Hallo zusammen,
folgende Konstellation liegt vor:
Eine Wohnung in einem Neubau wird seit 01.10.2019 angemietet. Diese wurde aufgrund von fehlender Brandschutzmaßnahmen erst zum 10.10.2019 bezugsfertig. Aufgrund dessen wird eine Mietminderung von 100% gefordert.
Jedoch fällt bei der Wohnungsübergabe auf, dass die Außenwand im Wohnzimmer einige unschöne Flecken aufweißt. Beim geplanten Einzug am 11.10.2019 stellt sich heraus, dass in der betroffenen Wand ein Wasserschaden vorliegt - vermeintlich verursacht durch eine Fehlkonstruktion bei den Balkonen über der Wohnung. Somit lief wohl über längere Zeit Wasser in die Wand. Seit 17.10.2019 steht ein Bautrockner in der Wohnung, weitere Maßnahmen werden bisher nicht getroffen. Stand 20.10.2019 sind besonders an den Fußleisten weiterhin sehr feuchte Stellen, zudem wird Rost auf der Tapete sichtbar.
Welche Maßnahmen muss der Vermieter treffen; ist hierbei ein Einsatz von einem Bautrockner ausreichend? Die Wohnung ist eine 2-Zi-Wohnung mit offener Wohnküche, der Bautrockner steht im Wohnzimmer. Inwieweit kann für den Zeitraum der Feuchtigkeit in Verbindung mit Einsatz eines Bautrockners eine Mietminderung gefordert werden und in welcher Höhe?
Vielen Dank für jede Antwort.