Mietminderung Warmwasser

25. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
userr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung Warmwasser

Hallo,

ich bin vor kurzem umgezogen. Es dauert sehr lange bis das Wasser warm wird (mehrere Minuten) und so weit ich getestet habe wird es nie richtig heiß. Außerdem funktioniert der Heizstrahler im Bad nicht, was mir jetzt allerdings nicht so wichtig ist.

Ich habe den Vermieter bzw. der Hausverwaltung schon vor ca. 2 Monaten Bescheid gegeben, aber es ist immer noch nichts passiert.

Kann ich eine Mietminderung beantragen und wenn ja, wie viel Prozent?

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Wie haben Sie denn dem VM "Bescheid" gegeben? Schriftlich mit Fristsetzung? Wenn nicht, dann sollten Sie das schleunigst nachholen. Wie erhalten sie denn das warme Wasser? Durchlauferhitzer, Therme, Fernwärme oder sonstwie?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Bescheid gegeben? Wie?

Wie erfolgt denn WW-Versorgung?

Zentralheizung, Therme, Durchlauferhitzer?

Mietminderung beantragt man nicht, die nimmt man selbst vor bzw. läßt sie von einem Fachanwalt vornehmen.

Der kann auch sagen wie viel Prozent und wie man das richtig berechnet.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
userr
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ehm, ich kenn mich da nich wirklich aus bei dem Warmwasser. Woran erkennt man das? :p

Es gibt im Bad 2 Zähler für Warm- und Kaltwasser.


Die Hausverwaltung habe ich öfter kontaktiert, paarmal angerufen und einmal ne E-Mail geschrieben. Bei den Anrufen wurde gesagt, dass das Problem bekannt ist und daran gearbeitet wird. Auf die E-Mail wurde nicht geantwortet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zitat (von userr):
Ehm, ich kenn mich da nich wirklich aus bei dem Warmwasser. Woran erkennt man das? :p

Dann solltest du bei einem Nachbarn mal fragen, wo bei euch das Warmwasser herkommt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Muss doch im Mietvertrag stehen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von userr):
Die Hausverwaltung habe ich öfter kontaktiert, paarmal angerufen und einmal ne E-Mail geschrieben. Bei den Anrufen wurde gesagt, dass das Problem bekannt ist und daran gearbeitet wird. Auf die E-Mail wurde nicht geantwortet.


Nix gegen moderne Kommunikationsmittel.

Bei so wichtigen Sachen ist es nach wie vor besser die gute alte Post zu nutzen.

Nachweisbar per Einwurfeinschreiben.

Zitat (von userr):
Es gibt im Bad 2 Zähler für Warm- und Kaltwasser.


Dann ist es eine zentrale Warmwasserversorgung.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Zitat:
Dann ist es eine zentrale Warmwasserversorgung.


... oder Warmwasserbereitung mit Fernwärme

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen