Mietminderung bei Ruhestörung wieviel?

31. März 2011 Thema abonnieren
 Von 
blackeagle1075
Status:
Beginner
(68 Beiträge, 22x hilfreich)
Mietminderung bei Ruhestörung wieviel?

Hallo

Ich habe folgendes Problem. Ich wohne in einen Haus, was wo anscheinend in den 50er 60er jahren gebaut wurde.
Leider sind da auch die Wände zum Teil ziemlich hellhörig.

Jetzt haben wir dazu probleme mit unseren Untermieter. Er schaut weit nach 22 Uhr ziemlich laut Fernsehen oder hört laut Musik. Der Raum ist nicht genau unter uns, sondern ein Nachbarraum, wo er aber den Fernseher und Heimkinosystem an der Wand zu unseren Schlafzimmer stehen hat, was sich oben drüber befindet.
Wir haben den Untermieter schon paar mal gesagt, das er leiser machen soll, was er zum Teil auch gemacht hat. In den letzten Wochen mehren sich aber wieder die Vorfälle, wo man sogar die Bässe von der Heimkinoanlage oben spürt und das auch mitten in der Nacht. Ich habe dazu auch meinen Verwalter geschrieben. Er hat gesagt, das er sich darum kümmert und um Einhaltung der Ruhezeiten bittet.
Naja so 2-3 Tage ging es gut und nun geht es wieder los.
Mein Verwalter hat zwar gesagt, das ich mich melden soll, wenn es wieder Probleme gibt. Das habe ich auch getan, aber das interessiert den Untermieter nicht. Er macht munter weiter.

Jetzt meine Frage. Kann ich den Verwalter eine Frist setzen zum lösen des Problems und wenn es nicht gelöst werden kann, das ich die Mieter mindere? Wie hoch kann die Minderung angesetzt werden?
Sowas sollte bestimmt schriftlich gemacht werden und nicht per Mail oder?

Ich sage schon mal Danke im Voraus für die Hilfe.
Ich hoffe es gibt eine Lösung zu den Problem, denn mittlerweile ist die Nacht keine Erholung mehr, wenn man ständig die Bässe unten spürt und man mit Gehörschutz auch nicht so gut schlafen kann.

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2 Antworten
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#1
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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