Wir haben in einem unserer Zimmer einen ca 2m langen und 0,3cm breiten Riss im Parkettboden. Dieser bestand schon beim Einzug und wurde protokolliert. Nach dem Einzug wurde uns vom Vermieter zugesichert, dass dieser behoben wird. Inzwischen ist ein halbes Jahr vergangen und wir werden immer wieder vertröstet. Ist dies genug um die Miete
leicht zu mindern, damit sich etwas tut und falls ja in welcher Höhe?
Vielen Dank schonmal.
Mietminderung Riss Parkettboden
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



mmh und davon geht der Riss dann zu?
Er war bei Einzug da, es hat Sie nicht daran gehindert die Wohnung zu bewohnen ... optische Beeinträchtigung würde ich mal schätzen .... 0 % Minderungsanspruch.
Ich verstehe, dass ihr in irgendeiner Form Druck ausüben wollt. Eine Mietminderung ist jedoch ein sehr gefährliches Mittel. Wird zuviel gemindert, entsteht ein Mietrückstand, der schlimmstenfalls den Vermieter zur Kündigung berechtigt. Unabhängig davon könnte hier § 536b BGB relevant werden. Wenn im Übergabeprotokoll das Recht auf Mietminderung für dieses Riss nicht explizit vorbehalten wurde, dann kann deswegen die Miete nicht gemindert werden.Zitatst dies genug um die Miete leicht zu mindern, damit sich etwas tut und falls ja in welcher Höhe? :
Unabhängig davon besteht das Recht auf Mängelbeseitigung. Das könnte man notfalls auch einklagen. Nur wollt ihr das, also Klage einreichen? Wenn nicht, so würde ich es erstmal mit einem freundlichen Schreiben versuchen. Schriftlich, weil dies typischerweise eine stärkere Wirkung hat. Freundlich, weil ein gutes Mietverhältnis viel wert ist. Vermutlich mehr wert als dieser Riss.
Der Vollständigkeit halber die weiteren Eskalationsstufen: Formales Schreiben mit Fristsetzung und Klageankündigung bzw. Ankündigung der Zurückbehaltung eines Teils der Miete (das ist keine Mietminderung), nach fruchtlosem Verstreichen der Frist Beratung durch einen Anwalt. Nur wenn ein Anwalt es empfielt, würde ich eine Mietminderung und/oder das Zurückbehalten der Miete vornehmen. Der Anwalt wird das dadurch entstehende Risiko hoffentlich einschätzen können.
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@cauchy
Wie bitte möchten Sie den angeblichen Anspruch der Minderung denn begründen? .. und ebenso einen "Mangel" aufstellen?
Wir reden hier von einer 2 x 0,3 cm langen Disharmonie im Parkett, welche schon bei Einzug vorhanden war. Ich sehe hier weder einen Anspruch auf Mietminderung noch einen erkennbaren (minderungsfähigen) Mangel. Es ist ein optischer Mangel, der recht übersichtlich ist.
-- Editiert von AltesHaus am 18.02.2019 11:02
Ich begründe gar keinen Anspruch. Ich habe explizit davon abgeraten. Sollte sich die Situation wirklich nicht ohne Anwalt lösen lassen, dann wird dieser sich die Sache anschauen und beraten. Sollte der eine Mietminderung empfehlen, dann würde ich einer solchen anwaltlichen Empfehlung mehr trauen als anonymen Usern im Internet.ZitatWie bitte möchten Sie den angeblichen Anspruch der Minderung denn begründen? :
Nun, dagegen steht die Protokollierung bei Einzug und die Zusicherung des Vermieters, diesen Riss zu beseitigen. Daran muss sich der Vermieter auch festhalten lassen. Im übrigen bin ich kein Handwerker. Aber ich halte es zumindest für möglich, dass die Bodenpflege durch solch einen Riss merklich beinträchtigt wird (Staub und Feuchtigkeit gelangen in den Riss). Von daher sehe ich durchaus einen Mangel, eine glatte Oberfläche ist bei einem Bodenbelag schon standard.Zitatnoch einen erkennbaren (minderungsfähigen) Mangel :
Abgesehen davon kann der Mieter sogar verpflichtet sein, den Vermieter an diesen Riss zu erinnern. Der Mieter will ja nicht Gefahr laufen, für Folgeschäden in Haftung genommen zu werden.
Den Rat zu einem Anwalt halte ich für ebenso falsch. viel zu kostenaufwändig.
ZitatZitat (von AltesHaus): :
noch einen erkennbaren (minderungsfähigen) Mangel
Nun, dagegen steht die Protokollierung bei Einzug und die Zusicherung des Vermieters, diesen Riss zu beseitigen.
Da steht leidglich, dass es einen 2cm Riss gibt im Parkett, mehr nicht.
@TE
Hat der VM im Übergabeprotokoll schriftlich zugesichert, dass der Riss geschlossen wird?
-- Editiert von AltesHaus am 18.02.2019 11:13
ZitatNach dem Einzug wurde uns vom Vermieter zugesichert, dass dieser behoben wird. :
Genauer Wortlaut und wie genau beweisbar?
ZitatDa steht leidglich, dass es einen 2cm Riss gibt im Parkett, mehr nicht. :
Nö, steht da nicht. Der Riss ist 2 Meter lang.
ZitatNö, steht da nicht. Der Riss ist 2 Meter lang. :

Sry stimmt, aber auch das ändert erst mal grundsätzlich nichts bis auf die Tatsache, dass ich id Tat ne neue Brille brauche.
ZitatUnabhängig davon besteht das Recht auf Mängelbeseitigung. :
Dem Satz würde ich bei dem hier diskutierten Mangel wiedersprechen.
Ein Vermieter ist durchaus berechtigt auch "Mängel" mitzuvermieten.
Diese bzw. den Zustand muss er dann aber als solchen aber auch deklarieren. Es steht im Übergabeprotokoll, mir würde das reichen, wenn der Mieter das Protokoll gegengezeichnet hat .
Zusätzlich steht auch das Versprechen der Mangelbehebung. Darauf könnte man sich stürzen, wenn diese Zusicherung zu beweisen ist. Dazu fehlt aber die Einlassung des TS.
Berry
@TE
Sicher, dass es Parkett ist und kein Dielenboden? (wegen des 2 METER langen Risses ...)
Jein. Die Wohnung muss auf jeden Fall in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand sein. Darüber kann man hier durchaus diskutieren. Wie oben beschrieben ist mir zumindest unklar, ob der Boden mit dem Riss normal gereinigt werden kann.ZitatEin Vermieter ist durchaus berechtigt auch "Mängel" mitzuvermieten. :
Das Übergabeprotokoll wird bei Übergabe der Wohnung angefertigt, also üblicherweise deutlich nach Abschluss des Mietvertrages. Deklariert werden müsste ein solcher Mangel aber bei Abschluss des Mietvertrages und nicht erst später. Auf den § 536b BGB wurde bereits hingewiesen. Da geht es aber um Mietminderung und nicht auf das Recht auf Mängelbeseitigung. Und genau darauf bezog sich mein Kommentar. Letzteres steht selbst eine kommentarlose Übergabe nichts im Wege.ZitatDiese bzw. den Zustand muss er dann aber als solchen aber auch deklarieren. Es steht im Übergabeprotokoll, mir würde das reichen, wenn der Mieter das Protokoll gegengezeichnet hat . :
Natürlich kann auf solch einem Übergabeprotokoll auch Kleingedrucktes draufstehen, mit dem der Mieter auf irgendwelche Rechte verzichtet bzw. nachträgliche Änderungen am Mietvertrag vornimmt. Darüber wurde bisher aber erstens nichts gesagt und zweitens müsste das noch lange nicht gültig sein.
Nicht nur dann. Auch mündliche Zusicherungen sind einzuhalten. Und ich hoffe immernoch darauf, dass die meisten Menschen spätestens vor Gericht die Wahrheit sagen. Das Problem bei solchen Absprachen ist vielmehr, dass Menschen sie manchmal unterschiedlich verstehen und aus einem unverbindlichen "könnte ich mal machen lassen" im Ohr des Anderen eine feste Zusage wird.ZitatZusätzlich steht auch das Versprechen der Mangelbehebung. Darauf könnte man sich stürzen, wenn diese Zusicherung zu beweisen ist :
Wie oben gesagt bin ich jedoch der Meinung, dass es darauf gar nicht ankommt.
ZitatNicht nur dann. Auch mündliche Zusicherungen sind einzuhalten. Und ich hoffe immernoch darauf, dass die meisten Menschen spätestens vor Gericht die Wahrheit sagen. :
Erfahrungsgemäß ist es leider nicht so. Id Kirche und vor Gericht wird gelogen wie verrückt.
Holz arbeitet. Wenn das ein Dielenboden ist (mit so langen Holzbrettern), dann kann es vorkommen, dass sich Risse bilden, wenn das Holz verkehrt behandelt wurde (zu trocken, zu warm). Ist eigentlich ne kleine Sache. Unverständlich warum der VM hier nicht beikommt, putzen kann man das ganz normal ... kommt halt drauf an, wie der Boden vorbehandelt ist, sollte man mal beim VM nachfragen.
naja. ich denke nicht dass so ein riss es wert ist sich es mit dem VM zu verscherzen. da kann man doch ruhig mal ne weile drüber hinwegsehen. man kann auch nen teppich drüberlegen.
hier mietminderung oder gar vor Gericht ziehn scheint mir nicht angemessen.
wie ja schon gesagt, derVM hätte hier jetzt nicht unbedingt tätig werden müssen. er hat es nun versprochen zu tun, aber nicht wann.
Alte Dielen bekommen halt auch grosse Dehnungsfugen und Risse.
wenn daa jetzt kein gefahrenherd ist, weil man ständig dran hängenbleibt oder verletzungsgefahr droht sehe ich keinen dringenden Handlungsbedarf und auch dann könnte man sich mit einem teppich behelfen oder herausragende splitter entfernen bzw abschmirgeln.
Aber das scheint hier nicht der Fall zu sein.
klar kann hier Feuchtigkeit eindringen, aber holzböden wischt man eh nie nass sondern nur feucht. bei echtem holz ist das eh nicht dramatisch, den das holz nimmt eigentluch kaum feuchtigkeit auf und quilltim Gegensatz zu Laminatnicht auf
Also würde ich dem vermieter Zeit lassen und bei Gelegenheit freundlich daran erinnern
-- Editiert von der_böse_Vermieter am 19.02.2019 06:12
wenn es euch so stört würde ich euch raten selbst initiativ zu werden. ein Foto von dem Riss machen und zu einem baumarkt und oder tischler gehen und fragen, wie man diese Stelle am besten behandeln kann oder was es kostet das machen zu lassen.
Mit dem Ergebnis dann nochmal beim VM vorstellig werden.
So könnt ihr den Vorgang vermutlich beschleunigen und nehmt dem VM Arbeit ab.
Der Aufwand hält sich in grenzen und scheint mir zielführender als ein Konfrontationskurs.
das ist doch hier vermutlich mehr oder weniger eine lapalie.
aber ladet doch mal hier ein foto von dem Schaden hoch, so ist es irgendwie schwierig mehr darüber zu sagen.
-- Editiert von der_böse_Vermieter am 19.02.2019 06:47
Zitatein Foto von dem Riss machen und zu einem baumarkt und oder tischler gehen und fragen, wie man diese Stelle am besten behandeln kann oder was es kostet das machen zu lassen. :
Wenn man es nicht sehen soll, Parkett abschleifen, den Schleifstaub auffangen und mit Leim vermischt in die Fuge einbringen.
Kosten: Die des Abschleifens, kleine Flasche Leim und Versieglung
ZitatKosten: Die des Abschleifens, kleine Flasche Leim und Versieglung :
Ginge (je nachdem um welche Form von Bodenbelag es sich handelt) auch noch kostengünstiger.
Wie lange noch?ZitatAlso würde ich dem vermieter Zeit lassen und bei Gelegenheit freundlich daran erinnern :
ZitatInzwischen ist ein halbes Jahr vergangen und wir werden immer wieder vertröstet. :
Der TE @topid hat nicht ein einzies Mal etwas näheres erklärt. Aus welchen Gründen ist es für dich nun doch zu früher Stunde eine Lappalie geworden, die man hinnehmen kann oder selber reprieren kann oder einen Teppich drüberlegen kann?Zitatdas ist doch hier vermutlich mehr oder weniger eine lapalie. :

Man könnte durchaus 1-2 Tage abwarten, ob der TE sich noch mal meldet, zumindest zu Parkettboden oder Diele.
anami.
erstens war es für mich keine frühe Stunde.
dort wo ich bin ist es jetzt 15:30
zweitens bitte genauer lesen, was ich schreibe.
ich habe ledigli h empfohlen das ganze mal von nem fachmann beurteilen zu lassen.
lediglich eine gefahrenabwehr würde ich hier selbst vornehmen.
ansonsten würde ich aber die finger davon lassen
Die Gefahr des Verschlimmbesserns ist gegeben
Ich habe genau gelesen, was du empfohlen hast.
Zitatda kann man doch ruhig mal ne weile drüber hinwegsehen. man kann auch nen teppich drüberlegen. :
Zitatwie ja schon gesagt, derVM hätte hier jetzt nicht unbedingt tätig werden müssen. :
Zitatwenn es euch so stört würde ich euch raten selbst initiativ zu werden. :
ZitatSo könnt ihr den Vorgang vermutlich beschleunigen und nehmt dem VM Arbeit ab. :
Zitatein Foto von dem Riss machen und zu einem baumarkt und oder tischler gehen und fragen, wie man diese Stelle am besten behandeln kann oder was es kostet das machen zu lassen. :
Aha. Neueste Variante?Zitatansonsten würde ich aber die finger davon lassen.Die Gefahr des Verschlimmbesserns ist gegeben :
Ist es nun Parkett, Dielung, die Fuge oder der Riss im Holz selbst?
Ich denke, wenns nicht früh ist, isses warm...
Letztendlich geht es um die Frage (nach wie vor) ob eine Mietminderung möglich ist. Das hängt mE von verschiedenen Faktoren ab, erst mal müsste die Frage:
ZitatZitat (von tobid): :
Nach dem Einzug wurde uns vom Vermieter zugesichert, dass dieser behoben wird.
Genauer Wortlaut und wie genau beweisbar?
beantwortet werden.
darum habe ich ja um ein foto gebeten damit das rärselraten hier aufhört
ZitatLetztendlich geht es um die Frage (nach wie vor) ob eine Mietminderung möglich ist. Das hängt mE von verschiedenen Faktoren ab, erst mal müsste die Frage: :
ZitatZitat (von tobid): :
Nach dem Einzug wurde uns vom Vermieter zugesichert, dass dieser behoben wird.
Genauer Wortlaut und wie genau beweisbar?
beantwortet werden.
das ist dann aber rein theoretischer natur.
selbst wenn es irgendwie r3chtlich durchsetzbar wäre reden wir hier dann über 1-2 %
ganz abgesehen davon dass es 0 Sinn macht
Zitatganz abgesehen davon dass es 0 Sinn macht :
Das zu entscheiden ist nicht unsere Sache!
-- Editiert von AltesHaus am 19.02.2019 12:02
Du hast dem TE empfohlen, ein Foto zu machen, damit zum Baumarkt (Fachmann ??) oder Tischler zu dackeln und zu fragen, was geht, was kostet...Zitatdarum habe ich ja um ein foto gebeten damit das rärselraten hier aufhört :
Also ehrlich------
Was jetzt? Was du schreibst? Scheint mir auch so.Zitatganz abgesehen davon dass es 0 Sinn macht :

anami. erst lesen, dsnn am besten noch verstehen, erst dann bitte antworten.
ich habe sie AUCH darum gebeten dass foto hichzuladen, damit auch wir den ominösen riss behutachten können
bei dir und dem alten Haus muss man davon ausgehen, dass ihr absichtlich Dinge unterschlagt und damit verdreht, die der Gegenüber gesagt hat.
Falls nicht würfe ich mich mal eher mit dem Thema Demenz statt Recht beschäftigen.
Das wäre für die Diskussionskultur hier förderlich.
-- Editiert von der_böse_Vermieter am 19.02.2019 12:54
Mein Vorschlag:
Ergänzung: Meinetwegen auch mit Foto.ZitatMan könnte durchaus 1-2 Tage abwarten, ob der TE sich noch mal meldet, zumindest zu Parkettboden oder Diele. :
ICH werde mich an der Begutachtung eines Risses anhand eines Fotos sicher nicht beteiligen.
Das mit der Demenz überlese ich mal einfach.

vielen Dank für die vielen Antworten und kontroversen Diskussionen! Es handelt sich wohl um Laminat und nicht Parkett. Hier ist das vielverlangte Bild:
https://drive.google.com/file/d/1S4WAm3PyC7-68UP8ROIdW8HYvz2kEiYa/view?usp=sharing
Ich versuche es zunächst nochmal auf dem schriftlichen Weg.
Ja. Beseitigung des Mangels kannst du verlangen.ZitatIch versuche es zunächst nochmal auf dem schriftlichen Weg. :
Nochmal Beitrag #2 lesen.
Begutachten tun Gutachter. Die nehmen Geld dafür.
ZitatJa. Beseitigung des Mangels kannst du verlangen. :
Harry würde schreiben, verlangen kann man viel - an der Durchsetzung scheitert es aber oft.
Würde ich hier auch so sehen.
Der Mangel war optisch erkennbar, wurde im Übernahmeprotokoll genannt und gilt daher als mitvermietet.
Falls es sich um Klicklaminat handelt, wäre der Mangel aber bei leergeräumtem Zimmer doch recht einfach zu beseitigen.
Wenn man das Bild allerdings vergrößert, was dann leider zur Unschärfe führt, könnte man den Eindruck gewinnen, dass es sich leider nicht um Klicklaminat handelt. (Wäre besser vor Ort zu prüfen).
Dann müsste man den Spalt mit Laminatsilikon verschließen, was die optische Wirkung sicher nicht verbessert, oder alles raus und komplett neu.
Berry
Für mich sieht es aus wie eine unverfüllte Dehnungsfuge... wenn es Parkett wäre, sieht aber aus wie Laminat.
-- Editiert von AltesHaus am 09.03.2019 15:26
Und jetzt?
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