Mietminderung bei Mangel an Heizung gerechtfertigt?

7. Oktober 2020 Thema abonnieren
 Von 
Oesianer
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 106x hilfreich)
Mietminderung bei Mangel an Heizung gerechtfertigt?

Mieter hat folgendes Problem: Der Vermieter hatte im Juli die Heizungsanlage von Gas auf Wasser umbauen lassen. Der gesamte Umbau sollte "max. 2 Wochen" dauern. Doch bis heute ist die Heizungsanlage nicht in Ordnung. Sprich, die Heizung wird nicht richtig warm. Man muss das Heizkörperventil auf 5 hochdrehen, damit die Heizkörper überhaupt warm werden. Bei einer "3" sind die gerade mal etwas lauwarm und dann noch nicht mal bei allen. Monteur war zwar da, die Anlage zu entlüften, aber geändert hat sich nichts. Nun die Frage vom Mieter: Soll er dem Vermieter eine Frist zu Behebung setzen (in dem Fall - eine Immobilienfirma als Vertreter) und nach nicht befolgen kann er dann eine Mietminderung von der Grundmiete durchsetzen? Vermieter verlang jetzt schon einen Aufschlag von 70 € monatlich auf die Miete. Der Mieter sieht da einen Mangel an einer Gebrauchssache. Vielen Dank!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bugman
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 37x hilfreich)

Also ob du die Heizung auf 3 oder 5 hoch drehen musst, damit die Wohnung warm wird ist grundsätzlich erst einmal irrelevant. Relevant ist, ob die Wohnung auf ein angemessenes Maß temperiert werden kann. Das heißt, dass in der Regel vom 1. Oktober bis 30. April eine Mindesttemperatur in der Wohnung zwischen 20 und 22 Grad Celsius erreichbar sein muss.

Ist das nicht der Fall hast du die Möglichkeit der Mietminderung. Hierzu sollteste du deinen Vermieter (in Vertretung ggf. die Hausverwaltung) schriftlich mit Zustellungsnachweis zur Behebung des Mangels innerhalb einer Frist von 14 Tagen auffordern und eine Mietminderung ankündigen.

Meine Meinung nach darf die Umlage aufgrund der Modernisierungsmaßnahme erst dann erfolgen wenn die Heizungsanlage vollständig installiert wurde (und sie funktioniert).

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#2
 Von 
Oesianer
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 106x hilfreich)

Vielen Dank erst einmal für die Info! Ich werde es dem Mieter so übermitteln. Sicherlich wird er dann ein "Temperaturprotokoll" führen müssen, um nachzuweisen, wie warm die Wohnung geworden ist. Ich sollte noch ausrichten, dass die "3" bei ihm die Heizkörper nur im oberen Drittel leicht lauwarm werden und er voll das Ventil aufdrehen muss, damit der Heizkörper überhaupt vollständig warm wird.
MfG

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Oesianer):
Der Vermieter hatte im Juli die Heizungsanlage von Gas auf Wasser umbauen lassen.

Kann man mit Wasser heizen?
Wird die Wohnung ausreichend warm?
Wurde die Modernisierungserhöhung ausreichend angekündigt, und ist es tatsächlich eine Modernisierung?

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#4
 Von 
Oesianer
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 106x hilfreich)

Moin! Mit Strom wird das Wasser aufgeheizt, ja. Und damit heizt man halt die Wohnung ;-). Leider wird die Wohnung nicht ausreichend warm. Angekündigt wurde sie rechtzeitig. Allerdings zog sich der Umbau über mehr als 2 Monate hin. Ob man das als Modernisierung bezeichnen kann, weiß ich nicht. Er hat eine völlig intakte Gasheizug rausreißen lassen. Selbst die Werte waren lt. Schornsteinfeger absolut in Ordnung.

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4550 Beiträge, 550x hilfreich)

Fernwärme?

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Zitat (von Oesianer):
Soll er dem Vermieter eine Frist zu Behebung setzen (in dem Fall - eine Immobilienfirma als Vertreter) und nach nicht befolgen kann er dann eine Mietminderung von der Grundmiete durchsetzen?
Ja. Von der Warmmiete...Ab dem Tag des aufgetretenen Mangels.
Zitat (von Oesianer):
und er voll das Ventil aufdrehen muss, damit der Heizkörper überhaupt vollständig warm wird.
Der Mieter soll die Raumtemperatur messen, nicht die Wärme der Heizkörper.

Wie viele Mieter betrifft das im Haus?
Soll der 70,- Aufschlag für die andere Heizung sein/Modernisierung? Oder eine Mieterhöhung *aus Lust*?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Oesianer
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 106x hilfreich)

Servus!
Das betrifft in dem Haus 5 Mieter. Dazu kommt das Nachbarhaus (in dem die Heizung installiert wurde), mit 4 Mieter.
Nee, das ist schon klar, dass die Raumtemperatur gemessen werden soll. Ist momentan bei den schwankenden Außentemperaturen schwierig.
Aus "Lust" würde ich persönlich die Mieterhöhung nicht sagen. Muss man wohl mal die Aufrechnung sich zu Rate ziehen, nach welchen Kriterierien dies 70 € erfolgt sind?
###Soweit ich es kenne, darf wohl eine Mietminderung nur von der Grundmiete; also nicht der Warmmiete erfolgen. Oder?

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Oesianer):
Ist momentan bei den schwankenden Außentemperaturen schwierig.

Nicht mal ansatzweise. Wo soll da die Schwierigkeit liegen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Oesianer
Status:
Beginner
(104 Beiträge, 106x hilfreich)

Moin! Na dass die Raumtemperatur auf Grund der fast täglich wechselnden Wetterlage sich ändert. Ist es draußen durch die Sonne recht warm, erhöht sich auch logischwerweise die Raumtemperatur. Und bei miesem Regenwetter geht es halt runter, oder?

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#10
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1378x hilfreich)
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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31979 Beiträge, 5629x hilfreich)

Der Mieter soll die Heizkörper voll aufdrehen und die Raumtemperatur messen.
Er will drinnen 20-22 °C. Kann auch mal mehr sein, wenn die Sonne scheint.
Der Mieter soll die anderen Mieter fragen, ob sie gleiche/ähnliche Probleme haben.

Zitat (von Oesianer):
Aus "Lust" würde ich persönlich die Mieterhöhung nicht sagen.
Wieso du persönlich? Womit wurde der Aufschlag begründet--- hatte ich gefragt. Also wofür will er 70,- mehr haben?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39745x hilfreich)

Zitat (von Oesianer):
Na dass die Raumtemperatur auf Grund der fast täglich wechselnden Wetterlage sich ändert. Ist es draußen durch die Sonne recht warm, erhöht sich auch logischwerweise die Raumtemperatur. Und bei miesem Regenwetter geht es halt runter, oder?

Ja und? Das ist dann doch jeden Tag so?



Zitat (von Anami):
Der Mieter soll die Heizkörper voll aufdrehen und die Raumtemperatur messen.

Derzeit nicht wirklich sinnführend, das wird er machen müssen wenn es draußen wirklich mal kalt ist.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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