Mietminderung Wasserschaden im Bad

4. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
paps74
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 6x hilfreich)
Mietminderung Wasserschaden im Bad

Hallo!

Um etwas einschätzen zu können, wie hoch eine Mietminderung in meinem Falle gerechtfertigt wäre, dachte ich mir, daß ich doch hier mal "in die Runde" fragen kann...

Bei mir wurde am 3. Dezember 2005 wegen eines Wasserschadens die Wand im Bad hinter dem Klosett aufgerissen. Das Klosett selbt dann nur notdürftig wieder fest gemacht, so daß ich es zwar verwenden konnte, aber beim spülen die Hälfte hinten raus lief u. ich jedes mal schön aufwischen mußte.

Erst am 7.12. kam dann jemand, der die zwei lecken Stellen repariert hat u. ich die toilette wieder benutzen konnte. Allerdings mit Vorsicht, da sie nach wie vor nur provisorisch wieder festmontiert war.

Dann dauerte es bis zum 21.12., bis endlich ein Tocknungsgerät im Bad aufgestellt wurde, da ja die Wand selbst noch durch und durch feucht war.
Dieses lief nun zwei Wochen bis heute morgen, da wurde es endlich abgeholt.

Nun steht meine Wand noch immer offen und es wird wohl noch einige Zeit dauern, bis meine Vermieterin sich mit der Hausverwaltung geeinigt hat, welche Fliesen denn nun rein gemacht werden, da es die originalen nicht mehr gibt.

Somit hatte ich alleine bis jetzt schon einen Monat eine einzige Baustelle im Bad. Durch das Trocknungsgerät riechen nun auch alle meine Handtücher nach Öl und für 5 Tage war meine Toilette ja sozusagen nicht benutzbar, weil ich ja nach dem Spülen wieder alles aufwischen mußte.

In welcher Höhe kann man denn in diesem Falle üblicherweise Mietminderung ansetzen?

Vielen Dank!

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