Mietminderung aufgrund mehrerer Baustellen

12. September 2011 Thema abonnieren
 Von 
-Rosalia-
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung aufgrund mehrerer Baustellen

Hallo,

bei mir ist folgendes Problem aufgetreten:
Seit ca. Mai gibt es bei mir in der Straße mehrere Baustellen. Ein großes Gebäude gegenüber wird komplett von innen ausgehöhlt und neu bebaut, das Gebaude links neben meinem Mietshaus wird auf die gleiche Weise neu bebaut und die komplette Straße vor meinem Haus wird aufgerissen aufgrund von Rohrarbeiten. Als ich in die Wohnung einzog, gab es noch keine Baustellen oder höchstens für eine überschaubare Zeit von wenigen Wochen.
Die Bauarbeiten beginnen morgens um 6.15 Uhr und enden Abends um 23.30 Uhr. Es werden Stahlplatten herumgeschmissen, der Schlagbohrer wird eingesetzt usw.

Nun ist meine Frage: Wieviel % Mietminderung darf ich unter diesen extremen Umständen beim Vermieter beantragen? Im Netz habe ich schon nach mehreren Prozentsätzen gesucht, aber da findet sich alles zwischen 5% und 30%. Ich würde gerne meinem Vermieter einen begründeten Prozentsatz vorlegen.

Vorab schon mal vielen Dank für Ihre Antworten.

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-- Editiert -Rosalia- am 12.09.2011 19:31

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23 Antworten
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#2
 Von 
-Rosalia-
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber ich will ihm nicht direkt mit einem Anwalt und einem Gerichtsurteil drohen. Welcher Prozentsatz wäre denn in so einem Fall halbwegs angemessen?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

Da sotewasimmer einzelfallbezogen ist, wir mandas aus einem Forum heraus nicht entscheiden können.



quote:
Die Bauarbeiten beginnen morgens um 6.15 Uhr und enden Abends um 23.30 Uhr. Es werden Stahlplatten herumgeschmissen, der Schlagbohrer wird eingesetzt usw.

Ein guter Anfang.
Vervollständige das ganze mal ...





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#4
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Da sotewasimmer einzelfallbezogen ist, wir mandas

Sehr kreativ; da muß man schon mitdenken.
:grins:



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#5
 Von 
-Rosalia-
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay. Es gibt direkt gegenüber ein ca. 10 stöckiges Gebäude. Da hängt ein riesiges Laken drüber (was beim Blick aus meinem Fenster wie ein Wolkenhimmel aussieht und ich somit auch eine schlechtere Aussicht habe). Um 6.15 geht es meistens schon mit den Geräten und dem Schlagbohrer gegenüber los. Ca. 15 Meter von der Straße sind aufgerissen, weil dort Rohrarbeiten durchgeführt werden.
Im Gebäude nebenan werden Stahlplatten oder Stahlrohre herumgeschmissen, auch schon früh am Morgen. Es gab einen Brief von der Stadt mit der Bitte um Verständnis, dass aufgrund eines großangelegten Projektes im Bahnhofsumbau die auf meiner Straße verlaufenden Rohre abgerissen werden und diese Arbeiten auch bis 23.30 Uhr dauern können. Nur dauern sie IMMER bis 23.30 Uhr. Ausführlicher kann ich es nicht beschreiben... Übrigens wache ich morgens um 6.15 Uhr immer von dem Lärm auf, auch bei geschlossenen Fenstern.

-- Editiert -Rosalia- am 12.09.2011 20:19

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#6
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
was beim Blick aus meinem Fenster wie ein Wolkenhimmel aussieht und ich somit auch eine schlechtere Aussicht habe

Erschließt sich mir jetzt nicht.
Die meisten Leute würden das für eine bessere Aussicht halten.



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#7
 Von 
-Rosalia-
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Erschließt sich mir jetzt nicht.
Die meisten Leute würden das für eine bessere Aussicht halten.


Beantwortet das jetzt meine generelle Frage? Wenn ein riesiges Laken die gesamte Aussicht versperrt, ist das nicht gerade schön. Man schaut auf ein weißes Laken von ca 30x30 m Ausmaß, das bei jedem Windhauch Geräusche macht. Aber das war jetzt eigentlich nebensächlich.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
Sehr kreativ; da muß man schon mitdenken.

Dicke Finger und Smartphone sind inkompatibel ...
:grins:





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#10
 Von 
-Rosalia-
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich sagte doch bereits, dass ich beim Einzug nicht über die Baumaßnahmen informiert worden bin.

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#12
 Von 
-Rosalia-
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Bürogebäude von gegenüber standen leer, aber da gab es jetzt keinerlei Anzeichen für umfangreiche Bauarbeiten. Nein, es war mit nichts zu rechnen.
Besteht nun die Möglichkeit, dass jemand mir im Groben einen Prozentsatz nennt?

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#14
 Von 
-Rosalia-
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
In deinem Fall gibts Keinen.
Zahl deine Miete und gut ists !



So ein Blödsinn. Bist du Jurastudent im ersten Semester, der sich daran erfreut, wenn die Menschen nicht zu einer Lösung kommen?
Ich hab genug Hinweise darauf, dass ich einen Anspruch auf Mietminderung hätte. Die Frage ist lediglich, wieviel %.


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#16
 Von 
-Rosalia-
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Von jemandem, der sich hier nicht prätentiös aufspielen muss, sondern vernünftig versucht, mit mir zusammen eine Lösung zu finden.

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#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120271 Beiträge, 39862x hilfreich)

quote:
Wenn ein riesiges Laken die gesamte Aussicht versperrt, ist das nicht gerade schön. Man schaut auf ein weißes Laken von ca 30x30 m Ausmaß, das bei jedem Windhauch Geräusche macht. Aber das war jetzt eigentlich nebensächlich.

Nein, ist es überhaupt nicht.

Die oben genannte Schilderung ist eine platte, weiße Bauplane die neben der optischen Belästigung auch eine Lärmbelästigung verursacht.


Diese Schilderung hier
quote:
Da hängt ein riesiges Laken drüber (was beim Blick aus meinem Fenster wie ein Wolkenhimmel aussieht und ich somit auch eine schlechtere Aussicht habe)

Beschreibt eine spezielle, optisch gestaltete Bauplane die keine Lärmbelästigung verursacht.
Diese sind zwar etwas teurer, sehen aber wesentlich besser aus. Die Beeinträchtigung ist um ein vielfaches geringer.



quote:
Besteht nun die Möglichkeit, dass jemand mir im Groben einen Prozentsatz nennt?

Aufgrund der widersprüchlichen Schilderungen deinerseits wird man bis jetzt keine seriösere Einschätzung als 0-50% treffen können.

Versuche es einfach mal mit 20%, eventuell ist er ja einverstanden?





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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#19
 Von 
-Rosalia-
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Die oben genannte Schilderung ist eine platte, weiße Bauplane die neben der optischen Belästigung auch eine Lärmbelästigung verursacht.


Die Bauplane ist zwar befestigt, macht aber Lärm. Vielleicht spielt das mit eine Rolle, aber der Baulärm ist wesentlich schlimmer. Ich wollte es nur hinzufügen, weil es einfach nur ein zusätzlicher, unangenehmer Faktor ist.
Es handelt sich nicht um die teuere Plane. Da ist jetzt kein Wolkenhimmel drauf abgezeichnet. Ich wollte damit nur sagen, dass es alles trüb und grau aussieht, wenn man rausguckt, weil man nur die Bauplane sieht. Ich wusste nicht, dass es da Unterschiede gibt, daher wahrscheinlich auch die vermeintlich widersprüchliche Äußerung.
20% war auch meine Überlegung. Ich werde ihn darauf ansprechen.
Danke für dein Feedback.

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-- Editiert -Rosalia- am 13.09.2011 18:30

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#21
 Von 
-Rosalia-
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Eine graue Plane dir als Ansicht vorsetzen /-hängen geht ja gar nicht.
Was erlauben die sich eigentlich ?
50% müssen da rausspringen, - mindestens !


Was für ein frustrierter Schwachkopf.
Bist du eigentlich imstande dazu, einfache Sachverhalte nachzuvollziehen oder kommst du nur hierher, um deinen Frust über deine Selbstunzufriedenheit an andere auszulassen?

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#22
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Völlig zurecht hat Rosalia drauf hingewiesen, dass es immer auf den Einzelfall ankommt. Von besonderer Bedeutung für die Bemessung der Minderung sind: Intensität und Art des Lärms, Umfang der Baustelle, Arbeitszeiten. Gerade auch den Arbeitszeiten kommt eine erhebliche Bedeutung zu, denn es ist natürlich ein unterschied üb zu „üblichen" Zeiten mit Baustellelärm zu rechnen ist, oder ob dieser auch bis spät in die Nacht, ggf. auch an den Wochenenden andauert. „Unschöne Aussicht" spielt eher keine Rolle.

Bei den geschilderten Arbeiten dürfte eine deutliche Minderung angemessen sein. Wenn Sie aber (zunächst) keine Anwälte bemühen wollen, dann suchen Sie doch eine einvernehmliche Lösung mit dem Vermieter. Hat der von sich aus etwas angeboten?
Sprechen Sie vorher auch mal mit Ihren Nachbarn. Vielleicht hat der Vermieter denen was angeboten oder vielleicht mindern die bereits in Höhe von x % und der Vermieter akzeptiert das.

Meiner Ansicht nach sind 30% angesichts der Arbeitszeiten und der Nähe zu den nicht gerade kleinen Baustellen sicherlich nicht zu viel

P.S.:
Ist man als Fragestellerin der Auffassung, manche User schreiben nur Müll, benutzt man die Ignorieren-Taste

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#23
 Von 
-Rosalia-
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Hat der von sich aus etwas angeboten?


Nein, hat er nicht, aber er ist recht kulant. Ich wollte eben nicht gleich mit dem Anwalt drohen, aber bevor ich ihm einen Vorschlag unterbreite, wollte ich eigentlich nur wissen, in welchem Rahmen die Mietminderung angemessen wäre.

Danke, Sie haben mir geholfen.

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