Mietminderung bei Wasserfleck

22. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
labo1773
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Mietminderung bei Wasserfleck

Mal angenommen, man hat als Mieter ein undichtes Dach, das - obwohl versprochen - nicht saniert wird. Kann man eine Mietminderung verlangen, da sich die Wasserflecken immer mehr ausbreiten?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
arcangel71
Status:
Schüler
(252 Beiträge, 29x hilfreich)

Es dürfte sich um einen erheblichen Mangel handeln, aufgrund dessen ihnen ein Minderungsrecht zusteht, sofern sie den Mangel angezeigt haben.

Halte ca. 10-12 % für angemessen, hängt aber vom Einzelfall ab.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Ich halte das zwar für einen Mangel, aber nicht für einen Mangel der die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert.

Daher halte ich eine Mietminderung nicht für zulässig, wenn tatsächlich die Wasserflecken die einzigen Auswirkungen sind.

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#3
 Von 
labo1773
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

"Ich halte das zwar für einen Mangel, aber nicht für einen Mangel der die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch mindert."

Das dachte ich auch erst, aber ist ein marodes Dach nicht generell mit Gefahren verbunden? Können feuchte Stellen nicht schimmeln? Man kann ja auch nicht alles trocknen, solange es wieder nachkommt.

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#4
 Von 
Mortinghale
Status:
Master
(4957 Beiträge, 466x hilfreich)

Kann kann vieles.

Es gibt keine Mietminderung für die Gefahr, daß etwas schimmeln könnte .

Erst, wenn es wirklich schimmelt, 'ermäßigt' sich der Wohnwert.

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