Mietminderung bei Schimmel und Feuchtigkeit?

23. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Lindoo
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung bei Schimmel und Feuchtigkeit?

hallihallo,

ich habe folgendes problem, bei mir in der wohnung hat sich in sehr kurzer zeit weißer, pelziger und schwarzer schimmel gebildet. ein verschulden meinerseits schließe ich aus, da ich ordungsgemäß heize und lüfte.
meine wäsche trockne ich nicht bei mir in der wohnung. das problem is den vermietern schon länger bekannt. laut einiger vormieter. und feuchtigkeit habe ich auch. sprich meine klamotten sind sehr klamm, ich muss sie vor dem anziehen erst auf die heizung legen. und nässe tritt bei mir in die Wonstube ein, aufgrund defekter islierung an der dichtung meiner kompletten fenster und balkonfront.

so nun meine eigentliche frage ist, kann ich die nässe und feuchtigkeit auch bei einer mietminderung einbringen? ich weiß, dass man bei schimmelbefall wegen schlechter dämmung/isolierung 20% bekommt.....

würded mich freuen, wenn jemand antwortet...

viele liebe grüße

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6 Antworten
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#1
 Von 
guest-12325.01.2010 15:05:00
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Zunächst muß der Vermieter schriftlich unter Fristsetzung zur Mängelbeseitigung aufgefordert werden ggf. schon mit der Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf eine Mietminderung vornehmen zu wollen.

Wieviel es wofür gibt, ist von Gericht zu Gericht verschieden. Da die Sache förmlich nach Ärger riecht - und zwar in erster Linie für den Vermieter - würde ich nach Fristablauf die Beauftragung eines Fachanwaltes für Mietrecht in Erwägung ziehen.

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#3
 Von 
Lindoo
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

das darf man sich so vorstellen, dass in regelmäßigen abständen stoßlüfte...

und wegen den 20 prozent, ich weiß es weil das bei uns im haus kein einzelfall ist und nachbarn von mir das selbe problem mit dem schimmel hatten und 20% bekommen haben ;)



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#4
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

20 % gerichtlich ausgeurteilt bei gleicher Wohnungsgröße und gleichen Feuchtigkeitserscheinungen? Abzustellen ist bei der Berechnung auch, ob die Wohnung so eigentlich noch nutzbar ist (das mit der Kleidung vorwärmen müssen finde ich äußerst bedenklich).
Wenn die 20 % vom Vermieter geboten wurden, wäre ich vorsichtig.

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#5
 Von 
Lindoo
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)

@rosenquarz

habe meiner meiner vermieterin am letzten sonntag eine mail mit fotos und genauer beschreibung geschickt. bis heute kam keine antwort und grundessen, werde ich ihr im laufe des tages noch eine weitere mail schicken mit einer frist bis 29.1.10 sich drüm zu kümmern ansonsten würde ich die mietminderung durchsetzen. oder bin ich da jetzt zu voreilig? bei meinen nachbarn ist es auch so gelaufe.

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#6
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Eine Mail ist vielleicht nicht unbedingt geschickt. Wer weiß, ob der PC funktioniert oder sonstwas.... Sollte sie im Urlaub sein, müsste sie für eine Vertretung gesorgt haben. Würde also lieber den guten, alten Brief als Einwurf-Einschreiben wählen und eher eine Frist von zehn Tagen (also bis zum ....Februar) setzen. Immerhin soll sie sich nicht nur "kümmern", sondern den Mangel bis dahin beheben.

Da die Februar-Miete bis dahin aber fällig werden wird, würde ich auf jeden Fall schreiben, daß die Zahlung unter VORBEHALT erfolgt.

Das Problem bei Mietminderungen ist gerne, daß der Vermieter sich dagegen schon ´mal zur Wehr setzt und den Mieter auf Zahlung in Anspruch nimmt. Manche versuchen sogar zu kündigen, wenn sich die Summe auf zwei Monatsmieten beläuft. Deshalb wäre ich immer vorsichtig, auf eigene Faust damit zu hantieren.

Wie ist die Geschichte eigentlich für die Nachbarn ausgegangen?

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