Mietminderung? Wann gerechtfertigt?

26. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
eliza*day
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 6x hilfreich)
Mietminderung? Wann gerechtfertigt?

Hallo,

wir haben eine kleine Eigentumswohnung. Diese ist in einer kleinen Wohnanlage. Nun werden gerade die Balkone saniert (das hat die Eigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen, haben wir keinen Einfluß drauf).

Laut unserem Mieter ist dort nun sehr starker Baulärm, und er überlegt ob uns daraufhin die Miete mindert (er hat wohl im Internet was gelesen, von bis zu 60%). Ist das gerechtfertigt?

Weiterhin berichtet er, daß der Keller feucht ist. Das war schon mal ein Problem, woraufhin wir direkt die Verwaltung eingeschaltet haben, die dann nach einer Begehung von einer Fachfirma was hat abdichten lassen. Jetzt war ein Jahr Ruhe, aber das Problem scheint noch nicht behoben zu sein. Werde gleich die Verwaltung anrufen, und es beheben lassen. ISt eine Minderung in diesem Fall gerechtfertigt, und wie sieht das aus, kann ich dann, falls der Mieter UNS die Miete mindert, gegenüber der Eigentümergesellschaft was machen? Wir haben ja das Problem gleich gemeldet und es lag ja an der Außenwand und mehr können wir doch nicht tun.
Danke und lieben Gruß
Eliza

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Merlion
Status:
Schüler
(152 Beiträge, 7x hilfreich)

Also für den Baulärm kann er mindern, zwischen 10 und 15%, alles was darüber hinaus geht sollte er besser bleiben lassen, damit fällt er vor gericht auf die Nase.

Wegen dem Keller kann er zur Zeit keine bzw. max. 5% Minderung geltend machen.

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"Ich hab zwar von nix ne Ahnung, aber davon jede Menge :) "

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