Mietminderung / Mieterhöhung

5. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
PeterBr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung / Mieterhöhung

Guten Tag,

um mein Problem zu schildern, muss ich etwas ausholen:

Wir sind 1998 in ein Mehrfamilienhaus mit 2 Wohnungen und 1 Gewerberaum gezogen.

Nach ca. 10 Jahren hat der Vermieter den Gewerberaum in Wohnraum umgewandelt und 2 zusätzliche Einraumwohnungen geschaffen.

In diesen wohnen nun Mieter, die teilweise Probleme machen. Es wird kein Winterdienst, keine Hausreinigung gemacht, die Polizei war bereits mehrfach vor Ort, da einer der Mieter ein stadtbekannter Krimineller ist, der momentan im Gefängnis sitzt.

Der Hausflur hat ist seit Einzug eines Mieters stark verschmutzt und es kommt zu Geruchsbelästigungen. Ein weiterer Mangel ist/war ein feuchter Keller.

Seit ca. einem Jahr haben wir die Miete unserer Wohnung auf Grund von o.g. Mängeln gekürzt. Dem Vermieter haben wir die Mängel angezeigt und eine Frist zur Beseitigung gesetzt. Nach Verstreichen dieser Frist haben wir die Kaltmiete um 10 % gemindert.

Leider waren persönliche Gespräche mit dem Vermieter nicht erfolgreich. Die Mängel wurden als unbegründet zurückgewiesen, diese seien nicht Bestandteil des Mietvertrages.

Wir kürzen weiterhin die Miete, mittlerweile nur noch um 5%, da im Keller begonnen wurde, die Feuchtigkeit zu beseitigen.

Der Vermieter hat nun einen Anwalt beauftrag und dieser vertritt Ihn, um seine Forderungen gegen uns durchzusetzen.

Ist unsere Mietminderung noch oder überhaupt berechtigt?


Gleichzeitig ist uns in diesem Zusammenhang nach nunmehr 14 Jahren die erste Mieterhöhung uns Haus geflattert, von bisher 5,62 € je m² auf 6,00 €.

Eine 100 -% tig identische Wohnung im Haus, gleiche m²- gleiche Ausstattung, wurde durch neue Mieter bezogen.
Vor dem Einzug wurde durch den Vermieter diese Wohnung noch komplett mit Laminat ausgelegt. Die neuen Mieter zahlen eine Kaltmiete von nur 5,00 € m².

Wir sollen aber 6,00€ zahlen.
Ist dies rechtens.

Danke
Peter


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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cobold64
Status:
Lehrling
(1051 Beiträge, 832x hilfreich)

Über die Angemessenheit von Mietminderungen wird immer wieder gestritten, das ist ein heikles Thema und hier so nicht zu beantworten.
Die Mieterhöhung muss begründet werden, z.B. mit dem Bezug auf den örtlichen Mietspiegel oder Vergleichsobjekte. Dabei ist unerheblich, ob Mieter im selben Haus weniger Miete zahlen.

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#2
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

quote:
Gleichzeitig ist uns in diesem Zusammenhang nach nunmehr 14 Jahren die erste Mieterhöhung uns Haus geflattert, von bisher 5,62 € je m² auf 6,00 €.
Eine 100 -% tig identische Wohnung im Haus, gleiche m²- gleiche Ausstattung, wurde durch neue Mieter bezogen.
Vor dem Einzug wurde durch den Vermieter diese Wohnung noch komplett mit Laminat ausgelegt. Die neuen Mieter zahlen eine Kaltmiete von nur 5,00 € m².
Wir sollen aber 6,00€ zahlen.
Ist dies rechtens.


Ja, es gibt keinen Gleichbehandlungsgrundsatz im Mietrecht.

quote:
Der Hausflur hat ist seit Einzug eines Mieters stark verschmutzt und es kommt zu Geruchsbelästigungen.


Verstehe ich nicht. Deiner Schilderung nach bist du doch alle 4 Wochen dran. Wieso kann er dann so stark verschmutzt sein und sogar riechen?

Außerdem findet jetzt ja wohl ganz sicher kein Winterdienst statt und auch dieser Winter war diesbezüglich eher nicht ernsthaft vertreten. Wofür also eine Mietminderung?

Ich kann im Moment wirklich keine Gründe für eine Minderung erkennen. Und der Vermieter offenbar auch nicht. Und da ihr es euch mit ihm verscherzt habt, kam jetzt halt die Retourkutsche in Form einer Mieterhöhung nach 14 Jahren.

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-- Editiert Anjuli123 am 05.09.2012 16:52

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#3
 Von 
PeterBr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:
Verstehe ich nicht. Deiner Schilderung nach bist du doch alle 4 Wochen dran. Wieso kann er dann so stark verschmutzt sein und sogar riechen?


Die Einraumwohnungen liegen im EG, ich wohne im 2. OG bin also nur für meine Etage verantwortlich. Da die Bewohner des EG nicht Sauber machen, ist es halt dreckig dort.
Teilweise bis zu 4 Fahrräder werden in der einen Einraumwohung über Nacht aufbewahrt, dazu noch ein Fahrradanhänger der durch das Treppenhaus in die Wohnung transportiert wird und somit die Wände des Flures verschmutzt und beschädigt.Und da der Mieter weder den Flur regelmäßig reinigt noch seine Wohnung,nicht lüftet und ebenfalls nichts von Körperhygiene hält -stinkt es eben.

Zitat:
Außerdem findet jetzt ja wohl ganz sicher kein Winterdienst statt und auch dieser Winter war diesbezüglich eher nicht ernsthaft vertreten. Wofür also eine Mietminderung?


Stimmt, momentan ist kein Winterdienst, aber wie ich bereits schrieb, läuft die Minderung seit letzten September und da war natürlich auch ein Winter dabei. Ist kein Winter ist der Mieter natürlich regelmäßig für die Hausreinigung verantwortlich, die er auch nicht macht.

-- Editiert Moderator am 06.09.2012 14:17

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#4
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Du kannst nur für Mängel mindern, wenn diese auftreten. Im September war kein Winterdienst nötig und seit vielen Monaten auch nicht mehr. (Und abhängig davon wo du wohnst war es evtl. sogar überhaupt nicht nötig. In Berlin hat es z.B. nur zweimal kurz geschneit, und das war bis Mittag wieder weggetaut.) Trotzdem minderst du u.a. weiter fröhlich für nicht gemachten Winterdienst. Das geht nicht.

Insgesamt halte ich deine Minderungsgründe, wie schon erwähnt, nicht für ausreichend.

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#5
 Von 
PeterBr
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

OK.
Wie ich aber schrieb, wird die normale regelmäßige Haus- und Straßenreinigung (im Frühling-Sommer-Herbst) auch nicht erledigt, obwohl die Hausordnung und der Mietvertrag dies vorschreiben.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Mag sein, aber das rechtfertigt keine 10 %. Und du kannst ja nicht die Mängel reduzieren, wegen derer du minderst, aber weiterhin in derselben Höhe mindern.

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Eine Hausordnung ist nur gültig, wenn im MV darauf hingewiesen wird und diese mit dem Mietvertrag ausgehändigt wurde.
Daher ist das mit den Hausordnungen immer so eine Sache.

Grundsätzlich dürfte Dir auch nicht bekannt sein, war in den Mietverträgen mit den anderen Parteien vereinbart wurde. MV müssen ja im Haus nicht alle gleich sein. Vielleicht wurde ja vergessen (oder andere Gründe) und die anderen Mieter nicht zur "Hausordnung" verpflichtet. Vielleicht ist mit den anderen Mietern vereinbart, die Kosten für die Hausordnung über die NK abzurechnen, aber der VM setzt keine Firma ein.
Das weiss man alles nicht. Daher kann es auch kein Minderungsgrund sein, wenn man nicht ganz sicher ist, dass die anderen Mieter auch verpflichtet sind. Man sollte auf jeden Fall den eigenen Vereinbarungen im MV nachkommen.

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#8
 Von 
guest-12309.08.2014 22:13:54
Status:
Schüler
(490 Beiträge, 170x hilfreich)

quote:
Original von Anjuli123
Mag sein, aber das rechtfertigt keine 10 %.

Die 10% bezogen sich meinem Verständnis nach auf den vom TE beschriebenen Reinigungs-Zustand und den feuchten Keller.
quote:
Original von PeterBr
Wir kürzen weiterhin die Miete, mittlerweile nur noch um 5%, da im Keller begonnen wurde, die Feuchtigkeit zu beseitigen.


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"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."

-- Editiert Katanaka am 06.09.2012 13:44

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