Mietminderung Rollladen defekt

8. Juli 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hannahhh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung Rollladen defekt

Hallo,
Bei mir ist seit einem Monat der Rollladen im Schlafzimmer in meiner Mietwohnung defekt. Der Vermieter weiß bescheid, meint aber er habe aktuell kein Geld dafür. Es ist aber permanent dunkel und ich kann nicht mal lüften. Kann ich da Mietminderung beantragen und selbst jemanden beauftragen der das macht und von der nächsten Miete dne Betrag abziehen? Im Mietvertrag steht dass ich kleine Reparaturen bis 70 Euro selbst tragen muss, aber das wird teurer sein. Der Vermieter meint er habe mir bei Einzug gesagt, dass ich die Rollos nicht verwenden dürfe, weil sie bald kaputt gehen. Er hat jedoch in Wahrheit gesagt, dass ich sie vorsichtig verwenden solle, was ich auch getan habe. Sie hingen schon bei Einzug nur noch an ein paar Fäden.
Zudem war während ich im Urlaub war, aber jeden 2. Tag jemand aus meiner Familie zum Blumen Gießen nach der wohnung geschaut hat, ein Wasserschaden an der spülmaschine,duech den es nach unten in die Wohnung getropft hat. Diese Wohnung ist vom Vermieter,welcher daraufhin mit einem Schlüssel in meine Wohnung ist und den Hahn zur spülmaschine abgedreht hat. Er hatte meine Nummer nicht und konnte mich nicht erreichen. Ich wusste aber nicht mal, dass er einen Schlüssel zu meiner Wohnung besitzt. Scheinbar ist eine Leitung zur spülmaschine nicht richtig fest dadurch tropft es auf dne Boden und der Boden ist nciht sauber gefliest und hat zur Wand 2 cm Platz wodurch das Wasser da seinen Weg ganz leicht zur Wand und runter finden konnte. Er wollte nun, dass meine Versicherung das bezahlt. Aber das ist doch nicht ein Schaden der durch mich entstanden ist. Wer muss nun die spülmaschine reparieren bzw die Kosten dafür tragen? Ich bin nun seit einem monat ohne Rollladen und spülmaschine und niemand kümmert sich darum. Kennt jemand meine Rechte?
Vielen dank!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
kemasi2001
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 4x hilfreich)

1. gemietet wie gesehen!
2. der vermieter kann sich drum kümmern!
3. Mietminderung NEIN, da sie wussten das Rollläden defekt sind.
4. Nachfargen um Reperatur

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#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)

Zitat (von Hannahhh):
und spülmaschine

Spülmaschine mitvermietet, oder eigene?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Für die Reparatur der defekten Einziehbänder oben im Kasten ist der Vermieter zuständig.

Aber er kann die Kosten vermutlich über die Kleinreparaturklausel abrechnen, denn so wie Du es beschreibst, ist es ein Arbeitsaufwand von wenigen Minuten.

Also den Vermieter unter Fristsetzung nachweislich auffordern.

Falls Du es bis zur Reparatur nicht im Dunkeln aushalten willst, kannst du auch den Rolladen von Hand aufwickeln und mit einem Lappen oder ähnlichem fixieren.

Die Spülmaschine gehört Dir? Dann bist Du dafür verantwortlich.
Hast Du keinen der sich das mal ansehen kann? Wenn es nur am Schlauch ist, ist es i.d.R. ein einfach zu behebender Schaden - manchmal nur festziehen oder ne neue Dichtung.


Ist das Teil jedoch mitgemeitet, ist auch hier der Vermieter in der Pflicht - ohne Kleinreparaturklausel.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hannahhh
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Küche gehört mitsamt spülmaschine dem Vermieter. Ja mein Vater hat bereits versucht danach zu schauen aber er bekommt die spülmaschine trotz aller gelösten Schrauben nicht raus, da muss wohl die gesamte küchenzeile auseinander genommen werden. Auf beides hingewiesen habe ich ihn nun bereits 3 mal schriftlich.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9874 Beiträge, 4478x hilfreich)

Zitat (von kemasi2001):
1. gemietet wie gesehen!
Schwachsinn.

Als gemietet wurde, war der Rolladen zwar lädiert aber noch funktionstüchtig. Jetzt ist er es nicht mehr. Somit ist das ein neuer Mangel, der vom Vermieter zu beheben ist. Mal abgesehen davon, dass die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand sein muss. Sofern man die Rolläden nicht irgendwie im offenen Zustand fixieren kann, ist sie das momentan nur sehr bedingt.

Zitat (von kemasi2001):
2. der vermieter kann sich drum kümmern!
Nein, er muss. Notfalls kann man ihn auch darauf verklagen.

Zitat (von kemasi2001):
3. Mietminderung NEIN, da sie wussten das Rollläden defekt sind.
Nein, sie waren nicht defekt. Sie haben noch funktioniert. Jetzt tun sie das nicht mehr. Prinzipiell ist daher eine Mietminderung möglich. Nur halte ich das für ein extrem gefährliches Mittel, da die Höhe nicht wirklich einschätzbar ist.

Zitat (von kemasi2001):
4. Nachfargen um Reperatur
Nein, zur Mängelbeseitigung nachweisbar und unter Fristsetzung auffordern. Es ist kein gogdwill des Vermieters, wenn er rapiert. Es ist seine Pflicht. Und bei einem Monat ohne Reaktion wäre bei mir langsam der Ofen aus. Daher die Empfehlung, nachweisbar zur Reparatur aufzufordern und eine Frist von vielleicht 14 Tagen dazu zu setzen. Erst danach macht es Sinn, über Selbstvornahme nach § 536a (2) 1. BGB nachzudenken.

Zitat (von Sir Berry):
Aber er kann die Kosten vermutlich über die Kleinreparaturklausel abrechnen, denn so wie Du es beschreibst, ist es ein Arbeitsaufwand von wenigen Minuten.
Das Problem wird sein, dass die Klausel ein Limit von 70 Euro vorgibt. Kennst du einen verlässlichen Handwerker, der für maximal 70 Euro einen Job annimmt? Ich würde daher wetten, dass es am Ende teurer wird. Aber das ist eine Nebendiskussion.

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