Mietminderung / Verwirkung / Schadensersatz / Widerspruch

10. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Magnusson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung / Verwirkung / Schadensersatz / Widerspruch

Hallo zusammen,

nehmen wir einmal einen fiktiven Fall.

Mieter A lebt als Untermieter in einer Wohngemeinschaft im Rahmen eines ambulant betreuten Wohnens. Jeder Mieter hat seinen eigenen Vertrag mit dem Hauptmieter. Eine neue Untermieterin B zieht Anfang 2018 mit ein. Sie ist Kettenraucherin (war dem Hauptmieter bekannt). Untermieter A bemängelt das beim Vermieter, da die Zimmer von Untermieter A und der neuen Untermieterin B nicht richtig voneinander isoliert sind und sie somit nicht nur in ihrem sondern gleichzeitig auch in seinem Zimmer raucht. Untermieter A ist krank und darf Zigarettenrauch auf keinen Fall einatmen (war dem Hauptmieter ebenfalls bekannt). Der Hauptmieter sichert Untermieter A mündlich eine Isolierung der Zimmer zu. Wochenlang passiert nichts. Untermieter A fordert Hauptmieter auf (Email) zu intervenieren und den Mangel zu beseitigen. Untermieter A ist mittlerweile woanders untergekommen und wartet auf Mängelbeseitigung, damit er in sein Zimmer zurück kann. Statt der Mängelbeseitigung bekommt Untermieter A nun ein Brief vom Hauptmieter er würde seinen Pflichten zur Reinigung der WG nicht nachkommen (wie auch, er kann sich aufgrund des Mangels nicht länger darin aufhalten) und veranschlagt nunmehr xx Euro dafür. Untermieter A bricht nun vollkommen zusammen und befindet sich im Laufe des Jahres in mehreren Kliniken. Als Untermieter A sich wieder gefangen hat (2019), zeigt er die Mietmängel erneut an, diesmal schriftlich und Aufforderung zur Stellungnahme und Abhilfe. Ferner zahlt er die Miete nur noch unter Vorbehalt. Hauptmieter zeigt sich uneinsichtig und verweigert die Beseitigung des Mangels. Untermieter A kürzt daraufhin die Miete um 20% (es gab mehrere Mängel, hier soll es aber nur um die Isolierung der Zimmer gehen). Dem widerspricht der Hauptmieter mit der Begründung, er hätte sein Recht auf Minderung verwirkt.

Mal davon abgesehen, dass in meinen Augen allein das Schreiben des Hauptmieter mit den Reinigungskosten für mich den Tatbestand einer Nötigung erfüllt (Erst sorgt der Hauptmieter dafür, dass Untermieter A sich nicht mehr länger in seinem Zimmer und der WG aufhalten kann und möchte dann Geld dafür, dass er nicht mehr dort putzt) würde mich die Rechtslage zu der Verwirkung des Minderungsrechts und Verjährung einer Mängelanzeige interessieren. Gibt es diesbzgl. Urteile?

-- Editiert von Magnusson am 10.06.2019 18:01

-- Editiert von Magnusson am 10.06.2019 18:03

-- Editiert von Magnusson am 10.06.2019 18:04

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7 Antworten
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#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Ich habe kein Urteil, was zu dem Sachverhalt passt, gefunden.

Vermutlich wird das aber auch damit zusammenhängen, dass der von Dir beschriebene Mangel nicht nachvollziehbar ist.

Um was für eine Trennwand zwischen euren Zimmern handelt es sich denn, und wie soll der Vermieter nachbessern? Bitte so beschreiben, dass man es sich vorstellen kann.

Zitat (von Magnusson):
Mal davon abgesehen, dass in meinen Augen allein das Schreiben des Hauptmieter mit den Reinigungskosten für mich den Tatbestand einer Nötigung erfüllt


Bleib mal auf dem Teppich. Du bist Mieter und hast gewisse Pflichten zu erfüllen. Wie ist erstmal Dein Problem. Dich darauf hinzuweisen ist doch keine Nötigung.

Berry

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#2
 Von 
Magnusson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):

Um was für eine Trennwand zwischen euren Zimmern handelt es sich denn, und wie soll der Vermieter nachbessern? Bitte so beschreiben, dass man es sich vorstellen kann.

Zitat (von Magnusson):
Mal davon abgesehen, dass in meinen Augen allein das Schreiben des Hauptmieter mit den Reinigungskosten für mich den Tatbestand einer Nötigung erfüllt


Bleib mal auf dem Teppich. Du bist Mieter und hast gewisse Pflichten zu erfüllen. Wie ist erstmal Dein Problem. Dich darauf hinzuweisen ist doch keine Nötigung.

Berry


Erst einmal danke für Deine Antwort.

Es handelt sich bei der Trennwand um eine Fläche von ca 4 qm. Es wurde lediglich eine dünne Holzrückwand (wie von einem günstigen Regal) auf eine Öffnung einer ehemaligen Ziehharmonika Tür genagelt (ca 2,5 mm dick). Ränder alle offen. In der Mitte ist diese Vorrichtung ebenfalls noch einmal getrennt (ebenfalls am Mittelrand offen). Unten herum gibt es auch keine Fußleisten, also auch ebenfalls offen. Die gesamte "Konstruktion" schließt direkt an dem Raum der Untermieterin B an, die vor allem Nachts Kette raucht. Der Rest der Wand ist normal vergipst. Im Prinzip zieht der ganze Rauch in das Zimmer des Untermieters A.

Der Untermieter A kann sich aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr länger in seinem Zimmer aufhalten, geschwige denn dort schlafen (Ist dem Hauptmieter bekannt). Er hat auch schon versucht das Ganze mit Paketklebeband abzukleben. Es reicht nur bei weitem nicht aus.

Idealerweise soll der Hauptmieter die Wand einfach so isolieren, wie das üblich ist, mit Rigips, damit kein Rauch mehr druchdringt.

Ergänzend: Das Zimmer der Untermieteri B ist sehr klein, so dass sich der Rauch da auch nicht gut verteilt. Die Luft ist schneidbar.



-- Editiert von Magnusson am 10.06.2019 20:22

-- Editiert von Magnusson am 10.06.2019 20:24

-- Editiert von Magnusson am 10.06.2019 20:26

-- Editiert von Magnusson am 10.06.2019 20:28

-- Editiert von Magnusson am 10.06.2019 20:37

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#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3093x hilfreich)

Nachdem ja nun 1.5 Jahre flugs verflogen sind, warum hat der so erkrankte Mieter denn nicht längst mal einen rauchfreien Wohnplatz gefunden? Wenn's mir so schlecht ginge, würde ich doch "das Prinzip" über Bord kippen und mir schnellstens was anderes suchen....

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#4
 Von 
Magnusson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Weil der Mieter keine finanziellen Mittel dafür hat (Scheidung + Berentung + Grundsicherung). Hinzu benötigt er Hilfe für einen Umzug, da er ihn nicht selbst stemmen kann. Dazu kommt noch die Wohnungsmarktsituation vor Ort.

Mal eben umziehen, ist leider nicht.

Hier soll es aber eher um den Sachverhalt an sich gehen.

-- Editiert von Magnusson am 12.06.2019 08:31

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#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zunächst ist mal festzustellen, dass der beanstandete Zustand dieser "Trennwand" bereits beim Einzug bestand, das Zimmer also in diesem Zustand gemietet wurde. (Da fragt man sich, warum jemand mit den geschilderten Beeinträchtigungen nicht gleich Abstand nimmt).
Jedenfalls schließt der Anfangszustand gewisse Fordereungen schon mal aus. Stichwort: Gemietet wie besehen.

Dass nun eine Raucherin in das Nachbarzimmer eingezogen ist, ändert für mich eigentlich nichts, denn es war doch absehbar, dass die Undichtigkeit der Wand irgendwann zu Beeinträchtigungen führen könnte.
Bei solcher Sachlage mit Strafgesetzen zu argumentieren ist eigentlich bezeichnend.
Damit wird man aber kleinerlei Erfolg haben.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Magnusson
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
(Da fragt man sich, warum jemand mit den geschilderten Beeinträchtigungen nicht gleich Abstand nimmt).

Bei solcher Sachlage mit Strafgesetzen zu argumentieren ist eigentlich bezeichnend.


Weil es gewisse Trennungen erfordern schnellstmöglich eine neue Unterkunft zu finden. Untermieter A hat die Wohnung vorher auch nur auf Fotos gesichtet, da er sich bei Vertragsunterzeichnung noch in einer Klinik befand, konnte also erst bei Einzug sich einen genaueren Überblick darüber verschaffen.

Der Hinweis mit der Nötigung fand nur statt, da die Schreiben des Hauptmieters mitsamt seines Gesamtverhaltens durchaus diesen Schluss zulassen. Die habe ich hier allerdings nicht näher erörtert, daher hätte ich das an dieser Stelle vielleicht nicht mit erwähnen müssen. Nehmt es gedankentlich raus.

Ferner hat der Hauptmieter dem Untermieter A mündlich zugesichert, den Mangel zu beheben. Auch ist diesbzgl, Geld geflossen (belegbar).

Urteile zu Mietminderung bei Zigarettenrauch bei undichten Wänden gibt es zur Genüge. Die Quoten gehen von bis zu 10% aus. Das ist auch nicht die Frage. In dem Moment, wo die Untermieterin B (excessive Raucherin) dort mit ihren Zigaretten eingezogen ist, wurd die vorher mangelfreie "Wand" zu einem Mangel, insbesondere da der Hauptmieter vorher wusste, das Untermieter A Zigarettenrauch nicht einatmen darf, und Untermieterin B Nachts sehr viel raucht. Vorher lebten da auch zwei andere Untermieter, mit denen gab es keine Schwierigkeiten. Nur die Minderung nützt Untermieter A nichts. Der Vermieter soll das abdichten, bis Untermieter A sich eine neue Bleibe suchen kann.

Die Frage ist: Reichen 15 Monate aus, um sich auf eine Verwirkung im Sinne eine Mängelanzeige zu berufen? Es fand keinerlei weitere Kommunikation nach erstmaliger Mängelanzeige Seitens Untermieter A statt.

-- Editiert von Magnusson am 12.06.2019 18:20

-- Editiert von Magnusson am 12.06.2019 18:23

-- Editiert von Magnusson am 12.06.2019 18:24

-- Editiert von Magnusson am 12.06.2019 18:29

-- Editiert von Magnusson am 12.06.2019 18:30

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120262 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Magnusson):
wurd die vorher mangelfreie "Wand" zu einem Mangel,

Nö, die war schon von Anfang an nicht dicht. Nur der Grad der Auswirkung war ein anderer.



Zitat (von Magnusson):
Die Frage ist: Reichen 15 Monate aus, um sich auf eine Verwirkung im Sinne eine Mängelanzeige zu berufen?

Ja, das dürfte in der Regel reichen.
Da man hier allerdings eventuell besondere Umstände vorbringen könnte, ist man eventuell außerhalb der Regel.

Gibt es denn entsprechende Schreiben / Atteste der behandelnden Ärzte die dauerhafter Handlungsunfähigkeit und negativem Gesundheitszustand belegen können?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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