Mietminderung ?

1. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
sagemmyc2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung ?

Hallo !!

Ich hätte da mal ein paar Fragen. Ich bin in eine Wohnung eingezogen. So, die Übergabe an mich mit Mietvertrag gibts aber erst morgen da der Vermieter vorher keine Zeit hatte.
Nun habe ich das Problem, der Rolladen im Schlafzimmer ist defekt. Das greift ja in die Privatsphäre oder ? Dann hat der Vormieter gestrichen. Und wie !!! Der Boden ist überall voll gespritzt und die Leisten sind auch alle voll !!! Dann hat er mir eine Küche überlassen die total zusammengeschustert ist und siffig. Kann ich da was mindern an diesen Sachen ? Freue mich auf jede Antgwort.

MFG
$ASH

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sagemmyc2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hab noch was vergessen. Der Vormieter hat das ganze Kellerabteil voll mit seinem Grims Grams. Ich kann nichts reinstellen. Kann man da auch was machen ?

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#2
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Hast noch keinen Mietvertrag und willst schon mindern? Welche Leistung.

Nutz die Gelegenheit Morgen und zeige dem Vermieter die Probleme. Eine Küche kann man sauber machen und Farbe, die da gelandet ist wo sie nicht hingehört, kann man meistens abwaschen. Das Rollo sollte der Vermieter reparieren.

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#3
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Und vorher sollte man keinen Mietvertrag unterschreiben.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#4
 Von 
grueneu
Status:
Beginner
(69 Beiträge, 12x hilfreich)

hallo vonsagenix...

...hast du die Wohnung denn vorher nicht besichtigt ???. Also ich versteh dich nicht. Ich würde da garnicht einziehen und auch den Mietvertrag nicht unterschreiben.

ODER suchst du nur Gründe für Mietminderungen ??? Auf solche Mieter sollte dein Vermieter verzichten.

Gruß grueneu

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#5
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Ja . irgendwie ist die Sache nicht logisch
nachzuvollziehen.

Die Küche, nehme ich mal an, kanntest
Du ja vorher.
Der Rolladen muss natürlich in Ordnung kommen, (aber du muss den Vermieter natürlich auch auffordern, etwas zu tun, bevor du in deswegen die Miete minderst.)
Wenn im Mietvertrag ein Kellerraum zur Nutzung erwähnt wird, muss er natürlich auch
Frei sein, sonst kannst Du natürlich weniger Miete bezahlen. Aber immer besser erst
den Vermieter schriftlich anmahnen.

Und was auch andere User hier schon sagten,
gut überlegen, ob man den Mietvertrag auch
unterzeichnet. -und wenn, gut durchlesen.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
sagemmyc2
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leute !!

Das ganze ist so. Ich habe die Wohnung angeschaut da war nur der Rolladen nicht ok. Dann hat der ehemalige Vermieter mir seine Schlüssel gegeben und hat gemeint ich kann rein. Dann kam ich an und dann waren die ganzen Mängel. Übrigens, ich habe eine halbe Miete Nachlass bekommen und nun reparieren alles Handwerker auf dem Vermieter seine Kosten.

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