Mietminderung bei Schimmelbefall

10. Februar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Skyhigh
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung bei Schimmelbefall

Ich habe meine Verwaltungsfirma bereits darauf hingewiesen, das sich Schimmel im meinem Schlafzimmer befindet. Die Verwaltungsfirma ist von einem Sturmschaden im Dach ausgegangen und hat eine Dachdeckerfirma beauftragt, diesen zu beheben, was auch durchgeführt wurde. Nun hat sich zwar bei mir im Schlafzimmer kein neuer Schimmel gebildet, aber der alte ist immer noch vorhanden. Ich habe mit der Verwaltungsfirma telefoniert und es wurde mir mitgeteilt, das sich die Eigentümer darum kümmern müßten und das sie mein Anliegen weiterleiten würden. Einen Monat lang ist nichts passiert, ich erhielt weder vom Eigentümer noch von der Verwaltungsfirma Nachricht über eine Schadensbehebung. Daraufhin habe ich ein Fax an die Verwaltungsfirma geschickt, mit der Auflage, binnen zwei Wochen den Schimmel zu entfernen, ansonsten würde ich Mietminderungen durchführen. Die Frist ist am Freitag, den 14. Februar 2003 abgelaufen. Meine Frage lautet daher: Habe ich dann das Recht, die Mietminderung durchzuführen, und wenn ja, um wieviel Prozent kann ich die Miete kürzen? Und brauche ich für einen Beleg der Gesundheitsschädlichkeit von Schimmel eine Bestätigung vom Gesundheitsamt?

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