Mietminderung - Silberfische Mietminderung noch nachträglich geltend machen?

28. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Schnecke123
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung - Silberfische Mietminderung noch nachträglich geltend machen?

Hallo ihr da draussen.
Ich schiebe momentan richtigen Frust in meiner Wohnung. Bin auch schon auf der Suche nach einer Neuen, aber wie jeder weiß ist das nicht so leicht. So jetzt meine Fragen. Kann ich wegen folgender Mängel Mietminderung ansetzen, wenn ja wie viel:
1. Ich habe in meiner Wohnung Silberfische, die ich bereits dem Vermieter schriftlich gemeldet habe.
2. Meine Wohnung ist extrem hellhörig, was natürlich bei der Besichtigung nicht zu erkennen war. Man hört die Haustüre jedesmal mit einem lauten Knall, Gespräche und das Gehen im Treppenhaus sind zu hören, was natürlich die Nachtruhe nicht unbedingt sehr unterstützt.
3. Momentan habe ich eine Baustelle mit Straßenarbeiten vor meiner Wohnung, noch besser vor meinem Schlafzimmer, so daß ich spätestens um 7 Uhr aus dem Bett gerüttelt werde, die Benützung der Terrasse ist unterm Tag nicht möglich.
Wenn Mietminderung möglich, kann ich die auch noch nachträglich geltend machen, wenn ja für welchen Zeitraum.
Warte dringend auf Eure Hilfe.
Danke!!!

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thomasovic
Status:
Praktikant
(760 Beiträge, 172x hilfreich)

1.
Gegen Silberfische helfen Körderdosen die man in jedem Baumarkt günstig erstehen kann.

2.
Welches Baujahr ist das Haus, wurde Ihnen nachweislich eine ruhige Wohnung versprochen?

3.
Für Strassenbauarbeiten wird der Vermieter nichts können oder hat er die beauftragt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Schnecke123
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Die Bekämpfung der Silberfische ist aber trotz verschiedener Mittel fehlgeschlagen. Ich schaffe es nicht sie loszuwerden.
2. Das Haus dürfte ca. Bj.
2000 sein. Es wurde mir keine ruhige Wohnung zugesprochen. Aber es wurde auch nicht darauf hingewiesen, das man die Kinder vom Nachbarn hört, die Geräusche aus dem Treppenhaus sehr lt. in die Wohnung dringen u. ich wurde auch nicht darauf hingewiesen daß das Hören von Musik in Zimmerlautstärke nicht möglich ist.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.950 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.277 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen