Hallo!
In meinem Bad schimmelt die Wand, da ich ein Wannenbad habe und die Wand dahinter nur normal Tapeziert ist und das Wasser beim Duschen dort einzieht.
Fällt das unter die Obhutspflicht des Mieters, oder kann ich diesen Zustand als Mietminderungsgrund geltend machen?
Mietminderung bei Schimmel im Bad
23. Januar 2006
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Frage vom 23. Januar 2006 | 13:17
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung bei Schimmel im Bad
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#1
Antwort vom 23. Januar 2006 | 13:24
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 12x hilfreich)
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#2
Antwort vom 23. Januar 2006 | 13:33
Von
Status: Lehrling (1905 Beiträge, 272x hilfreich)
FAKE
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#3
Antwort vom 23. Januar 2006 | 13:34
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 12x hilfreich)
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#4
Antwort vom 23. Januar 2006 | 13:43
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Was soll dass heissen? Fake und EFAK???
#5
Antwort vom 23. Januar 2006 | 13:45
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 12x hilfreich)
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#6
Antwort vom 23. Januar 2006 | 13:48
Von
Status: Lehrling (1137 Beiträge, 266x hilfreich)
@Durchlauferhitzer
sie haben seit 2? jahren kein warmes wasser, schimmel im bad und undichte fenster. wie wäre es mit ner neuen wohnung?:-)
#7
Antwort vom 23. Januar 2006 | 13:50
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 12x hilfreich)
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#8
Antwort vom 23. Januar 2006 | 13:56
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Danke für Eure Hilfe
#9
Antwort vom 23. Januar 2006 | 14:04
Von
Status: Beginner (78 Beiträge, 12x hilfreich)
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