Meine Frage bezieht sich auf diesen Fall, meine Mitbewohnerin (Hauptmieterin) hat für 2 Wochen eine Katze zur Pflege, diese Katze benötigt wohl Auslauf (Hauskatze) und kann nicht nur in einem Zimmer gehalten werden. Das passt mir aufgrund das ich etwas Angst vor Katzen so wie aus Hygienischen Gründen nicht wirklich. Ich bin aufgrund dieser Katze jetzt wohl in meiner eigenen Wohnung eingeschränkt und kann auch schon mal nicht unsere Wohnküche nutzen einer unser Haupt Gemeinschaftsräume, was mich doch sehr einschränkt. Jetzt ist meine Frage ob ich Aufgrund dieser Einschränkung eine Mietminderung vollziehen kann.
Vielen dank für jede Antwort
Mietminderung (Untermieterin)
Fragen zur Miete?
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Bevor überhaupt eine Minderung in Betracht kommt muss der Vertragspartner vorher unter angemessener Fristsetzung schriftlich wirksam aufgefordert werden die Beeinträchtigung zu beseitigen, erst dann kann möglicherweise die Minderung erfolgen.
Aber hier könnte eine Lösung im persönlichen Gespräch sinnvoller sein
-- Editiert von AlinaKl am 06.09.2017 06:04
Zitatber hier könnte eine Lösung im persönlichen Gespräch sinnvoller sein :
Sehe ich genau so, wieso einen Streit vom Zaun brechen? Sie wissen ja, dass die Katze nur temporär im Hause ist und dann wieder verschwindet.
Wir leben seit 35 Jahren mit Tieren u.a. auch Katzen zusammen, da hats noch keine hyghienetebedingten Vorfälle gegeben.
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Vielen dank für Ihre Antwort. Das persönliche Gespräch wurde hier natürlich vorher gesucht, aber leider kam es zur keiner Einigung. Die andere Partei ist der Meinung das die Katze weiterhin die ganze Wohnung als Auslauf benötigt. Für mich wäre es eine Option das die Katze da bleibt sich jedoch in dem eigenen Raum meiner Mitbewohnerin.
Vielen dank für Ihre Antwort. Das persönliche Gespräch wurde hier natürlich vorher gesucht, aber leider kam es zur keiner Einigung. Die andere Partei ist der Meinung das die Katze weiterhin die ganze Wohnung als Auslauf benötigt. Für mich wäre es eine Option das die Katze da bleibt sich jedoch in dem eigenen Raum meiner Mitbewohnerin.
Nein. Das ist falsch. Mietminderung entsteht ab dem ersten Tag der Tauglichkeitsminderung aus § 536 BGB . Eine vorherige Fristsetzung ist nicht erforderlich. Mietminderung kann sogar Wochen rückwirkend geltend gemacht werden. Allerdings muss der Mangel nach § 536c BGB gemeldet werden.ZitatBevor überhaupt eine Minderung in Betracht kommt muss der Vertragspartner vorher unter angemessener Fristsetzung schriftlich wirksam aufgefordert werden die Beeinträchtigung zu beseitigen, erst dann kann möglicherweise die Minderung erfolgen. :
Dennoch würde ich hier nicht mit Mietminderungen agieren, sofern es tatsächlich nur um 2 Wochen geht. Das lohnt einfach nicht und ihr wollt da ja weiter zusammenleben.
ZitatIch bin aufgrund dieser Katze jetzt wohl in meiner eigenen Wohnung eingeschränkt :
Als erstes mal realisieren:
Du hast keine "eigene Wohnung". Du hast ein eigene Zimmer und die Mitbenutzung von Gemeinschaftsräumen gemietet.
Und diese Mitbenutzung von Gemeinschaftsräumen steht auch den anderen Mietern zu, so lange es einen "üblichen Gebrauch der Mietsache" darstellt.
Und eine Katze dürfte einen "üblichen Gebrauch der Mietsache" darstellen.
ZitatDas ist falsch. Mietminderung entsteht ab dem ersten Tag der Tauglichkeitsminderung aus :§ 536 BGB . Eine vorherige Fristsetzung ist nicht erforderlich.
Stimmt.
Nur ist der "üblichen Gebrauch der Mietsache" durch den Mitmieter keine Tauglichkeitsminderung.
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