Hallo,
Ich habe 3,5 Monate Mietminderung wegen erheblicher Mängel am gemieteten Haus geltend gemacht und von der Miete in Abzug gebracht. Der Vermieter hat erst 2,5 Monate nach Mängelanzeige die Schadensbeseitigung in Angriff genommen, manche Mängel beseitigt, manche nicht ganz und andere abgelehnt.
Danach hat er versucht im Urkundenprozeß den "Mietrückstand" einzuklagen.
Im gestrigen Gütetermin hat der Richter die Mietminderung zu 100% verworfen mit der Begründung, die Mängel sind ja zwischenzeitlich behoben worden.
Bei einem Mangel, bei dem ich nur 40.-- EUr in 3 Monaten gemindert habe (Nässeschadden Schlafzimmerwand) spricht er und der Vermieter von der Einschaltung eines Sachverständigen!!
Bei einer Mietverrechnung wegen einer Notreparatur am Elektrotor der im Hause befindlichen Garage mit Zugang zum Flur - blockierentes und nicht mehr herabgehendes Garagentor - lehnt er ab, weil nicht schriftlich dem Vermieter mitgeteilt.
Nur der VM war längere Zeit in Urlaub und sollte das Garagentor
bis zum ersten Rückkontakt nach 4 Wochen offen stehen bleiben oder nicht mehr bedient werden können. Die Garage beinhaltet alle Gegenstände, wie Mountainbikes, grüne Tonne, gelbe Säcke, usw., alles alles war raus und rein muß und nicht über den Flur geschleppt werden kann.
Der Richter hat eine Rechnung von einer Elektrofirma über EUR 45.-- durch den Mieter bezahlt, abgelehnt. Der VM hat nicht bewiesen, dass er nicht in Urlaub war. Er hat sogar sel bst nach damaligem Erhalt der Rechnung 3 Wochen später geschrieben, das er bis gesten in Urlaub war.
Also mein "Rechtsverständnis" ist seit gestern voll niedergeschlagen. So eine vermieterfreundliche VM-Aussage zu 100% Ablehnung der Minderung etc. hätte ich nicht erwartet.
Ein Vergleich kam nicht zustande, der VM will 100% zurück, jetzt ist nochmal Schriftsatzfrist.
Danke für Eure Hilfe!
Mietminderung
28. Juni 2008
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Frage vom 28. Juni 2008 | 11:59
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung
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#1
Antwort vom 28. Juni 2008 | 13:01
Von
Status: Junior-Partner (5337 Beiträge, 2044x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 28. Juni 2008 | 13:32
Von
Status: Schüler (223 Beiträge, 6x hilfreich)
Bei einer Mietverrechnung wegen einer Notreparatur am Elektrotor der im Hause befindlichen Garage
Hat Dich doch keiner angewiesen, außerdem kann jedes elektr. Garagentor auch mechanisch geöffnet/geschlossen werden.
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"Wir Vermieter raten niemals an Hartzler zu vermieten Von VM lernen heisst Siegen lernen"
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#3
Antwort vom 28. Juni 2008 | 13:35
Von
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