Mietminderung ? Trocknung nach Wasserschaden

16. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
Lia
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung ? Trocknung nach Wasserschaden

Angenommen, in einer Wohnung war ein Rohr defekt, das wasser lief in die wand, der Boden in Bad und Küche war total durchnässt und muss nun getrocknet werden: Im Bad wurden alle Fussbodenfließen herausgerissen, die Wanne auch, die Dusche blieb. Das Bad ist dadurch nur eingeschränkt nutzbar, Verletzungsgefahr durch Zustand des Fußbodens, sehr schlecht zu reinigen. In der Küche wurden der Fußboden bis auf die alten, dreckigen Dielen abgetragen, der Kühlschrank steht auf dem Flur, Herd, Spüle und Wama verblieben in der Küche. Zur Trocknung werden für 3 Wochen eine Vielzahl pustender Rohre und Schläuche in die Küche verbracht, die ein Begehen und Nutzen der Küche (Kochen) erschweren. Hinzu kommen eine nicht unerhebliche 24-stündige Lärmbelästigung durch die Trocknungsgeräte und eine im Sommer sehr unerfräuliche Wärmeentwicklung in der Wohnung.
Meine Frage ist nun, vieviel Prozent Mietminderung kann man in einem solchen Fall einfordern?




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1089x hilfreich)

Eine Prozentzahl möchte ich nicht nennen, zu wenig Erfahrung, auf jeden Fall ist eine Mietminderung durchzusetzen, sofern Du nicht den Rohrbruch zu verantworten hast.
Der Vermieter kann den Ausfall bei seiner Versicherung geltend machen, sofern vorhanden.

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"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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