Mietminderung bei Schimmel - Ist eine vorherige Fristsetzung zwingend erforderlich?

6. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
SasJanSam
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung bei Schimmel - Ist eine vorherige Fristsetzung zwingend erforderlich?

Hallo,

ich habe im Wohnzimmer und in der Küche Schimmel. Kann man ab sofort bis zur Beseitigung des Mangels eine Mietminderung nehmen. Ist eine vorherige Fristsetzung zwingend erforderlich?

In der Küche wurde es vor 2-3 Monaten bereits beseitigt, allerdings fängt es drumherum erneut an zu Schimmeln, die eigentliche Ursache wurde lt. Aussage eines Freundes (vom Beruf Bauleiter)nicht bekämmpft, die haben das einfach mit Styropeur (vorher mit Ethanol)behandelt. Logisch da braucht der Schimmel länger sich "durchzukämpfen" meinte er!

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Bevor du die Miete minderst, muss der VM die Chance haben, Abhilfe zu schaffen: Also anschreiben, Mängel nennen und eine angemessene Frist setzen - ebenfalls wieder die Mängel in der Küche nennen.

Akzeptieren musst du das als Mieter nicht und ich gehe mal davon aus, dass der Schimmel nicht an deinem Lüftungsverhalten liegt (obwohl sich bei dir sicher noch blochschrats, blockwarts, mortingahls und hannibälle melden, die dir genau das unterstellen wollen - aber die sind VM-lastig - also nicht irritieren lassen).

Hier und im Internet ist soviel zum Thema Schimmel geschrieben worden, dass du sicher nützliche Infos findest.

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#2
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

mortingahls

Wer ist das denn schon wieder ?

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#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...obwohl sich bei dir sicher noch blochschrats, blockwarts, mortingahls und hannibälle melden, die dir genau das unterstellen wollen - aber die sind VM-lastig...

und die dedelfs?


...Bevor du die Miete minderst, muss der VM die Chance haben, Abhilfe zu schaffen: Also anschreiben, Mängel nennen und eine angemessene Frist setzen...

Quatsch

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#4
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Das stimmt doch gar nicht!

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#6
 Von 
Morthingale
Status:
Master
(4838 Beiträge, 540x hilfreich)

HeHe, das verwechselt Du jetzt wieder mit fristloser Kündigung.
Bist ja auch ein großer Verwechsler.

:grins:

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#7
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

und was für einer.

Halbwahrheitenverbreiter

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Ich verwechsel nichts, hier was zum lernen.
(Kurzform: Ohne Mängelanzeige keine Minderung. Fristsetzung an den VM gehört zur guten Form.)

Mietminderung
Eine Wohnung wird wegen ihres speziellen Wohnwerts gemietet und der Vermieter ist verpflichtet, diesen Wohnwert zu erhalten. Entsteht ein Mangel, der ihn verringert, dann ist die Miete automatisch solange gemindert, bis der ursprüngliche Wohnwert wiederhergestellt ist. Voraussetzung ist dabei immer, dass die Mieter/innen den Mangel nicht schuldhaft selbst verursacht haben.

Allerdings kann das Mietminderungsrecht ausgeschlossen sein, wenn die Mieter/innen den Mangel bei Vertragsabschluss kannten und sie die Wohnung nicht unter Vorbehalt angenommen haben oder ihnen der Mangel wegen grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben ist.

<B>Bei einem Mangel, der erst nach Vertragsabschluss auftritt, wird das Minderungsrecht verwirkt, wenn die Mieter/innen den Vermieter nicht unverzüglich in Kenntnis setzen.</B> Haben sie dies aber getan, dann sind sie berechtigt, vom Zeitpunkt ihrer Mitteilung bis zur Beseitigung des Mangels den Teil von der Miete abzuziehen,

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#9
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Endu, was hat das damit zu tun?

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#10
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Lesen, einfach immer wieder lesen, vielleicht fällt dann der Cent.

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#11
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

So, ich muss jetzt weg und
@Sasjansam:
Lass dich nicht irritieren, die angekündigten Gestalten haben sich ja bereits teilweise eingefunden..... :grins:

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#12
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Mietrecht - Minderung

Was der Mieter tun muss!
Zwar spricht das Gesetz im Falle eines beeinträchtigenden Mangels von einer automatischen Minderung .

Doch einen kleinen Teil muss der Mieter schon tun: er muss den Vermieter den Mangel anzeigen und ihn auffordern, diesen zu beseitigen.

Die Kürzung der Miete selbst muss nicht angekündigt werden. Haben Sie den Mangel angezeigt, können Sie die Miete selbständig ohne Fristsetzung oder dergleichen mindern.

Lernen hilft, vielleicht bleibt dann mal ein Cent hängen, Endu

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-1638
Status:
Schüler
(204 Beiträge, 16x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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