Mietminderung bei Ruhestörung/Hausfrieden

12. August 2014 Thema abonnieren
 Von 
Manni1984
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 55x hilfreich)
Mietminderung bei Ruhestörung/Hausfrieden

Hallo liebe Rechtler,

folgende Situation,

Ein Haus, 2 Mietparteien. In der oberen Etage wohnte bei Einzug ein friedliches Paar, nun hat Ihn seine Frau verlassen und sein Bruder ist zugezogen. Beide sind Methadon abhängig, der einen permanenten Stark alkoholisiert, der andere steht permanent unter Drogen. Des Weiteren gibt es noch einen Besucher der vom Vermieter ein Hausverbot erteilt bekommen hat, welches er ignoriert. Geschlafen wird tagsüber nachts ist Party angesagt, jede Nacht von 23-04 Uhr, ein Schlafen in der unteren Etage ist kaum möglich. 3 x die Woche wird die Polizei gerufen, welche auch nichts machen kann vorgestern wurden um 00 Uhr Knallkörper aus dem Fenster geschmissen, als die Nachbarn daraufhin die Polizei rufte, ist diese mit 3 Streifenwagen ausgerückt (verdacht auf Schusswaffe). Heute Nacht wurde in die Garage eingebrochen und ein Fahrrad „ausgeliehen" worauf der erneut gerufene Polizist meinte, ausleihen ist keine Straftat.
Weder die untere Partei noch der Vermieter kann mit diesen Leuten reden. Nachdem sich das Paar getrennt hatte, wurde gekündigt, und die untere Etage hat sich drauf eingelassen, die Zeit abzuwarten, nun sind 3 Monate vergangen, nach kurzer Rücksprache hat der Vermieter den Mietern oben eingeräumt, bis Januar dort Wohnen zu bleiben, und hat mit dem Amt geregelt, das die Miete weiter gezahlt wird.
Darf der untere Mieter nun die Miete kürzen wegen permanenter Ruhestörung? Und wenn nach um wieviel Prozent bezogen auf welchen §?

Kurz zur Info
Die Partein sind Verwandt
Die Ruhestörung hält nun ca. 5 Monate an.


Vielen Dank für eure Hilfe

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Klar kannst du. Führe ein Lärmprotokoll, in dem du Datum, Uhrzeit und die Art der Belästigung auflistest und dann mindere.

Bezüglich des Fahrrads wundert mich, wieso ein Einbruch keine Straftat ist, außerdem hätte ich eher einen Diebstahl angezeigt. Oder ist es wiedergebracht worden?

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32869 Beiträge, 17264x hilfreich)

Heute Nacht wurde in die Garage eingebrochen und ein Fahrrad „ausgeliehen" worauf der erneut gerufene Polizist meinte, ausleihen ist keine Straftat. Da irrt er allerdings: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__248b.html Und dazu kommt natürlich noch die Sachbeschädigung durch das Aufbrechen.
Bezüglich des Fahrrads wundert mich, wieso ein Einbruch keine Straftat ist, außerdem hätte ich eher einen Diebstahl angezeigt. Ein Einbruch ist ein Diebstahl, nur halt kein einfacher mehr, sondern schwerer Diebstahl: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__243.html

-----------------
" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich weiß das. Ich meinte, warum die Polizei das nicht als Straftat ansieht, wundert mich.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Manni1984
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 55x hilfreich)

Nun die Polizei ist nicht mehr so engagiert, immerhin sind die wöchentlich bei den Nachbarn oben, um wieviel Prozent dürfen wir denn die Miete kürzen?

Ein Lärmprotokoll führen wir schon.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Das kannst nur du als Betroffener beurteilen. Googel mal nach Mietminderungstabelle, gehe dort zum Punkt Lärm und schau was zutrifft.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Nun die Polizei ist nicht mehr so engagiert, immerhin sind die wöchentlich bei den Nachbarn oben


Erstens kann man das eskalieren, also den jeweiligen Vorgesetzten auf der Wache holen lassen, wenn sich ein Polizist weigert, eine Strafanzeige aufzunehmen, wie es seine Pflicht ist.

Zweitens kann man das auch gegenüber der Staatsanwaltschaft tun, da wird sich die Polizei schwer tun, zu behaupten, eine offenkundige Straftat sei gar keine, deswegen habe man keine Lust, zu ermitteln.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Manni1984
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 55x hilfreich)

Sehr geehrter Herr Vermieter,

leider musste ich feststellen, dass Sie nicht wie vereinbart das Mietverhältnis des Mieter ABC auslaufen lassen, sondern es bis zum Januar 2015 verlängert haben, daher sehe ich mich gezwungen, eine Mitminderung in Höhe von 40 % der Kaltmiete ab dem 01.09.2014 vorzunehmen.

Begründung:
Permanente Lärmbelästigung durch die Mietpartei ABC, vorwiegend nachts.

Einbrüche/Diebstähle innerhalb des Hauses durch die Mietpartei ABC bzw. dessen Besuchers die trotz Hausverbot sich permanent in Wohnung aufhalten.

Permanente Polizeieinsätze vor der Tür für die Mietpartei ABC.

Unsachgemäße Müllentsorgung aus der oberen Wohnung, sodass sich schon die Nachbarn (Frau XYZ) beschweren. (Fenster auf, Müllsack raus, bis wir uns bemühen den Müll zu entfernen).

Nicht reinigen des Eingangsbereiches/Wohnungstür der oberen Mietpartei.

Gefährdung des leibliches Wohls, Sie selber haben Angst vor den Mieter und wissen das diese eine hohe Gewaltbereitschaft mit bringen. Hinzu kommt das permanente einnehmen von BTMs.

Hinzu kommen noch div. Kleinigkeiten, u.a.
Nicht Herausgabe der im vorherigen Mietverhältnis erlaubten Nutzung des Schuppens.

Unfreiwillige Übernahme von Mäharbeiten der oberen Wohnung (teilweise gemeinsam genutzter Garten)


Wäre das so von der Form her richtig? Ich habe hier mal das höstmaß an Minderung von 40 % genommen, ist dies zu Hoch?

Viele Grüße und Dank

Manni




-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ja, ich denke, 40 % sind weit überzogen. 20 % wären realistischer. Wobei i.d.R. von der Warmmiete gemindert wird.

Was hat es hiermit auf sich?

quote:
Nicht Herausgabe der im vorherigen Mietverhältnis erlaubten Nutzung des Schuppens.


Zum einen sprichst du von "vorherigem" Mietverhältnis, zum anderen von "Nutzung". Ist die Nutzung denn auch im aktuellen Mietverhältnis vereinbart? Außerdem kann eine Nutzung durchaus auch wieder entzogen werden.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Einbrüche/Diebstähle innerhalb des Hauses durch die Mietpartei ABC bzw. dessen Besuchers die trotz Hausverbot sich permanent in Wohnung aufhalten.


Läßt sich das im Streitfall auch beweisen? Im Eingangsposting lese ich zwar massig Vorwürfe an ABC, aber keine Hinweise, wie du das beweisen willst.

Ein "im Keller wurde eingebrochen und ich glaube, das waren ABC" reicht nicht für eine Mietminderung.

"Permanente Polizeieinsätze" auch nicht, dazu müßten diese schon berechtigt gewesen sein.

Ich will damit nur sagen, wenn man eine Mietminderung unsauber formuliert, hat der Anwalt des VM damit ein Freudenfest.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Moderator15
Status:
Beginner
(125 Beiträge, 82x hilfreich)

quote:
Wäre das so von der Form her richtig?

Das geht zu sehr in die Richtung Rechtsberatung im Einzelfall.
Dies ist in diesem Forum nicht gestattet.
Bitte Forenregeln beachten.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Manni1984
Status:
Beginner
(131 Beiträge, 55x hilfreich)

quote:
Zum einen sprichst du von "vorherigem" Mietverhältnis, zum anderen von "Nutzung". Ist die Nutzung denn auch im aktuellen Mietverhältnis vereinbart? Außerdem kann eine Nutzung durchaus auch wieder entzogen werden.


Zuerst wohnte dort meine Lebensgefährtin und ich, dort haben wir gesagt, das die Mieter von oben den Shoppen weiter nutzen dürfen (dies taten sie aus dem voherigen Mietverhältniss)
Nach der Trennung von meiner Freundin zogen meine Eltern ein, es kam zu einem neuen Mietvertrag, die Shoppennutzung war mündlich, daraufhin forderte der Vermieter und ich die Räumung des Shoppens, sogar schriftlich. Dies wurde einfach ignoriert.


quote:
Läßt sich das im Streitfall auch beweisen? Im Eingangsposting lese ich zwar massig Vorwürfe an ABC, aber keine Hinweise, wie du das beweisen willst.

Ein "im Keller wurde eingebrochen und ich glaube, das waren ABC" reicht nicht für eine Mietminderung.

"Permanente Polizeieinsätze" auch nicht, dazu müßten diese schon berechtigt gewesen sein.

Ich will damit nur sagen, wenn man eine Mietminderung unsauber formuliert, hat der Anwalt des VM damit ein Freudenfest.


Sowohl die Nachbarn als auch die Polizei haben das Dokumentiert. Hinzu kommt ein Lärmprotokoll.

Die Garage wurde aufgebrochen, das Fahrad entwendet und wiedergebracht, vor der Polizei sagte der "wiederbringer" aus, das Herr XYZ von oben ihn damit beauftragt hat.

quote:
quote:Wäre das so von der Form her richtig?


Das geht zu sehr in die Richtung Rechtsberatung im Einzelfall.
Dies ist in diesem Forum nicht gestattet.
Bitte Forenregeln beachten.


Entschuldigung bitte.

Vielen Dank Manni


-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
NinaONina
Status:
Lehrling
(1504 Beiträge, 1226x hilfreich)

quote:
Die Garage wurde aufgebrochen, das Fahrad entwendet und wiedergebracht, vor der Polizei sagte der "wiederbringer" aus, das Herr XYZ von oben ihn damit beauftragt hat.


Da würde ich mich als VM aber nicht drauf einlassen, eine Mietminderung auf die unbestätigte Aussage eines noch nicht mal verurteilten Straftäters zu stützen. Ich nenne sowas Hörensagen.

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.790 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen