Mietminderung bei Verkleinerung des Kellers?

26. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
SimonDE
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung bei Verkleinerung des Kellers?

Hallo.
Ich habe eine Frage auf die ich im Netz leider keine Antwort finden kann.
Im Moment wohne ich in einer 96 qm großen Mietwohnung mit einem ca. 15 qm
großem Keller. Dieser soll nun auf 2 Kellerabteile aufgeteilt werden, wobei mir
nur noch eines bleibt.
Meine Frage, kann ich eine Mietminderung fordern?
danke

Fragen zur Miete?

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34 Antworten
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#1
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Was hast Du Dir denn so "ausgerechnet" ?



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7x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SimonDE
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antworten.
Hab mir bis jetzt noch keine Vorstellungen über einen bestimmten Betrag gemacht.
Wollte nur wissen ob es generell rechtens ist eine Mietminderung zu beantragen und wenn ja wie hoch diese sein darf.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12301.09.2010 10:29:58
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 47x hilfreich)

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Hier könnte eine Minderung von ca. 2 bis 5 % angemessen sein.

Bei einem Verbleib von 7,5 qm Kellerraum ? Die meisten meiner Mieter haben deutlich weniger.
Ich würde mich zuvörderst fragen, ob der VM auf eine solche Minderung mit einer allgemeinen Mieterhöhung reagieren könnte.




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#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4244 Beiträge, 2421x hilfreich)

quote:
Hier könnte eine Minderung von ca. 2 bis 5 % angemessen sein.

Wie wär's mit 7%, da ja die ca. 8 Quadratmeter weniger mehr als 7% von 111 (=96 + 15) sind und zum Beispiel bei Messies alles gleichermaßen genutzt wird?!?!!? :devil:

Man kann sich mit dem Vermieter endlos streiten oder irgendwie einigen.
Miete kürzen kann man ja probieren, allerdings wird dann die nächste Mieterhöhung umso heftiger, da Mietenspiegel den Kellerraum nicht berücksichtigen. Vielleicht ist der Vermieter aber ja bereit, für eine gewisse Frist (z.B. die nächsten 2 Jahre) auf sein Recht auf ordentliche Mieterhöhung zu verzichten? Dann kann sich jeder als Sieger fühlen; der Keller ist ja sowieso verkleinert.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12301.09.2010 10:29:58
Status:
Beginner
(115 Beiträge, 47x hilfreich)

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#9
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8412 Beiträge, 3774x hilfreich)

Wenn der Keller zu deiner Mietsache gehört, dann kann der VM dir den Raum nicht einfach wegnehmen oder verkleinern! Das wäre eine einseitige Vertragsänderung, das ist nicht möglich.

Der VM muss sich also mit dir einigen. Habt ihr schon darüber gesprochen?

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" "

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
SimonDE
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Also mit dem Vermieter hab ich noch nicht darüber gesprochen, aber werde es demnächst mal machen. Denke das wird wohl das beste sein, anstatt einfach
die Mietzahlung zu kürzen...
Die Sache ist nämlich auch die, dass unser Haus zurzeit renoviert wird und deswegen eine Mieterhöhung angekündigt wurde.

quote:
So, so, Mietminderung beantragen? Da fragt man sich doch, wo man die beantragt, beim Amt für Mietminderungen oder beim Vermieter. Aber was solls, irgendwie wird das schon klappen.

Und danke für deinen hilfreichen Tipp....

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""

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#11
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
(1309 Beiträge, 303x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12301.09.2010 10:29:58
Status:
Beginner
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#13
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
Lehrling
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#14
 Von 
guest-12330.08.2010 11:32:53
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#15
 Von 
guest-12330.08.2010 11:39:06
Status:
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#16
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
Status:
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#17
 Von 
guest-12330.08.2010 11:39:06
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#18
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
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#19
 Von 
guest-12330.08.2010 11:32:53
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#20
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
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#21
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guest-12330.08.2010 11:32:53
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#22
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
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#23
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
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#24
 Von 
guest-12330.08.2010 11:39:06
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#25
 Von 
guest-12330.08.2010 11:32:53
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#26
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
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#27
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
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#28
 Von 
guest-12330.08.2010 11:32:53
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#29
 Von 
guest-12317.09.2010 19:31:21
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#30
 Von 
guest-12330.08.2010 11:39:06
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