Mietminderung bei Schimmel - Um wieviel % kann man mindern?

4. März 2005 Thema abonnieren
 Von 
XRauschi
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung bei Schimmel - Um wieviel % kann man mindern?

Hallo Zusammen,

seid geraumer Zeit haben wir Schimmel im Schlafzimmer, Kinderzimmer und Wohnzimmer.

Haben im Januar den VM informiert ohne Reaktion, haben ende Feb. nachgefragt und um pers. Gespräch gebeten. Mit der Reaktion das ein Architekt unsere Wohnung begutachtet hat und einen Baumangerl feststellte. Der VM hat sich nicht sehen lassen.

Da ich Glaube, das die Mängelbeseitigung noch auf sich warten lässt möchte ich den VM mit einer Mietminderung in Verzug setzen.

Um wieviel % kann man die Miete mindern und wie gehe ich am besten vor ?

Gruß XRauschi

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
RA Dirk J. Lamottke
Status:
Schüler
(203 Beiträge, 61x hilfreich)

die Praxis der Gerichte zur Mietminderung bei Schimmel ist unterschiedlich, so dass es hier keine allgemeingültige Antwort gibt. Nach meiner Ansicht dürfte eine Minderung von 10 bis 20 Prozent okay sein. Zur Vorgehensweise: Ich kann jetzt keine "Gebrauchsanleitung Mietminderung" schreiben. Nur soviel: Dem Vermieter mitteilen, dass man die Miete um X Prozent wegen (genaue Bezeichnung des Mangels, hier Schimmel, angeben in welchem Zimmer) mindert. Des weiteren sollte der Vermieter aufgefordert werden, den Mangel bis spätestens (angemessene Frist) zu beseitigen. Das Kind würde ich im Kinderzimmer übrigens nicht mehr schlafen lassen, so lange der Schillem nicht beseitigt ist. Es gibt Schimmelpilzsporen die toxisch und lungengängig sind und zu Gesundheitsschäden führen können.

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