admin
Hallo,
Sie ist vor einem Jahr eingezogen,die Türen standen im unterstand der ist aber vor 4 monaten abgebrannt (standen schon bei einzug dort ) .Das Haus ist ungefähr 1930 gebaut...
Fenster sind wohl erneuert aber sie lassen sich bewegen wenn mann gegendrückt dann zieht es auch doller. Die Küche ist schon sehr alt bestimmt 8-10 Jahre und nach einem Wasserschaden (nicht von ihr verursacht) quillt nun das holz auf (unteranderem)
8 - 10 Jahre ist für eine EBK sehr alt
?
In was für einer Welt lebt Ihr eigentlich ?
Wenn die Küche durch einen Wasserschaden, den die Mieterin nachweislich nicht verursacht hat, beschädigt wurde, müsste der VM diese Mängel beheben. Ob deswegen eine komplett neue Küche eingebaut werden soll muss der VM entscheiden. Ich halte 8-10 Jahre auch nicht für alt.
Die Mängel müssen dem VM schriftlich mitgeteilt und anhand von Fotos am besten noch dokumentiert werden.
Ansonsten gilt im Prinzip: Wenn die Mieterin 1 Jahr mit den Mängeln leben konnte, dann kann sie eigentlich nicht heute meinen, die Miete mindern zu können.
Die fehlenden Türen: Wurde bei Einzug ein Übergabeprotokoll gemacht und die Türen darin erwähnt? Wenn nicht, dann Pech, denn die Mieterin hat die Mietsache wie gesehen gemietet.
die Türen standen im unterstand der ist aber vor 4 monaten abgebrannt (standen schon bei einzug dort
Wie genau wird eigentlich die Wohnqualität gemindert weil die Türen nicht mehr im Unterstand stehen ?
Das ist es ja... Die Türen standen bereits bei Einzug dort, also waren nicht in der Wohnung eingebaut. Nach 1 Jahr soll deswegen die Miete gemindert werden, und da sehe ich kaum eine Chance.
Die Türen standen bereits bei Einzug dort
Und 8 Monate nach
Einzug standen sie immer noch dort.
Hallo,Vielen Dank für die hilfe !
Wir haben nochmals Photos gemacht von der Küche und dem Bad !Wir warten jetzt erstmal ne Woche ob die Vermieterin was ändert!Der Wasserschaden war vor 9 Wochen.
Und zur Frage in welcher Welt wir Leben! Dorfwelt
Und Ja im Übergabeprotokol steht das die Türen im Unterstand stehn..
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
Ich aber möchte ,möchte ,möchte...und ja sie ist Mieterin und hoffe doch sehr das mann bei dir auch als Mieter rechte hat,auch ohne richtiges Deutsch zu schreiben...und leider kann ich nicht alles und weiß auch nicht alles sonst hätte ich ja hier net reingeschrieben...
Aber ich dank Dir trozdem
Es ist doch eigentlich ganz einfach... Mängel, die einem heute auffallen, müssen dem VM gemeldet werden. Für Mängel, mit denen man 1 Jahr leben konnte, kann die Miete nicht gemindert werden. Im Gegenteil, denn wenn z.B. Feuchtigkeit/Schimmel dem VM nicht gemeldet wird, dann hat er sogar einen Schadensersatzanspruch. Was er nicht weiß kann er auch nicht beheben lassen, gelle
Das Alter der Küche spielt keine Rolle. Wichtig ist nur, dass Schäden durch diesen Wasserschaden verursacht wurden, und nur so sehe ich eine Chance, etwas zu bewirken. Es kommt halt drauf an, ob die Stellen repariert werden können, ohne dass eine neue Küche erforderlich ist. Auf eine neue Küche hat die Mieterin, meiner Meinung nach, keinen Anspruch.
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen wollen, möchten, oder fordern und verlangen?
Der Mieter hat das Mietverhältnis jahrelang so akzeptiert, deshalb kann jetzt nachträglich nichts mehr gefordert werden.
Hallo ,es wurde nicht akzeptiert.Sie hat immer was gesagt,jedoch hat die Vermieterin immer wieder vertröstet.Und sie hat es sich leider immer bieten lassen,das war ihr fehler.Jedoch hoffen wir das jetzt ,da schriftlich gemeldet sich was ändert.Habt Dank für die Ratschläge..
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