Mietminderung bei Feuchtigkeit/Schimmel

17. März 2008 Thema abonnieren
 Von 
Filamaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung bei Feuchtigkeit/Schimmel

Hallo,

Ich wohne jetzt seid ca. einem Jahr bei meiner Vermieterin im Haus im Erdgeschoss in einer 52 cm 2 großen Wohnung.
Jetzt habe ich seid ca. 2 Monaten (Anfang Januar) Feuchtigkeit in einer Wohnzimmerwand in meiner Wohnung.
Diese Feuchtigkeit stammt aus dem Keller des Hauses, in dem ich zur Miete wohne. (Das Haus ist ein Altbau und leider sehr renovierungsbedürftig (Risse in den Außenwänden durch Bergbau), wöfür meine Vermieterin leider kein Geld hat.)

Mit meiner Vermieterin habe ich natürlich schon darüber gesprochen. Sie sagt, dass sie da nicht viel machen kann und mir die Wand schon neu tapezieren würde. Die Versicherung würde auch bei Feuchtigkeit nicht für den Schaden aufkommen. Lach!

Jetzt hat sich unten an der Wand entlang bereits durch die Feuchtigkeit Schimmel gebildet. Das Einzige, was ich erst mal tun sollte, laut meiner Vermieterin, wäre gut zu heizen und wieder zu lüften.

Kann ich ihr jetzt eine Frist zur Beseitigung einräumen?
Habe ich ein Recht auf Mietminderung?
Ich habe gehört, dass man bei Schimmel in der Wohnung einen Betrag von der Kaltmiete abziehen kann!?
Oder muss ich hierfür erst in einen Mieterschutzbund eintreten?

Wäre schön, wenn mir geholfen werden könnte.
Liebe Grüße, Filamaus

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Na ja, Bernie,

Habe gar nicht gewußt, dass Menschen in eine 52 Quadratzentimeter kleine Wohnung passen.

Auch Zwerge haben mal klein angefangen.

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#3
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Die VM wurde auf den Mangel hingewiesen, hat nicht gehandelt, und wenn der Schimmel tatsächlich von der Feuchtigkeit im Keller verursacht wird, nicht von Dir (von wegen falschem Lüften), dann kannst Du die Miete mindern.

Die Mietminderung braucht nicht zusätzlich angekündigt werden, da Du ja der VM den Mangel bereits gemeldet hast und sie nicht reagiert hat. Du könntest von der Kaltmiete z.B. 10% abziehen und darauf hoffen, dass die VM dann merkt, dass es Dir ernst ist und sie sich lieber bald mal darum kümmert. Du darfst so lange mindern, bis der Mangel behoben ist. Die VM darf Dir nicht kündigen, weil Du die Miete gemindert hast, es sei denn, der Mangel wurde von Dir selbst verursacht.

Um die Miete mindern zu können musst Du nicht in den Mieterbund eintreten.

Eine Frist zur Beseitigung musst Du ihr nicht einräumen. Du hast es ihr gemeldet, sie hat nichts getan, und der Schaden wird größer. Eine schriftliche Meldung über den Mangel wäre ratsam, bevor Du die Miete minderst, damit sie nicht später sagen kann, Du hättest ihr nichts gemeldet ;)

Da die VM anscheinend Geldprobleme hat wäre es meiner Meinung nach ratsam, zu kündigen und eine andere Wohnung zu finden. Ich würde lieber auf Mietminderung verzichten und stattdessen ohne Schimmel leben, aber das musst Du wissen. Du könntest normal kündigen und die letzten Monate, die Du Miete zahlen musst, mindern.

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#4
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ersatzvornahme...?

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#6
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ach so... Na, es gibt 2 Möglichkeiten

1. Mangel melden und Frist setzen. Wenn Frist verstrichen ist, Firma kommen lassen und Mangel auf Kosten des VM reparieren lassen. Erstes Problem ist dann, dass der VM meint, man hätte eine zu teure Firma genommen, und er zahlt nur einen Teil der Rechnung. Zweites Problem ist, wenn es sich um etwas sehr Aufwendiges handelt wie es hier wahrscheinlich der Fall ist. Wenn es sich z.B. um ein Fenster handelt, in dem es rein regnet, würde ich das wohl so machen, aber mit Sicherheit nicht, wenn Feuchtigkeit in den Wänden gezogen ist.

2. Damit man gar nicht erst Handwerker selbst beauftragen und somit später seinem Geld hinterher rennen muss (vorausgesetzt es handelt sich nicht um einen Notfall). Mangel melden, und wenn VM nichts unternimmt, Miete mindern, aber die Höhe der Minderung eben nicht unrealistisch hoch ansetzen.

Ich tendiere aus Sicherheitsgründen zur zweiten Variante. Das erspart mir unnötige Diskussionen, warum ich eine Fachfirma beauftragt habe und warum das jetzt so teuer sein musste, etc. So ist es klar: Mangel ohne mein Verschulden da, VM tut nichts, also mindere ich, bis er sich rührt, um seine volle Miete wieder zu bekommen. Bei Mängel, die ich finanziell vertreten kann würde ich vielleicht Variante 1 nehmen, damit der Schaden schneller behoben wird, aber dann muss ich auch damit rechnen, dass ich mein Geld nicht in voller Höhe vom VM zurück bekomme ;)

Mal abgesehen davon handelt es sich hier um keine normale Reparaturmaßnahme, sondern um einen Schaden, den der Eigentümer selbst in Auftrag geben muss. Ich kann doch als Mieter nicht entscheiden müssen, dass eine Baufirma antanzt, um umfangreiche Arbeiten durchzuführen :)

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#8
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Ganau... Und damit sollte ein Mieter nichts zu tun haben müssen.

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#10
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#11
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Sag mal, Bernie,

Das Haus ist ein Altbau und leider sehr renovierungsbedürftig (Risse in den Außenwänden durch Bergbau

Bekommt man als Mieter eigentlich so einfach eine Abrißgenehmigung ?

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#12
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ein Mieter kann das Grundbuch einsehen?

Na dann, viel Spass.

Mietminderung kann auch von der Warmmiete vorgenommen werden.

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#13
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

In einem Bergbaugebiet kann das mitunter die beste Lösung sein.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

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#16
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

Für Abriß und Neubau auf Kosten der V bekommt M nie eine Erlaubnis.

Na, das wäre doch mal eine Aufgabe/Herausforderung für Dich.
So schnell gibst Du doch sonst nicht auf.

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#17
 Von 
bernmuel
Status:
Praktikant
(698 Beiträge, 214x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Filamaus
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey zusammen...

Vielen lieben Dank für die ganzen lieben Antworten...
Ja genau, jeder fängt mal klein an :-)!!!

Habe meiner Vermieterin jetzt einen Brief zukommen lassen, in dem unter anderem steht dass ich ihr die Miete erst mal um 10 % kürzen werde, bis sie endlich was unternehmen wird.
Nebenbei schaue ich mich natürlich nach einer neuen Wohnung um, denn ein Altbau, der nicht saniert wird und was weiß ich noch alles..., in dem möchte ich auch nicht auf Dauer, zumindest nicht mit Schimmel und Feuchtigkeit, wohnen bleiben!!!

Danke und liebe Grüße!
Mal sehen, ob sich was tut!!!! :???:

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