Mietminderung Wasser kurzfristig abgestellt

21. September 2017 Thema abonnieren
 Von 
Ursula123mitglied
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Mietminderung Wasser kurzfristig abgestellt

Hallöle, am Nachmittag des 19.09. hat der Vermieter für den Zeitraum vom 20.09.-29.09. angekündigt das die Trinkwasserversorgung unterbrochen wird aufgrund von angeblich dringend notwendigen Bauarbeiten. Die Mieter werden gebeten sich für diesen Zeitraum mit einem Vorrat an Trinkwasser einzudecken. (Mehrfamilienhaus)

Vorrat wurde angelegt aber am 20.09. passierte nichts. Scheint wohl aber nicht so dringend gewesen zu sein.
Heute war dann das Wasser ab 8 Uhr weg und wurde um 17:30 Uhr wieder angestellt. Das wird die nächsten Tage so weitergehen. Nun kam heraus das die Baumaßnahmen nur durchgeführt werden, weil eine andere Firma die vor kurzem schon an den Rohren gearbeitet hat, gepfuscht hat.

Dazu muss ich sagen das hier ständig was ist. Habe langsam das Gefühl auf einer Baustelle zu leben. Ständig neue Fehler in den Stromleitungen, Erneuerung der Wasserrohre, arbeiten an der Außenfassade, derzeit wird das Dach gemacht und nun wieder die Wasserrohre. Alle Baumaßnahmen wurden höchstens eine Woche im Voraus angekündigt. Und immer sollen die Mieter da sein weil die Bauarbeiter evtl in die Wohnung müssen. Mir reicht es jetzt. Zumal ich hier auch einen Säugling habe.

Kann ich die Miete mindern und wenn ja, in welcher Höhe?

-- Editier von Ursula123mitglied am 21.09.2017 20:46

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

eine Mietminderung wegen stundenweisen Ausfall Wasser ist möglich. Aber eher im geringen Bereich, besonders wenn am Abend und Morgen das Duschen möglich ist. Der Vermieter hat ja auf eine Bevorratung hingewiesen.

Das Ihnen das Kommen und Gehen von Handwerken stinkt, ist alleine noch kein Minderungsgrund. Welche konkreten Einschränkungen hatten Sie, aufgrund der Bauarbeiten. (von den wasserlosen Stunden mal abgesehen) ?

Beim Einrüsten wäre eine Minderung möglich.

Das Betreten der Wohnung muss rechtzeitig angekündigt werden. Auf Verdacht muss der Mieter nicht zu Hause bleiben. Ansonsten müssen bei Minderung die konkreten Einschränkungen aufgeführt werden.

Signatur:

Viele Grüße Chylla

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#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Ursula123mitglied):
Kann ich die Miete mindern (123recht.net Tipp: Mietminderung bei Mängeln der Mietsache ) und wenn ja, in welcher Höhe?


Wegen temporärem Abstellen von Wasser? Eher nicht.

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